Hello,
Eine Freundin von mir wurde 1976 in Deutschland geboren, aber beide Eltern sind US Staatsbürger.
Da sie eine deutsche Geburtsurkunde hat ist sie immer davon ausgegangen dass sie automatisch die doppelte Staatsbürgerschaft besitzt.
Da sie diese nun an ihren Sohn weitergeben möchte hat sie mich gebeten mich mal zu informieren.
Stellt sich heraus dass, laut der Webseite der deutschen Botschaft, Kinder die VOR 2000 in Deutschland geboren wurden und deren Eltern beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen NICHT automatisch Doppelte Staatsbürgerschaft besitzen.
Ihre Eltern hatten sie aber immer in den Glauben gelassen sie besitze beide.
Da ihre Eltern inzwischen verstorben sind hat sie keine Möglichkeit zu erfragen ob diese mal einen Antrag gestellt hatten, oder einfach falsch informiert waren.
Weiss irgenjemand wo sie diese Information bekommen kann??
Danke und LG
Doppelte Staatsbürgerschaft oder nicht??
Notfall?
Notfall?
Zitat:Eine Freundin von mir wurde 1976 in Deutschland geboren, aber beide Eltern sind US Staatsbürger.
Allein durch ihre Geburt in Deutschland hat sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht.
Zitat:Weiss irgenjemand wo sie diese Information bekommen kann ?
Sie kann beim Standesamt einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen (kostet 25 €uro), dann bekommt sie es schriftlich, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt.
Ganz einfach - es ist ein Irrtum, zu glauben, die Staatsbürgerschaft sei an den Geburtsort geknüpft. Sie ist an die Abstammung geknüpft. Folglich ist sie US-Bürgerin.
Weiss irgenjemand wo sie diese Information bekommen kann?? Wenn sie unbedingt noch Geld ausgeben will, kann sie gebührenpflichtig einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis
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Zitat:
Sie kann beim Standesamt einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen (kostet 25 €uro), dann bekommt sie es schriftlich, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt.
Danke für die Antwort, das hilft weiter.
Eine Frage dazu dann noch: Das zuständige Standesamt ist dann wohl das wo sie geboren wurde?
(ich frage da sie ja in den USA ist und ich mich dann wohl darum kümmern müsste für sie, jedoch weit weg von ihrem Geurtsort wohne)
Danke und LG
ZitatGanz einfach - es ist ein Irrtum, zu glauben, die Staatsbürgerschaft sei an den Geburtsort geknüpft. Sie ist an die Abstammung geknüpft. Folglich ist sie US-Bürgerin. :
Ja hier in Deutschland . Nicht eben in den USA.
Mein jüngster Sohn ist dort geboren und wir sind beide Deutsche. Er ist trotzdem Amerikaner durch Geburt. Ebenso ist es hier für Personen die NACH 2000 in Deutschland geboren wurden. (Siehe Webseite der deutschen Botschaft)
In diesem Fall ging es nur darum ab zu klären wir sie herausfinden kann ob ihre Eltern damals Papiere ausgefüllt hatten oder nicht.
Danke trotzdem und LG
Das zuständige Standesamt ist dann wohl das wo sie geboren wurde? Deswegen hatte ich extra den Link geschickt - offenbar haben Sie nicht reingeschaut... Also, der Antrag wird von im Ausland lebenden Menschen bei der zuständigen dt. Auslandsvertretung gestellt, die den Antrag dann an das Bundesverwaltungsamt weiterleitet.
Mein jüngster Sohn ist dort geboren und wir sind beide Deutsche. Er ist trotzdem Amerikaner durch Geburt. Ja und? Gilt in D US-Recht? Eher nicht, würde ich sagen...
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