Doppelte Haushaltsführung/ Wochenendpendler /Werbungskosten

19. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mickey123123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung/ Wochenendpendler /Werbungskosten

Hallo zusammen,

Ich habe seit einem Jahr ein Jobangebot in einer 200km entfernten Stadt angenommen und fahre an den Wochenenden immer nach Hause zu meinen Eltern, Verwandten und Freunden. Ich habe zu der Stadt, in der ich arbeite, keinen echten Bezug. Mitgliedschaften in mehrern Vereinen in der Heimatstadt bestehen auch. Da es mein erster Job nach dem Studium ist, habe ich mich mit meiner neuen Wohnung in der neuen Stadt als Hauptwohnsitz angemeldet. Davor habe ich in meinem Kinderzimmer bei den Eltern gewohnt.
Meine Fragen:
1. Kann ich Werbungskosten (Mietkosten und Zugfahrten) für meine Steuererklärung geltend machen? Z.B. habe ich während des ersten Monats in einem Monteurszimmer gewohnt, danach ein halbes Jahr in einer WG und danach in der eigenen Wohnung (zu diesem Zeitpunkt fand die Meldung beim Einwohnermeldeamt statt).
2. War es überhaupt sinnvoll den Hauptwohnsitz in der Stadt meiner Arbeitsstelle anzumelden? Bestünde die Möglichkeit eine Zweitwohnung in meiner Heimatstadt zu nehmen mit anschließender Umdeklarierung als Hauptwohnsitz (Wohnung an Arbeitsstelle als Zweitwohnsitz), so dass steuerliche Vorteile für mich entstehen durch die Möglichkeit, Fahrtkosten und Miete abzusetzen?

Vielen Dank für die Antworten!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Du hast keinen doppelten Haushalt. Das scheitert am fehlenden eigenen Hausstand in der Stadt, in der Deine Eltern wohnen.
Ein Zimmer im Haus der Eltern ist dafür nicht ausreichend.
Miete und Zugfahrten sind daher Dein Privatvergnügen.
Einzig die Entfernungspauschale am Arbeitsort kannst Du angeben.

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#2
 Von 
Mickey123123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Du hast keinen doppelten Haushalt. Das scheitert am fehlenden eigenen Hausstand in der Stadt, in der Deine Eltern wohnen.

Danke für die Antwort. Genau das denke ich mir auch, dass es daran scheitert. Trotzdem befindet sich mein Lebensmittelpunkt in meiner alten Stadt. Was kann ich also tun (siehe Frage 2)?
Wie wäre es einen Wohnsitz bei der Schwester in der Wohnung gemeinsam anzumelden (quasi WG)? Damit hätte ich doch einen eigenen Haushalt...

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#3
 Von 
Mickey123123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Und noch was: Ich habe mich ja erst nach einem Dreiviertel Jahr umgemeldet. Bis dahin könnte ich doch ganz normal angeben, dass ich vom Heimatort bis zur Arbeit 200km gependelt bin!?

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#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Täglich 200 km einfach?
Im Ernst?
Das Stichwort Steuerhinterziehung sagt Dir schon was?

Sieh es ein. Die doppelte Haushaltsführung ist eine steuerliche Möglichkeit die doppelte Belastung derjeniger zu berücksichtigen, die zwei Haushalte führen (und bezahlen) müssen.
Und da fällst Du nicht drunter.
Und ein Zimmer in der Wohnung der Schwester begründet auch noch lange keinen eigenen Haushalt.

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#5
 Von 
Mickey123123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Täglich 200 km einfach?
Im Ernst?

In jedem Fall am Wochenende! Was ist dann daran Steuerhinterziehung?

Zitat (von Garfield73):
die zwei Haushalte führen (und bezahlen) müssen. Und da fällst Du nicht drunter.

Warum denn nicht? Entscheidend ist doch, wo der Lebensmittelpunkt sich befindet.
Lies doch mal das hier:
http://www.wohnung.com/ratgeber/274/haupt-und-nebenwohnsitz-rechtliche-regelungen
Dort wird das Lebenszentrum folgendermaßen definiert:
Familie
Freunde
Hobbies/Vereine
andere bindende Faktoren

Darüberhinaus befinde ich mich an ca. 210 Tagen (Fr abends, Sa, So, Feiertage, Gleittage, 30 Tage Urlaub) im Jahr (57%) in der Heimatstadt.

Zitat (von Garfield73):
Und ein Zimmer in der Wohnung der Schwester begründet auch noch lange keinen eigenen Haushalt.

Warum nicht? Man würde die Wohnung zu gleichen Teilen bewohnen.

-- Editiert von Mickey123123 am 19.04.2017 11:16

-- Editiert von Mickey123123 am 19.04.2017 11:18

-- Editiert von Mickey123123 am 19.04.2017 11:27

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Die wöchentlichen Heimfahrten würden gehen.
Ich bin nach Deiner Darstellung davon ausgegangen, dass Du die Fahrten täglich ansetzen wolltest ...

Das der Lebensmittelpunkt in Deiner Heimatstadt ist wird auch niemand bestreiten. Voraussetzung ist aber eben auch ein eigener Hausstand. Und ein wichtige Voraussetzung ist da auch, dass die Wohnung aus eigenem Recht, also als Mieter oder Eigentümer genutzt werden kann.
Du müsstest m. M. nach zumindest auch im Mietvertrag (als Hauptmieter) mit auftauchen. Einfach ein Zimmer bei der Schwester zu mieten wird nicht ausreichen.

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#7
 Von 
Mickey123123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Genau das denke ich mir eben auch.
Um es zusammenzufassen:
Ich kann also bis zum Zeitpunkt der Ummeldung meines Hauptwohnsitzes meine Heimfahrten geltend machen und müsste jetzt für die Zukunft mich daraum kümmern, dass ich meinen Wohnsitz wieder in die Heimatstadt verlege und als Erstwohnsitz deklariere?

P.S.: Ich wäre auch für eine dritte oder vierte Meinung sehr dankbar!

-- Editiert von Mickey123123 am 19.04.2017 12:22

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Ich kann also bis zum Zeitpunkt der Ummeldung meines Hauptwohnsitzes meine Heimfahrten geltend machen Nö, nicht ohne doppelte Haushaltsführung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
Mickey123123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Die wöchentlichen Heimfahrten würden gehen.

Zitat (von muemmel):
Nö, nicht ohne doppelte Haushaltsführung.

Zwei Meinungen. Was ist jetzt richtig?
Es kann aber doch nicht sein, dass ich meinen offiziellen Wohnort in der alten Stadt habe und meine Arbeit am neuen (im Hotel gewohnt) und keinerlei Fahrtkosten geltend machen kann...

-- Editiert von Mickey123123 am 19.04.2017 13:56

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#10
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mickey123123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich komme gerade vom Steuerberater und der meint, dass keinerlei Fahrtkosten für die Zeit, in der ich bei den Eltern gemeldet war absetzbar sind... kennt der sich also auch nicht aus? Ich tendiere dazu, die Einkommenssteuererklärung selbst zu machen... Laut § 9 Abs. 1 Nr. 4 S. 6 EStG dürfte ich ja dann Fahrten bis zum Zeitpunkt der Ummeldung geltend machen ("mehrere Wohnungen")? Der Lebensmittelpunkt hat sich ja niemals geändert. Wo müsste ich die Summe dann eingeben? Anlage N "Werbungskosten: Entfernungspauschale" (Nummer 35)? Muss ich das irgendwie dem Finanzamt erklären/darstellen und wenn ja, wie?

-- Editiert von Mickey123123 am 10.05.2017 19:23

-- Editiert von Mickey123123 am 10.05.2017 19:24

-- Editiert von Mickey123123 am 10.05.2017 19:29

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#12
 Von 
Mickey123123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

(Anmaulerei gegen Moderation editiert)

-- Editiert von Moderator am 12.05.2017 15:07

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