Hallo Community,
mich beschäftigt folgender fiktiver Fall:
Ein AN arbeitet der Firma AG. Der AN wohnt 30km vom Dienstsitz entfernt.
AN bekommt nun das Anrecht auf einen Dienstwagen mit Tankkarte und privater Nutzung, muss also zur 1% + 0.03% pro km bzw. 0,002% pro km und Tag-Regel versteuern.
Das Elternhaus des AN ist lediglich 12km vom AG entfernt. Die Eltern sind damit einverstanden, AN einen Zwitwohnsitz einzuräumen. Eine Zweitwohnsitzsteuer wird nicht erhoben und auch der Ort akzeptiert die Zweitwohnsitzanmeldung.
AN ist sich nun bewusst, dass er Kosten für die Doppelte Haushaltsführung nicht ansetzen kann (es gibt ja nicht einmal eine Miete). Kann AN trotzdem den Zweitwohnsitz als Basis für die Versteuerung des Dienstwagens nehmen? Da AN nur 3x die Woche an seinem Dienstsitz ist und eine Heimfahrt pro Woche frei hätte, muss er nur noch zwei Tage pro Woche zur vollen Distanz abrechnen.
Denkt AN richtig oder ist das absolut keine Möglichkeit?
Danke!
Doppelte Haushaltsführung - Firmenwagen
27. Juni 2017
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Frage vom 27. Juni 2017 | 09:44
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 3x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung - Firmenwagen
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#1
Antwort vom 27. Juni 2017 | 13:52
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Denkt AN richtig oder ist das absolut keine Möglichkeit?
Wenn der AN tatsächlich unter der Woche wieder bei seinen Eltern einzieht und dann von dort zur Arbeit fährt, dann geht das. Sollte das nur ein Scheinwohnsitz sein, so begeht der AN Steuerhinterziehung.
Und jetzt?
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