Doppelt bezahlte Rechnung ->Insolvenzmasse

5. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Moonrayker
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 29x hilfreich)
Doppelt bezahlte Rechnung ->Insolvenzmasse

Hallo,

im März diesen Jahres haben wir eine Rechnung an eine Firma 2x überwiesen. Allerdings auch von 2 unterschiedlichen Firmenkonten (und damit auch unterschiedlichen Firmen).

Die Firma, die das Geld empfangen hat ist nun in Insolvenz gegeangen und sagt, das Geld/ die Forderung fließt in die Insolvenzmasse.

Darf die zu Unrecht überwiesene Rechnung ohne das es überhaupt eine Grundlage dafür gab überhaupt in die Insolvenzmasse fließen?

Grüße

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12 Antworten
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#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

quote:
Darf die zu Unrecht überwiesene Rechnung ohne das es überhaupt eine Grundlage dafür gab überhaupt in die Insolvenzmasse fließen?


Leider ja. Die Insolvenzmasse setzt sich zusammen aus dem Vermögen, welches die Schuldnerin zum Zeitpunkt der Eröffnung innehat und was sie danach noch erwirbt. Die doppelte Zahlung Ihrerseits begründet einen Rückgewähranspruch gegen die insolvente Firma aus ungerechtfertigter Bereicherung. Mit Insolvenzeröffnung kann der Anspruch aber nicht mehr durchgesetzt werden. Er ist beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anzumelden.

Gruß
Krypton

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

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#2
 Von 
Moonrayker
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 29x hilfreich)

voll krass und "irgendwie ungerecht". Für solche Situationen müsste es Ausnahmeregelungen geben.

Das wäre ja so als wenn ich aus versehen ne Million an Praktiker überweise und die ohne Rechtsgrundlage über mein Geld herfallen würden.

Versteh ich nicht..

Gruß

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:
Das wäre ja so als wenn ich aus versehen ne Million an Praktiker überweise und die ohne Rechtsgrundlage über mein Geld herfallen würden.


Die Rechtsgrundlage besteht ja.

Wer jetzt eine Million an Praktiker überweist, der ist halt selbst Schuld.

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#4
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

quote:
voll krass und "irgendwie ungerecht"


Ich kann Sie voll und ganz verstehen. Andererseits - muss man natürlich auch fairerweise sagen - hätte man vor der zweiten Überweisung erst einmal prüfen können, ob man die Rechnung nicht schon beglichen hat. Die Insolvenzschuldnerin hat ja niemanden gezwungen, zweimal zu zahlen...

Insoweit kann man das leider nur unter "Pech gehabt - nächstes Mal besser machen" abhaken...

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

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#5
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Das wesentliche wurde ja richtiger weise hier gesagt. ; )

Wenn du dann ganz großes glück hast, wirst du am Ende des Insolvenzverfahrens noch ein paar Cent wieder bekommen. :P



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#6
 Von 
Moonrayker
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo nochmal..

ich hab den Fall jetzt vor mir liegen.. Wie ist die Situation zu bewerten wenn besagte Firma 2 Rechnungen, die inhaltsgleich waren, geschickt hat. Ändert das etwas an der Situation?

Grüße

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

quote:
Wie ist die Situation zu bewerten wenn besagte Firma 2 Rechnungen, die inhaltsgleich waren, geschickt hat


Dann ist eine Leistung entweder zweimal abgerechnet oder zweimal durchgeführt worden. Alternativ wusste die insolvente Firma nicht mehr, ob die Rechnung schon einmal an Sie rausging und hat sie einfach nochmal geschickt. Sind die Rechnungsnummern denn auch gleich?

quote:
Ändert das etwas an der Situation?


Nein, da man vor Zahlung wiederum hätte prüfen können, ob der Sachverhalt schon mal abgerechnet und bezahlt worden ist. Wenn eine Leistung nur einmal erbracht wurde, warum sollte man dann zwei Rechnungen bezahlen? Da ein Auge drauf zu haben, obliegt eher dem, der es bezahlen soll.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Moonrayker
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 29x hilfreich)

Ja, die Rechnungsnummer ist auch gleich. Sie ging aber an unterschiedliche Firmen, somit wäre eine Kreuzprüfung in diesem Fall eher schwierig, weil Mitarbeiter A Firma A beackert und Mitarbeiter B Firma B.

Der, der sie sachlich richtig zeichnen sollte hat in diesem Fall gepennt..

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Moonrayker
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 29x hilfreich)

Hier mal was zum Paragraphen Insolvenzmasse:

Die Insolvenzmasse umfasst nach der Legaldefinition des § 35 Insolvenzordnung (InsO ) das gesamte Vermögen, das dem Insolvenzschuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt.

Das doppelt bezahlte Geld hat dem Schuldner niemals gehört, und das doppelt gezahlte Geld wurde nicht nach Insolvenzeröffnung erlangt.

Somit dürfte das Geld nicht in die Insolvenzmasse fallen.. Alles andere raff ich nicht, passt nicht zu meinem Rechtsverständnis!

Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Du hast es ja selbst zitiert.

"das gesamte Vermögen, das dem Insolvenzschuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das während es Verfahrens erlangt."

Tjo, zum gesamten Vermögen zählt nun mal auch das doppelt überwiesene Geld.
Hin oder her, dass einzige was du machen kannst, deine Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen.

Wenn das ganze Verfahren abgeschlossen ist, hast du VIELLEICHT glück ein paar Cent´s davon wieder zu sehen.

Du wirst halt nicht der Einzige sein der da Forderungen hat.

Da gibt es ja einen Spruch ne.

Greife mal einen Nackten Mann in die Tasche. Oo

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-- Editiert Monopolist am 05.09.2013 15:18

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
somit wäre eine Kreuzprüfung in diesem Fall eher schwierig, weil Mitarbeiter A Firma A beackert und Mitarbeiter B Firma B.
Eine solche Prüfung war auch gar nicht nötig, es hätte gereicht, die bRechtmäßigkeit der Rechnung zu prüfen (entweder A oder B hat ja gar keine Leistung beauftragt/erhalten).

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:
somit wäre eine Kreuzprüfung in diesem Fall eher schwierig, weil Mitarbeiter A Firma A beackert und Mitarbeiter B Firma B.


sehe ich genauso.

Auch am einfachsten Nachzuvollziehen, wenn man sich einfach die korrekte Rechnung raus denkt.

Dann hat Firma AoderB eine Rechnung bekommen über eine Leistung, die sie nie erhalten hat. Wer so eine Rechnung zahlt, ist immer noch selber Schuld.



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