Hallo Forum,
ich habe eine eigene Internetseite, kann mich aber für die nächsten paar Monate nicht selber darum kümmern. Nun hat ein Mitautor meiner Seite sich angeboten, dass für mich zu übernehmen und somit die Seite immer aktuell zu halten.
Meine Frage:
Kann ich meinen Bekannten (er ist natürlich damit einverstanden)im Impressum als Verantwortlicher angeben obwohl ich in der DENIC Datenbank noch Domaininhaber bin und er in Österreich und nicht in Deutschland sitzt?
Wenn ja, fallen damit dann automatisch auch die gem. deutschem Recht auferlegten Hürden web (Teledienstgesetzt etc.)
Danke für die Antworten.
Horst
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"http://www.inflate.de Satire - Magazin"
Domaininhaber vers. Impressum
25. Februar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 25. Februar 2006 | 22:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Domaininhaber vers. Impressum
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 26. Februar 2006 | 02:48
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 4x hilfreich)
Schreib einfach eine zusätzlich Zeile ins Impressum rein:
Verantwortlicher Redakteur
Reicht doch auch!
Wenn du bei der Denic eingetragen bist bleibst du rechtlich dafür verantwortlich egal wer da im Impressum steht. Somit gilt für die Seite auch deutsches Recht.
-- Editiert von sunwire am 26.02.2006 02:53:35
#2
Antwort vom 26. Februar 2006 | 02:52
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 4x hilfreich)
Beitrag gelöscht
-- Editiert von sunwire am 26.02.2006 02:56:20
Und jetzt?
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