Doppelstudium und BAföG über die Regelstudienzeit hinaus

8. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
hamlet86
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 9x hilfreich)
Doppelstudium und BAföG über die Regelstudienzeit hinaus

Ich studiere in zwei Bachelorstudiengängen in Hauptfach-Nebenfach-Kombination und beziehe BAföG. Nach dem dritten Semester habe ich mein Nebenfach gewechselt.

Theoretisch kann das neue Nebenfach gleichzeitig mit dem Hauptfach beendet werden. Der Fachwechsel wurde deshalb vom BAföG-Amt bewilligt.

Obligatorisch für mein Hauptfach ist jedoch ein Jahr an einer ausländischen Hochschule. In dieser Zeit kann das Nebenfach nicht fortgeführt werden. Es verzögert sich zwangsläufig um zwei Semester.

Die Regelstudienzeit einzuhalten wäre in dieser Kombination generell nur dann möglich, wenn das Nebenfach von Beginn an eingehalten und nicht gewechselt werden würde.

Eine Verzögerung wäre rechnerisch auch dann eingetreten, wenn ich das Nebenfach vor dem dritten Semester gewechselt hätte.

Mit Blick auf das Bildungsrecht sehe ich diese Verzögerung im Zuge einer sorgfältigen Studienplanung als unvermeidbar. Das Zum einen setzt das Hauptfachstudium ein Nebenfach voraus, zum anderen ist jedoch mit keinem Nebenfachstudiengang ohne zeitliche Verzögerung kombinierbar.

Zugleich habe ich am neuen Nebenfach großes Gefallen gefunden. Ich möchte mich nun in ein Doppelstudium einschreiben, um das Nebenfach parallel auch im Hauptstudium studieren zu können.

Das parallele Studium soll nicht gefördert werden. Ich möchte es jedoch über den Bachelor-Abschluss des ersten Hauptfaches hinaus und parallel zu dessen konsekutiven Masterstudiengang fortsetzen.

Dies ist möglich, da Haupt- und Nebenfachstudiengang im entsprechenden Fachbereich voneinander unabhängig und different sind. Weiterhin lassen sich erbrachte Leistungen aus dem Nebenfach im entsprechenden Hauptfach anrechnen.

Hat ein Folgentrag auf Weiterförderung über die Regelstudienzeit hinaus Aussicht auf Erfolg? Stellt das Doppelstudium ein besonderes Problem dar?

Mir wurde ein Härtefallantrag aufgrund des Auslandsjahres angeraten. Gründe die im Bereich der Hochschule werden zumeist nicht anerkannt.

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