Doppelte Abbuchung, zu wenig Deckung, hohe Gebühren - wessen Schuld?

4. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.06.2017 06:10:57
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)
Doppelte Abbuchung, zu wenig Deckung, hohe Gebühren - wessen Schuld?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:
Habe im Supermarkt per Karte bezahlt (mit Unterschrift). Das ist nun doppelt abgegangen. Dadurch war nicht genug Geld für eine andere Lastschrift drauf, es kam zurück und ich muss nun horrende Gebühren zahlen (Sky lässt sich da nicht lumpen). Hätte ansonsten ausreichend Geld drauf gehabt, wenn der Supermarkt nicht doppelt abgebucht hätte.
Ist das nun ein Verschulden vom Supermarkt oder von der Bank? Hätte die Bank nicht bemerken müssen, dass 2x das gleiche abgebucht wurde? Kann ich da nun von irgendwem die Rücklastschriftgebühren für Sky und die Mahngebühren einfordern?

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Die Mahngebühren des Anbieters wird man vermutlich selbst zahlen müssen.
Wie lange nach der Rückbuchung kam die Mahnung?


Die Rücklastschriftgebühren wird man als Schadenersatz geltend machen können.


Zitat (von nikseib):
sind schon die absoluten Obergrenzen

Naja, die Gerichte entscheidne dadurchaus unterschiedlich.
Aber mit 5 EUR für die Rücklastschrift und 2,50 EUR für Mahnung dürfte man auf der sicheren Seite sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
dass Problem ist allerding denjenigen zweifelsfrei zu ermitteln

Man muss keine konkrete Person ermitteln. Der Gläubiger (also die Firma als juristische Person) hat einen Fehler gemacht und damit Schaden verursacht. Ob das nun Mitarbeiter X oder Y war, braucht den Geschädigten nicht zu interessieren. Allenfalls wäre das für die Firma relevant, wenn sie den Schaden auf einen Mitarbeiter abwälzen will. Das ist aber das Problem zwischen Firma und ihren Angestellten und nichts, was den Geschädigten interessiert.

Und den Nachweis zu führen ist anhand der Kontoauszüge ja extrem einfach.

Dass die Bank den Fehler gemacht hat, ist erst einmal etwas, was der Supermarkt beweisen müsste, wenn er aus der Nummer rauskommen will.

Zitat:
Wie lange nach der Rückbuchung kam die Mahnung?

Viel spannender wäre für mich die Frage, wie lange zwischen Doppel-Abbuchung des Marktes und fehlgeschlagener Lastschrift entstand. Wenn da Wochen dazwischen lagen, kann man sich nicht damit rausreden, dass jemand anderer den Schaden verursacht hat. Denn dann hätte man zwischendrin problemlos für einen Ausgleich des Kontos oder für eine Rücklastschrift gegenüber dem Markt sorgen können.

Wie lange zwischen Mahnung und Rücklastschrift bei Sky entstand, ist unerheblich. Denn mit der Rücklastschrift war man ja, wie wir alle wissen, automatisch in Verzug, oder? ;-)

Ob man sich nun aus Prinzip wegen 2 oder 3 Euro den Aufwand eines Mahnbriefes und einer Klage antut, sei mal dahin gestellt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
guest-12326.06.2017 06:10:57
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Passiert ist das nur einen Tag später. Und da ich nicht jeden Tag mein Konto checke, ist mir das natürlich entgangen und ich konnte nicht rechtzeitig handeln.
Sky nimmt sich übrigens knapp 15€, wenn eine Lastschrift zurückkommt.

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Wie lange zwischen Mahnung und Rücklastschrift bei Sky entstand, ist unerheblich. Denn mit der Rücklastschrift war man ja, wie wir alle wissen, automatisch in Verzug, oder? ;-)

Verzug löst aber keine Mahngebühren aus ;-)

Wenn die Rückbuchung am 05 war und die Mahnung bereits am 06. rausging, dann konnte man die Mahnung nicht verhindern und die Mahnkosten wären vom Verursacher zu ersetzen.

Wenn die Rückbuchung am 05 war und die Mahnung erst am 30. rausging, dann konnte man die Mahnung verhindern und die Mahnkosten wären vom Verursacher nicht zu ersetzen (Schadenminderungspflicht).



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
natürlich muss ermittelt werden wer die fehlerhafte Buchung verursacht hat! es könnte auch die Bank gewesen usw.

Nö. Alle "usw" sind Erfüllungsgehilfen des Gläubigers und damit in seiner Sphäre zuhause. Also Payment-Unternehmen und wer sonst noch so drin hängt.
Allenfalls wäre die Gefahr, dass die Bank des Schuldners selbst den Fehler gemacht hat. Das würde ich mit 99,999%iger Wahrscheinlichkeit angesichts der technischen Mechanismen hinter SEPA allerdings ausschließen.
Sehe nicht, wie sich der Gläubiger damit rausreden will, dass es irgendein ominöses Unternehmen X gewesen war.

Ob und wie sich der Gläubiger das Geld dann von X zurückholt, ist eine Diskussion, die der TE in meinen Augen nicht führen muss.

Zitat:
Wenn die Rückbuchung am 05 war und die Mahnung erst am 30. rausging, dann konnte man die Mahnung verhindern und die Mahnkosten wären vom Verursacher nicht zu ersetzen (Schadenminderungspflicht).

Du meinst durch sofortiges Neu-Anweisen der fehlgeschlagenen Lastschrift?
OK, dann hast du wohl Recht. Betrifft aber nur das Briefporto :-)

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