Angenommen ein Studierender hat alle Prüfungsleistungen erbracht. Um nun eine Bescheinigung der Beendigung seines Studiums erhalten zu können und das Zeugnis anfordern zu können müssten lediglich Dokumente (Note der Prüfung) von Stelle A (Institut) zu Stelle B (Studienbüro) übermittelt und dort bearbeitet werden. Die Zustellung (die nicht durch den Studierenden erfolgen darf) erfolge hier standardmäßig über die interne Hauspost.
Wenn nun sowohl im November, als auch im Dezember diese Dokumente in einer unbekannten Stelle im Versandweg (oder innerhalb von Stelle B) verschwunden sind (nicht beim Sachbearbeiter angekommen), und auch eine erneute Zustellung von Kopien im Januar gescheitert wäre, könnte dann der Studierende (der nun eine Absicht vermuten würde) Strafanzeige/Stafantrag bei der Polizei einreichen, oder könnte das nur die Universität?
Immerhin ist er, wenngleich die Dokumente womöglich Universitätseigentum sind, der Geschädigte*. Wenn ja, welche Straftat müsste er der Polizei dann melden?
Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten!
*Unter anderem nähme der Studierende dadurch Schaden, dass er aufgrund fehlender Bescheinigung seinen Beruf nicht zur geplanten Zeit beginnen könnte.
-- Editiert tiger2014 am 08.01.2014 14:05
Dokumente für Studienabschluss verschwinden
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
könnte dann der Studierende (der nun eine Absicht vermuten würde) Strafanzeige/Stafantrag bei der Polizei einreichen
Straf*anzeige* kann jeder erstatten. Straf*antrag* nur der Geschädigte. Diebstahl ist kein reines Antragsdelikt, also ist Strafanzeige möglich.
quote:
Wenn ja, welche Straftat müsste er der Polizei dann melden?
Gar keine. Man muß nur den Sachverhalt schildern, die richtigen Straftatbestände findet dann schon der Staatsanwalt.
Einschlägig wäre aber entweder Diebstahl oder Unterschlagung (je nachdem, wer die Sachen an sich genommen hat, wenn es denn jemand hat), wenn du es unbedingt wissen willst.
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""
Vielen Dank für diese informative Antwort!
Damit würde der fiktive Student nun wissen, tatsächlich vorgehen zu können, falls Säbelrasseln alleine keine Wirkung zeigen würde.
-- Editiert tiger2014 am 08.01.2014 20:27
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quote:<hr size=1 noshade>Einschlägig wäre aber entweder Diebstahl oder Unterschlagung (je nachdem, wer die Sachen an sich genommen hat, wenn es denn jemand hat), wenn du es unbedingt wissen willst. <hr size=1 noshade>
Mangels Zueignungsabsicht wird es aber wohl mit beidem nichts werden. Denn dass sich jemand fremde Uni-Unterlagen unter den Nagel reißt, ist doch weltfremd. Realistisch wird wohl sein, dass die Unterlagen durch Schlamperei verloren gegangen sind. Und Schlamperei ist im Gegensatz zu Diebstahl und Unterschlagung erstmal nicht strafbar. Und zu dieser Erkenntnis wird auch wohl relativ schnell die Staatsanwaltschaft kommen.
Außerdem würde eine Strafanzeige dem Studierenden weder die Unterlagen zurückbringen noch ihm einen Schadensersatz bescheren.
Der Studierende sollte sich primär auf die Geltendmachung von Schadensersatz konzentrieren, ggf. mit anwaltlicher Hilfe. Das ist viel nutzbringender.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
quote:
Mangels Zueignungsabsicht wird es aber wohl mit beidem nichts werden.
Man weiß es nicht, ein Verdacht besteht immerhin. Es würde schon ausreichen, wenn sich jemand Schmierpapier besorgen wollte.
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Da es dem (ehemaligen) Studierenden mehr darum gegangen sei dem Elend ein Ende zu setzen als Schadensersatz zu erhalten, wäre es dem Studierenden eher darum gegangen, ob er von rechtlicher Seite Hilfe erwarten und auf rechtliche Schritte hinweisen könne.
Nun sei aber Säbelrasseln alleine ausreichend gewesen um für ein magisches Wiederauftauchen der Unterlagen zu sorgen. Traurige Geschichte, aber anders geht scheinbar nicht mehr.
-- Editiert tiger2014 am 10.01.2014 19:14
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