Doppelpass tritt in Kraft ( Einbürgerung De.)

3. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
HTC38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 20x hilfreich)
Doppelpass tritt in Kraft ( Einbürgerung De.)

Wie ihr wahrscheinlich alle mitbekommen habt, ist das Gesetz zum Doppelpass nun in Kraft getreten.

Darauf bezieht sich meine Frage und zwar wüsste ich gerne wie ich die Sache angehen soll.
Bin 90 geboren derzeit nur türkischer Staatsbürger, war aber Optionsdeutscher und habe letztens Jahr zu meinem 23 die deutsche abgeben.
Wie gehe ich die Sache jetzt an, einfach ins Rathaus und die deutsche beantragen ?
Wenn ja kommen kosten auf mich zu, da es hieß rückwirkend sollen, die die optionsdeutsch waren und es nicht mehr sind kostenlos eingebürgert werden.
Ausserdem wüsste ich auch gerne wie die Lage aussieht wenn ich jetzt beide Pässe habe und verreisen möchte beispielsweise in die Türkei.
Da würde der Perso allein schon reichen, muss dennoch immer ein gültiger türkische Pass vorhanden sein oder lediglich das Nufüz ?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Wie gehe ich die Sache jetzt an, einfach ins Rathaus und die deutsche beantragen ?

Für Dich ändert sich überhaupt nichts.
Wenn Du die deutsche Staatangehörigkeit haben willst, musst Du die türkische abgeben.

Gesetze gelten immer nur vom Zeitpunkt ihrer Verkündigung an, nie rückwirkend.

quote:
Wenn ja kommen kosten auf mich zu...

Nach meiner Kenntnis kostet die Einbürgerung derzeit 255 €uro.

quote:
Ausserdem wüsste ich auch gerne wie die Lage aussieht wenn ich jetzt beide Pässe habe und verreisen möchte beispielsweise in die Türkei.

Doppelstaater müssen, bei Ein- und Ausreisen in den Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, immer den entsprechenden Pass benutzen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Doppelstaater müssen, bei Ein- und Ausreisen in den Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, immer den entsprechenden Pass benutzen.


Wenn man Doppelstaatler ist (deutsch/tuerkisch), dann reicht natuerlich ein dt. Personalausweis aus, um nach Deutschland einzureisen. Die deutschen Grenzbehoerden verlangen dann bestimmt keinen Pass.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HTC38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 20x hilfreich)

>
Für Dich ändert sich überhaupt nichts.Wenn Du die deutsche Staatangehörigkeit haben willst, musst Du die türkische abgeben.
Gesetze gelten immer nur vom Zeitpunkt ihrer Verkündigung an, nie rückwirkend.


Es gilt doch für diejenige, die ab 90 geboren sind sprich ich bin mit einbezogen.

>Doppelstaater müssen, bei Ein- und Ausreisen in den Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, immer den entsprechenden Pass benutzen.

Sprich wenn ich in die Türkei einreise müsste ich einen türkischen Pass haben sonst nicht, nehmen wir an ich reise nach Italien da wird ein Personalausweis angenommen, da müsste ich keinen türkischen Pass vorzeigen. Die Sache ist die der türkische Pass ist etwas kostspielig (ca 300) und eben nicht so günstig wie der deutsche Pass.
Die Frage wäre dann aber auch ob nur die Karte (Aufenthalstitel) ausgestellt werden kann, der ist nämlich solange gültig wie der Pass.

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#5
 Von 
HTC38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 20x hilfreich)

>
Die Gesetzesänderung gilt für Deutsche, die ab 2000 geboren sind. Du bist kein Deutscher (mehr) und fällst damit nicht unter diese Regelung. Dein Weg, wieder Deutscher zu werden, führt nur über die erleichterte Wiedereinbürgerung nach §13 StAG und ist damit verbunden, die türkische Staatsangehörigkeit wieder aufgeben zu müssen, wenn keine Gründe nach §12 StAG vorliegen, die eine Beibehaltung rechtfertigen.

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Dann schau dir doch bitte diese Seite an "https://einleben-zweipaesse.de/faq"
Da steht nämlich "Auch diejenigen, die zwischen 1990 und 2000 in Deutschland geboren wurden und auf Antrag im Jahr 2000 nach der Übergangsregelung (§ 40b StAG) eingebürgert wurden, können zwei Pässe haben, wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind oder als weitere Staatsangehörigkeit die eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz besitzen.
"

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2x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
HTC38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich bin Optionsdeutscher gewesen, dh. sowohl deutscher als auch türkischer Staatsbürger bis zu meinem 23. Lebensjahr. Und das Gesetz schließt das mit ein. Entscheiden musste ich wie gesagt bis zu meinem 23 Lebensjahr.

> Du bist aber nicht eingebürgert, sonst wärst du deutscher Staatsbürger. Es gilt also wieder: Dies Regelung trifft auf dich nicht zu.

Wieso bin ich nicht eingebürgert, wenn das was ich oben geschrieben habe gilt ?!
Deutsch bin ich wie gesagt auch nur deshalb nicht mehr, weil die "Optionsdeutschen" wie es so schön hieß sich entscheiden mussten bis zum 23. Lebensjahr.


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2x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
HTC38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 20x hilfreich)

Da steht doch nicht umsonst für die die ab 90 geboren sind.

Habe auch nochmal einen Anwalt kontaktiert und diese Antwort erhalten :

"Sehr geehrte Frau Duruöz,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie können trotz Ihrer getroffenen Entscheidung nachträglich noch für die doppelte Staatsangehörigkeit entscheiden. Wie die deutsche Behörde es nun mit der Verwaltungsgebühr handhabt, wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, weil es noch keinen vergleichbaren Fall gegeben hatte.

Bitte kontaktieren Sie direkt die zuständige Behörde.
Mit freundlichen Grüßen"

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2x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
HTC38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 20x hilfreich)

Die Sachbearbeiterin im Regirungspräsidium hat mir soeben am Telefon zugesichert dass ich beide Pässe haben kann und jetzt auch schon einen Antrag stellen könnte.
Soll mich aber Anfang Februar erneut melden, dann weiss sie nämlich auch ob es kostenfrei geschieht die Einbürgerung oder eben nicht.
Es wäre auch eine vereinfachte Einbürgerung sprich ohne Überprüfung des Einkommens etc.

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