Doppelte Haushaltsführung - frühester Beginn

1. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
janquisgran
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung - frühester Beginn

Hallo liebes 123recht Forum,
ich habe neben 1000 kleinen Fragen bzw. gefühlten Ungewissheiten zu dem Thema eine sehr konkrete Frage, die sich mithilfe von Google nicht beantworten ließ.

Ich trete am 7.1. (der Arbeitsvertrag beginnt heute am 1.1.) eine neue Stelle in Süddeutschland an, meine Freundin und ich behalten aber (zunächst, bis sie irgendwann nachzieht) die langjährige gemeinsame Wohnung in Köln. Klassischer Fall also.

Ich habe nun bereits seit dem 1.12. ein WG-Zimmer in Stuttgart, dass ich im Laufe des Dezembers eingerichtet habe. Meine Frage ist nun, ob der doppelte Wohnsitz und die damit verbundenen Kosten für die 2014er Steuererklärung bereits ab 1.12. beruflich veranlasst sind - wenn der Vertrag im Januar 2015 startet.

Soweit ich weiß, gilt: "Einrichtungsgegenstände bis jeweils 487,90 € (inklusive Umsatzsteuer) können im Jahr der An­schaffung komplett abge­setzt werden."

Das heißt aber doch auch, dass eine Veranlassung vorliegen muss und auch Miete, Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwand bereits "losgehen" würden bzw. müssten?

Vielen Dank für Eure Hinweise und verzeiht, wenn das Thema woanders schon erörtert wurde und ich es nicht gefunden habe!

Jan

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Familienheimfahrten? Verpflegungsmehraufwand? Sie saßen also Mo-Fr erwerbslos in Ihrem WG-Zimmer in Stuttgart und fuhren an den WE nach Köln?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 02.01.2015 11:37

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#2
 Von 
janquisgran
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, diese Suggestiv-Gegenfrage hilft mir nicht wirklich weiter.

Als "erwerbsloses Rumsitzen" muss man es nicht schimpfen lassen, wenn man seinen Resturlaub aus dem alten Job nutzt, um sich um eine Unterkunft zu kümmern, Möbel zu kaufen und aufzubauen, Behördengänge etc.

Mir ist schon klar, dass die DHF nur Sinn macht, wenn man am Beschäftigungsort auch eine Beschäftigung hat - sprich ein gültiges Arbeitsverhältnis. Aber die hier entstandenen Kosten stehen ja im direkten Zusammenhang mit der jetzt beginnenden Tätigkeit. Und wenn die Veranlassung gegeben ist und die Voraussetzungen erfüllt sind, sind die Kosten absetzbar ("Für die ersten drei Monate nach Bezug der Zweitwohnung am auswärtigen Beschäfti­gungsort können Sie Pauschbeträge für Verpflegung von der Steuer absetzen.")

Drehen wir es mal um: wenn ich ab Januar eine Tätigkeit mit DHF beginne, darf ich mir erst am 2.1. Möbel dafür kaufen, um diese absetzen zu können?

Gruß
Jan

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Als "erwerbsloses Rumsitzen" muss man es nicht schimpfen lassen, wenn man seinen Resturlaub aus dem alten Job nutzt, um sich um eine Unterkunft zu kümmern, Möbel zu kaufen und aufzubauen, Behördengänge etc. Oh, ich konnte ja nicht ahnen, daß das Wort "erwerbslos" bei Ihnen als Schimpfwort gilt...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#5
 Von 
janquisgran
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@Eugenie
Danke!

@muemmel
Nein - und das habe ich auch nicht geschrieben. Das "Schimpfen" bezog sich auf die Suggestivfrage, die mein Anliegen ins Lächerliche ziehen sollte - als ob ich zum Spaß mehrere Haushalte führe. Aber ich möchte hier keine Grundsatzdebatte beginnen.

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