Doppelter Diebstahl was jetzt?

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Drjon.178
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelter Diebstahl was jetzt?

Hallo,ich bin 14 Jahre alt und bin vor einigen Wochen mit Freunden zu Rossmann.Ich kaufte mir einige Sachen und kehrte zurück in den Laden weil es kalt war und wir auf den Bus warteten.Dann kam einer der Freunde auf die Idee zu klauen.Ich machte dummerweise mit und Klaute Wert von 8-9€.Wir wurden nicht erwischt.Ein Freund packte sein geklautes in meine Tasche Wert 8€ wir gingen weiter zu Dm und klauten erneut...Ich Wert 18€ Doch wurden erwischt...Dass von Rossmann wurde auch gefunden und wir gaben zu von wo es war.Jetzt bekomme ich 2 Anzeigen wegen Ladendiebstahl.Wert müssten ca um die 36€sein.Habe keine Vorstrafen.Bin 14 und habe so Angst vor der Vorladung.Was wird auf mich zukommen? Geldstrafe?Gericht?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Mit 14 bekommt man keine Geldstrafe. Je nach Bundesland und ggf. noch davon abhängig ob Großstadt oder eher "ländlich", wird es entweder eingestellt (ohne Verhandlung), mglw. in Verbindung mit ein paar Sozialstunden, oder es gibt eine Gerichtsverhandlung, wo es aber auch nicht mehr als ein paar Sozialstunden geben wird.

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#2
 Von 
Drjon.178
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß ja nicht ob Stuttgart als ländlich angesehen wird.Aber es war in der Innenstadt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nee, Stuttgart ist eher Großstadt ... Und vor allem Baden-Württemberg (oh, oh ... :devil: )
Da kann es durchaus passieren, dass Ihr einen Richter zu Gesicht bekommt, es also eine Verhandlung gibt (muss aber nicht unbedingt sein, ... kann man nicht sicher vorhersagen). Am Ende wird es aber -wie schon gesagt- ein paar soziale Arbeitsstunden geben, mehr nicht.

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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Ja in Bayern und BaWue wird sowas gerne vor dem Richter erledigt, und ja ihr sollt ordentlich Bammel haben damit ihr es euch auch längerfristig merkt. Auch wenn am Schluss außer einer deutlichen Ermahnung "nur" ein paar Sozialstunden abfallen. Das Jugendstrafrecht hat einen eher erzieherischen Charakter, da geht es primär nicht um Bestrafung sondern um Besserung und Vermeidung weiterer Vorkommnisse. Das Ergebnis und der Verlauf einer möglichen Verhandlung vor dem Jugendrichter hängt größtenteils von Deinem Auftritt und Deiner Einlassung ab, Du hast es also überwiegend selbst in der Hand.

Ansonsten komm mal wieder runter, der Kopf bleibt dran.

PS: Wissen es die Eltern schon? Die werden in jedem Fall mit einbezogen und sollten es besser nicht von der Polizei oder der Jugendgerichtshilfe erfahren, sondern von Dir. Nur so als Empfehlung :grins:

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