Domaininhaber als Webmaster, jetzt Problem

19. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Psychomieze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Domaininhaber als Webmaster, jetzt Problem

Hallöchen.

Eine Freundin von mir hat mich gebeten, hier mal nachzufragen, ob jemand näheres dazu sagen kann. Folgendes Problem:

Ein Bekannter der Familie meiner Freundin hat für deren Gasthaus bis vor kurzem die Homepage gestaltet und war auch als Domaininhaber registriert (www.gasthaus-rost.de). Auf Grund von persönlichen Differenzen ist der Bekannte nun aber nicht bereit weiterhin die Homepage zu gestalten, hat auch den Inhalt schon gelöscht, weigert sich aber die Domain auf die Besitzer des Gasthauses zu übertragen oder sie zu löschen.

Nun fragt sich meine Freundin, ob es möglich ist rechtlich gesehen, Anspruch auf diese Domain geltend zu machen, da ja eine mündliche Absprache bestand, dass die Domain für das Gasthaus und dessen Homepage von dem Bekannten registriert wurde und nicht für dessen Privatnutzung.

Das Problem ist, wie der Bekannte auch weiß, sehr akut, da das Gasthaus weder Flyer noch Broschüren besitzt, sondern als Infoquelle einzig und allein diese Homepage hatte.

Ich hoffe sie können mir helfen. Vielen Dank schon im Vorraus.

Susi

-- Editiert von Psychomieze am 19.04.2004 16:25:01

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Da der gute Herr ja weder Rost heisst, noch sonst irgend ein Interesse an der Domain haben dürfte, scheint eine Klage erfolgsversprechend.

Ich würde auch nicht allzulange warten - immerhin könnte euer Bekannter auch anderen Interessenten die Domain anbieten (gibt z.B. Rost - Gästehäuser).

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
katzekloh
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)

Grundsätzlich gibt es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung keinen Anspruch auf Übertragung einer Domain, wenn der Inhaber durch diese Domain Namensrechte Dritter verletzt. Allenfalls kann man hier Unterlassung verlangen, also Freigabe der Domain.

Einen Anspruch auf Übertragung kann man aber herleiten, wenn der jetzige Inhaber diese Domain im Auftrag für jemanden registriert hatte. Das ist dann ein vertraglicher Anspruch, der mit den Urteilen zu shell.de usw. eigentlich nichts zu tun hat.

Man muss eben herausarbeiten, wie die Absprachen waren und was man davon beweisen kann (Zeugen?). Dann kann es durchaus einen Anspruch auf Übertragung der Domain geben, eventuell muss man dem bisherigen Inhaber die ihm entstandenen Kosten erstatten. Wie gesagt, es kommt auf die Abmachungen und deren Beweisbarkeit an.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Psychomieze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Naja, es würde ja letztendlich reichen, wenn man ihn zur Freigabe kriegen würde, weil durch nen Dispute-Antrag kann man sich die Domain doch dann für nachher sichern, oder?

Danke auf jeden Fall schonmal, ich leite das mal weiter.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Da die Domain ja bisher als "Werbung" für das Gasthaus genutzt wurde, werden bestimmt auch Gäste usw die bisherige Nutzung bestätigen können.

Wer hat denn die Rechnungen bisher bezahlt? Vermute mal, dass diese doch in der Steuererklärung irgendwo auftauchen werden. Evt. mit Rechnung / Beleg?

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Psychomieze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Das mit den Rechnungen ist ne gute Idee, die wurden nämlich von den Gasthausbesitzern bezahlt, und natürlich gibt es Leute, die die Existenz der Website als Werbung bestätigen können. Danke für die Hinweise, wird alles umgehend weitergeleitet.

In den nächsten Tagen wird wohl ein Anwalt eingeschaltet werden, der sich der Sache annehmen soll. Ich danke euch.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Halt uns aber mal auf dem laufenden :)

Man lernt ja nie aus...

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen