Drainage Gemeinschaftseigentum

16. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)
Drainage Gemeinschaftseigentum

Hallo,

wollte wissen, ob die Drainage in einer WEG zum Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum gehört. Es sind Reihenhäuser kein Mehrfamilienhaus.

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Wo befindet sich die Drainage? Im Sonder- oder im Gemeinschaftseigentum?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Da sich die Drainage typischerweise außen vor dem Gebäude befindet wird es wohl zwingend Gemeinschaftseigentum sein. Die spannende Fragstellung bei Reihenhäusern ist wohl eher, ist diese dem Sondernutzungsrecht zuzuordnen oder nicht. Hierzu müsste aber die baulichen Gegebenheiten im Detail kennen und die Regelungen in der Gemeinschaftsordnung zum Sondernutzungsrecht (Grundstücksanteil) und zur Instandhaltungs-, Instandsetzungspflicht und Kostentragung.

Nur in sehr eng umgrenzten Fällen dürften Instandhaltung, Instandsetzung und Kosten dem Sondernutzungsberechtigten zuzurechnen sein, nämlich nur dann, wenn jedes Reihenhaus eine eigene Drainage hätte die jeweils separat an die Entwässerung angeschlossen ist. Häufig (zumindest bei Reihenhäusern als WEG) wird es eine durchgehende Drainage für die ganze Hausreihe sein.

Signatur:

lg.
R.M.

4x Hilfreiche Antwort

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