Hallo,
ich habe eine Frage für ein Referat:
Zwei Personen gründen eine Kapitalgesellschaft (GmbH), welche verschiedene Domains für die Kundenakquise nutzt. Eine der beiden Personen ist jedoch von Anfang an der Inhaber der Domains und erstellt auch die Webseiten. Die Domains werden von der Gesellschaft bezahlt - jedoch bleibt die Person immer Domaininhaber.
Im laufe der Zeit registriert sich der betreffende Gesellschafter noch weitere Domains.
Nun trennen sich beide nach einigen Jahren und der Domaininhaber nimmt alle seine Domains und Webseiten mit aus der Firma. Ist dies zulässig? Wenn ja, welche Grundsätze muss er dabei beachten?
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-- Editiert am 15.11.2010 16:18
-- Editiert am 15.11.2010 16:19
Domaininhaber verlässt Firma
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Dazu müsste man als erstes mal die detailierten vertraglichen Grundlagen prüfen, da sich sonst keine seriöse Einschätzung geben lässt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Webseiten mitnehmen, die im Auftrag und auf Kosten der Firma entwickelt worden sind, dürfte selbst einem geschäftsführenden Gesellschafter nicht erlaubt sein.
Oder hat Porsche seine Porsches mitgenommen, bevor er nach Wolfsburg gegangen ist? Bzw. Ferdinand Piech?
Bei den Domains sollte zumindest ein konkludenter Nutzungsvertrag mit der Firma bestehen, die wiederum aus mehr als einem Gesellschafter besteht. Und will man den kündigen, bedarf es Gründe und Fristen, Umzugswille genügt da selten.
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"
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