Domains
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Domains, Namensrecht, InternetrechtStreitigkeiten rund um Domains
www.diedomaingehoertmir.com
Eine Domain zu registrieren ist leicht, natürlich vorausgesetzt, sie ist nicht schon vergeben. Es gibt keinerlei Prüfungs- oder Überwachungsverfahren bei der Eintragung einer Domain, außer der Kontrolle, ob es die beantragte Domain nicht schon gibt. Wie lange man aber eine bestimmte Domain behalten darf, ist eine andere Frage. www.meineerstedomain.de kann auch bald www.schonistsieweg.de heißen.
Spätestens seitdem unermessliche Summen für Domains bezahlt wurden und vereinzelt noch werden, versuchen viele, eine schnelle Mark zu machen. Gewisse Domains haben für Millionen den Besitzer gewechselt, und manch einer hat sich deshalb auf die Suche nach Namen für eine Domain gemacht, die er sich noch schnell sichern kann. Ein Domainnapping wurde entfacht, und sehnsüchtig wurde das erhoffte Telefonat erwartet:
Hier ist die Firma XY und wir wollen Ihnen Ihre Domain abkaufen.
Diese goldenen Zeiten sind in der Regel vorbei. Zwar kommt es immer wieder vor, dass Privatpersonen eine Homepage ihrem Hund gewidmet haben und große Firmen die spezielle Domain aufgrund ihres einprägsamen Wortklangs gerne hätten, zu (fast) jedem Preis. Meistens aber geht der Kampf um Domains anders aus: die Besitzer werden auf Herausgabe verklagt, und der ursprüngliche Domaininhaber bekommt nichts.
Wer sie zuerst gesehen hat, der darf sie auch behalten! ? So könnte man annehmen. Dem ist aber nicht immer so, vor allem dann nicht, wenn durch eine Domain Rechte eines anderen berührt werden. Warum in vielen Fällen eine Herausgabe einer Domain an ihren rechtmäßigen Besitzer die Folge ist, erfahren Sie auf den nächsten Seiten.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Streitigkeiten rund um Domains Seite 2: Domains und das Namens- und Markenrecht Seite 3: Die Kollision von Rechten Seite 4: Die Geiselnahme von Domains Seite 5: Das Domain-Grabbing Seite 6: Sind deutsche Gerichte auch für .com-Streitigkeiten zuständig? Seite 7: Fragwürdige Domainnamen