Disporückführung zu früh

31. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Drache09
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)
Disporückführung zu früh

Hallo,
ich habe einen Dispo gehabt von 2000 euro und der wurde vertraglich wie vereinbahrt mit monatlich 80 Euro zurückgeführt. Das ganze ging für fast 2 Jahre gut, seid 2 Monaten habe ich mit meiner Bank nur noch Probleme.
Die Rückführung war immer am letzten Werktag des Monats bzw. spätestens am 1. hat die Bank es erledigt. Nun wurde es schon am 27.2 zurück geführt und diesen Monat schon am 28.2 was mir echt Probleme bereitet.
Mein Abschlag vom Lohn kommt immer spätestens am letzten Werktag, dann konnte ich immer die Miete überweisen und am 1. kam Unterhalt so das die Rückführung immer kein Problem war. Aber dadurch das die Rückführung schon das 2. Mal zu früh ausgeführt wurde, kann ich die Miete erst überweisen wenn der Unterhalt da ist und bin dazu im geduldete Überziehungsrahmen, der Gebühren bedeutet.
Ausserdem hat die Bank letzten Monat schon eine Sparrate am 28.2 abgebucht die erst am 1.3 fällig war und dafür sogar eine schon längst bezahlte Lastschrift zurück geholt, das bedeute wieder extra Gebühren von 10 Euro beim besagten Unternehmen.
Handelt die Bank denn richtig ?? Darf sie einfach so vor Fälligkeit abbuchen bzw. zurückführen??
Was kann ich unternehmen??
LG

-----------------
""

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die Bank hat eine bereit zuvor gezahlte Lastschrift eigenmächtig zurückgebucht, um eine erst danach fällige Sparrate zu bezahlen? Das darf sie definitiv nicht. Hier würde ich der Bank schon einmal die rote Karte zeigen und wegen dieser Eigenmächtigkeit Schadensersatz fordern (in Höhe der vom Unternehmen in Rechnung gestellten Rücklastschrift).

Hinsichtlich der Dispo-Rückführung wäre die Frage, was exakt hier vertraglich vereinbart war. Du meinst hier den 27.2. und den 28.3.?

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

p.s.

Der Februar hat nur 28 Tage, und der 28te war ein Freitag...

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.028 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen