Domains
Mehr zum Thema: Domainrecht Rubrik, Domains, Namensrecht, InternetrechtSind deutsche Gerichte auch für .com-Streitigkeiten zuständig?
Grundsätzlich sind die allgemeinen Regelungen der ZPO anzuwenden, in der auch die örtliche Zuständigkeit von Gerichten geregelt wird:
Das örtlich zuständige Gericht ist auch international zuständig und zur Entscheidung über Tatbestände mit Auslandsbezug befugt, soweit die Interessenkollision zumindest auch in der Bundesrepublik Deutschland stattfindet (LG Braunschweig).
Lebt bei Streitigkeiten wegen Domains also eine Partei in Deutschland, hat ihren Firmensitz dort, ist die Benutzung der Domain auf den deutschen Markt ausgerichtet oder ähnliches, dann ist ein deutsches Gericht zuständig.
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