Dispo in der Wohlverhaltensphase

12. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sarnade33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Dispo in der Wohlverhaltensphase

Guten Abend!

Ich habe eine Frage zum Privaten Insolvenzrecht. Meine Wohlverhaltensphase dauert noch bis zum März 2008. Jetzt hat mir meine Bank plötzlich einen Dispokredit eingeräumt (wird beim Onlinebanking angezeigt). Meine Frage: Darf ich mein Konto überziehen oder fällt das schon in den Bereich "Kredit aufnehmen"?
Ich möchte mein Konto grundsätzlich nicht überziehen, fände den Gedanken daran, es im Notfall zu können, aber sehr beruhigend.
Ich bin allein erziehende Mutter zweier Kinder und am Ende des Monats bin ich hin und wieder ziemlich pleite. Da würden mir manchmal 50 - 100 Euro sehr weiterhelfen.

Ich möchte aber auf gar keinen Fall meine Restschuldbefreiung riskieren.

Für Eure Antworten jetzt schon vielen Dank!

Herzliche Grüße

Sarnade

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo Sarnade33

quote:
Da würden mir manchmal 50 - 100 Euro sehr weiterhelfen.


würden dir im nächstem monat 50-100 € weniger auch reichen? die rstschuldbefreiung wäre damit im eimer...
gruss,
kristijan

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sarnade33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ich dachte mir das schon. Es bleibt eben am Monatsende knapp.
Am besten, ich veranlasse meine Bank sofort, den Dispo wieder auf Null zu setzen.

Herzliche Grüße

Sarnade

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frank Wiedenhaupt
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 11x hilfreich)

Da irrt Kristijan.
ein ausgenutzer Dispo gefährdet nicht die Restschuldbefreiung. Warum? Probleme würde es geben, wenn der ausgenutzte Dispo aus irgendeinem Grund von der Bank gekündigt und fällig gestellt werden würde und es dann keine Rückzahlungseinigung geben würde.
Aber ...
du solltest mit Hilfe einer Schuldnerberatung mal einen Haushaltsplan aufstellen, damit Du am Ende des Monats erst gar keine Probleme bekommst.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sarnade33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Frank!

Danke für Deine Richtigstellung. Ich denke, ich bekomme das auch so hin, ohne Dispo und eine Beratung. Ich habe meiner Bank schon mitgeteilt, dass sie den Dispo wieder auf null setzen soll.
Ich habe in den letzten Tagen im Internet recherchiert und nirgendwo eine Aussage darüber gefunden, was man nicht machen darf, während der WVP. Abgesehen von den Pflichten, die Arbeitssuche oder die Erbschaft betreffend. Ich fand nicht einmal einen Hinweis darauf, dass man keine Schulden machen darf. Es wäre natürlich großer Schwachsinn, sich neue Schulden aufzuladen, ich meine nur prinzipiell stünde dem scheinbar nichts entgegen. Ich wüsste auch gerne, wie man Schulden definiert. Mache ich schon Schulden, wenn ich etwas "auf Rechnung zahlbar innerhalb von 14 Tagen" bestelle? Ich habe bei den meisten Versandhändlern, abgesehen von Tschibo, keine Probleme damit.
Ich möchte hier nicht den Eindruck erwecken, dass ich wahllos einkaufe und mit meinem Geld nicht haushalten könnte. Es ist nur so, dass im Netz viele Infos zum Insolvenzrecht sind, jedoch sehr wenige zum Them "Verhalten während der WVP". Zu meinem Insolvenzverwalter habe ich nur einseitigen Kontakt, der darin besteht, dass ich ihm eine Kopie meiner monatlichen Abrechnung schicke (die variiert, da ich nur stundenweise arbeite). Ist das normal, dass der mich so völlig in Ruhe lässt?

Herzliche Grüße
Sarnade

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Frank Wiedenhaupt
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 11x hilfreich)

Es ist ein gutes Zeichen, wenn Dich der Inso-Verwalter in Ruhe lässt.
Denk beim Bestellen aber immer daran, dass auch bei einem plötzlichen Einkommensaussetzer (Kündigung, Buchungsfehler des Job-Centers) Du immer noch Deine Verpflichtungen bedienen kannst.
Klingt zwar uncool aber: Spar lieber vorher das Geld an, als hinterher Raten zu zahlen. Ist auch besser für die Nerven ;)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sarnade33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Keine Sorge, ich habe das mit dem Bestellen schon im Griff. Meine Schulden resultieren auch nicht aus falschem Umgang mit Geld, sondern sind Scheidungsfolgen.

Dass es ein gutes Zeichen ist, dass mich der Insoverwalter in Ruhe lässt, dachte ich mir schon fast. Aber wenn man hier manche Beiträge liest, stellt sich das oft ganz anders dar. Es gibt offensichtlich große Unterschiede in der Handhabung des Gesetzes. Glücklicherweise läuft bei mir alles in ruhigen Bahnen, hoffentlich bleibt das auch bis in zwei Jahren so.

Nochmals vielen Dank für die kompetente Hilfe!

Gruß
Sarnade

1x Hilfreiche Antwort

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