Diskriminierung ? Üble Nachrede ? Verletzung der Persönlichkeitsrechte/Datenschutzrechte ?

7. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
mieter112233
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 25x hilfreich)
Diskriminierung ? Üble Nachrede ? Verletzung der Persönlichkeitsrechte/Datenschutzrechte ?

Liebe Forumsteilnehmer,

eine gute Freundin hatte sich gegen Ende August 2017 ein gebrauchtes Auto in einem "Hinterhof-Autohaus" gekauft (1500 €, davon 700€ bar, 800€ laut Aussage Autohaus als zinsloses "Hausdarlehen"). Ihr wurde zugesagt, daß eine neue Kupplung eingebaut werden würde etc. pp. Nachdem sie einige Zeit später das Auto abgeholt hatte, fiel am gleichen Tag die Kupplung aus !! Sie brachte das Auto zurück ins Autohaus und von dort sollte sie dann weiteres erfahren.
Sie gab auf der Facebook-Seite des Autohauses eine Bewertung ab wie folgt:

Also bis jetzt gibt es nur einen Stern.Ob ich das ändere wird sich zeigen. Ich habe einen Vw Polo bj 99 dort gekauft.Viel gerede ala Familia kann ich bestätigen. Im Enddefekt ist es aber leider so , das ich das Auto mit kaputter Kupplung erhalten habe. Am selben Tag wurde es mit dem Adac zurückgebracht. Habe noch gesagt ich muss weite Strecken fahre. Alles gut war die Antwort bei der Übergabe. Als ich den Tag drauf mich beschweren wollte wegen der Kupplung wurde mir unterstellt das ich schuld sei weil ich die Kupplung schleifen lassen habe. Mir wurde zugesichert das ich eine neue eingebaut bekomme. Wäre schön wenn man auch ungefähr wüsste wie lange das dauert mit der Reperatur. Nun ja schaun wir mal . Meinen Urlaub kann ich jedenfalls streichen. Sollte sich diesbezüglich nix tun und nicht langsam Aussagekräftige Antworten kommen, werde ich rechtliche Schritte einleiten. Das schlimme aber wirklich ist das in Kauf genommen wurde das ein schlimmer Unfall mit kaputten Auto auf der Autobahn hätte passieren können. Wer Tips zu rechtlichen Schritten hat , darf mich gerne anschreiben. Danke.

Die Antwort des Verkäufers:
Liebe Frau xxx, es tut uns leid, dass Sie so denken und enttäuscht sind. - Aber wissen Sie worüber wir enttäuscht sind?? ???? - Sie haben ein Fahrzeug zu einem guten&günstigen Preis erworben, welches Sie aber noch nicht mal bezahlen konnten und wo Sie in der "Aussenwelt" womöglich auch noch nicht mal eine Finanzierung erhalten würden, haben wir Ihnen eine ZINSLOSE Ratenzahlung in unserem Hause gewährt!?? - Dafür war "la Familia" wohl gut..????Desweiteren möchten wir auch noch hinzufügen, das wir Gebrauchtwagen führen, welche durchaus nicht perfekt sind - Keiner ist perfekt! Wir können uns nur jeden Tag aufs neue darum bemühen. Wir möchten aber nicht, dass Sie weiter muzelig durch den Tag gehen, daher wünschen wir Ihnen schonmal ein schönes Wochenende; ein Mitarbeiter wird sich noch bei Ihnen melden, zwecks des weiteren Vorgehen! Vielen Dank - mit besten Grüßen

Gemeldet hatte sich natürlich niemand mehr... da sie mich um Hilfe fragte, traten wir schriftlich vom Kaufvertrag unter Nennung div. Paragraphen zurück und sie bekam ihre Anzahlung (700€) zurück.

Allerdings nicht den Ersatz für den vollgetankten Wagen (getankt für 50€)...aber das ist wohl ein anderes Thema.

Nun die Frage: Sollte sie sich anwaltlich gegen diese Rufschädigung (siehe unterstrichene Passage im Text) zur Wehr setzen oder hätte dies wenig Aussicht auf Erfolg (z.B. Abmahnung mit strafbewehrter Unerlassungs-und Verpflichtungserklärung) ?

Danke schon mal an dieser Stelle für jeden Rat !



-- Editier von mieter112233 am 07.09.2017 08:17

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Ganz ehrlich? Man kann froh sein, dass das "Hinterhof-Autohaus" nach der vorschnellen Bewertung das Geld zurückgezahlt hat.
Ich sehe in der Antwort auch keinen Punkt aus der Überschrift erfüllt, offenbar konnte das Auto nicht bezahlt werden.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mieter112233
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Ganz ehrlich? Man kann froh sein, dass das "Hinterhof-Autohaus" nach der vorschnellen Bewertung das Geld zurückgezahlt hat.
Ich sehe in der Antwort auch keinen Punkt aus der Überschrift erfüllt, offenbar konnte das Auto nicht bezahlt werden.


Wie kommen Sie auf "vorschnelle Bewertung" und was hat das mit den Rechten des Käufers zu tun ? Das stellt wohl eher Ihre subjektive Meinung dar....

Grundlage für den Rücktritt vom Kaufvertrag:
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verschweigt ein Verkäufer einen offenbarungspflichtigen Mangel bereits dann arglistig, wenn er ihn mindestens für möglich hält und gleichzeitig damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß der Vertragspartner den Fehler nicht (er)kennt und bei Kenntnis den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt abgeschlossen hätte (BGH Urteil vom 15.April 2015 – VIII ZR 80/14 , NJW 2015, 1669 Rn. 16)

Ich möchte gerne mal sehen, wie Sie sich als alleinstehender Geschiedener mit ca. 1000€ Monatsnetto neben den allg. Kosten noch ein Auto kaufen und den Gesamtbetrag bar auf den Tisch legen....

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Es ist müßig darüber zu diskutieren, denn das Autohaus hat ja anscheinend ohne Murren den kaufvertrag aufgelöst und auch an Ihrer Bewertung nichts bemängelt. Besonders bei letzterem haben Sie ordentlich Glück gehabt, denn der Satz "Das schlimme aber wirklich ist das in Kauf genommen wurde das ein schlimmer Unfall mit kaputten Auto auf der Autobahn hätte passieren können." hätte wirklich teuer für Sie werden können - den Sie unterstellen damit immerhin öffentlich eine schwere Straftat. Ich würde die Bewertung dennoch nachträglich entschärfen.

Aber zu Ihrer Ausgangsfrage: Sollte sie sich anwaltlich gegen diese Rufschädigung (siehe unterstrichene Passage im Text) zur Wehr setzen oder hätte dies wenig Aussicht auf Erfolg (z.B. Abmahnung mit strafbewehrter Unerlassungs-und Verpflichtungserklärung) ?

Wenig bis gar keine Erfolgsaussichten. Ich würde da nichts machen, da die Tatsache, dass Sie das Auto nicht komplett bezahlen konnten, offenbar wahr ist. Und der Rest ist nicht ausreichend rufschädigend.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mieter112233
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Zitat (von mieter112233):
Ich möchte gerne mal sehen, wie Sie sich als alleinstehender Geschiedener mit ca. 1000€ Monatsnetto neben den allg. Kosten noch ein Auto kaufen und den Gesamtbetrag bar auf den Tisch legen....
Na und? Fakt ist, dass das Auto nicht komplett bezahlt werden konnte und ein zinsloses Darlehen gewährt wurde. Der Verkäufer hat nichts falsches behauptet und keiner deiner Vorwürfe trifft zu.

Merke: Wenn man sich öffentlich äussert, dann muss man auch mit einer Reaktion rechnen. Wenn man das nicht verkraftet, dann sollte man es lassen.


Da kann ich leider nicht ganz zustimmen....stellen Sie sich vor, Sie wollen sich ein Auto kaufen, sind gerade knapp bei Kasse, können 700€ (zusammengespart) bar zahlen und der Rest soll finanziert werden und ich als Händler gehe dann her und poste auf Facebook, daß Sie noch nicht mal in der Lage sind, 1500€ zu bezahlen und daß Sie woanders wahrscheinlich noch nicht mal einen Kredit bekommen würden !

Wäre das in Ordnung für Sie oder kämen Sie sich -mehr oder weniger blamabel- bloßgestellt vor ?
Was würden Ihre Freunde über Sie denken ?
Was würde Ihr Chef über Sie denken ?

-- Editiert von mieter112233 am 07.09.2017 11:45

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Der Händler ist nicht einfach "hergegangen", sondern hat auf eine öffentliche Äußerung des Käufers reagiert. Jetzt sich zu entrüsten daß die Antwort auch öffentlich ist, ist seltsam. Das zum moralischen Aspekt.

Rechtlich ist wohl schon alles gesagt.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Zitat (von mieter112233):

Was würden Ihre Freunde über Sie denken ?
Was würde Ihr Chef über Sie denken ?


Die würden denken: Wie konnte man nur mit einem derart windigen Händler Geschäfte machen?

Die Reaktion von denen ist doch eher ein Armutszeugnis. Wenn ich lese "unsere Gebrauchtwagen sind durchaus nicht perfekt", schrillen bei mir alle Alarmglocken. Auch für kleines Geld sollte man ein verkehrstüchtiges Auto erhalten. M. E. schädigt die Firma ihren eigenen Ruf, nicht den der Freundin.

Wieviele Leute zahlen den Kaufpreis für einen Pkw bar oder komplett aus eigenen Mitteln? Es gibt Firmenwagen, Leasingkutschen, Geschenke usw.

Freut Euch besser, dass die Sache noch so glimpflich ausgegangen ist, ich kenne da (auch aus eigener Erfahrung) noch ganz andere Fälle.

Beim nächsten Autokauf besser einen Gebrauchtwagencheck machen lassen oder auf der Probefahrt in der Werkstatt des Vertrauens vorbeifahren. Frische TÜV-Plakette z. B. ist auch nicht alles.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mieter112233
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von bear):
Der Händler ist nicht einfach "hergegangen", sondern hat auf eine öffentliche Äußerung des Käufers reagiert. Jetzt sich zu entrüsten daß die Antwort auch öffentlich ist, ist seltsam. Das zum moralischen Aspekt.

Rechtlich ist wohl schon alles gesagt.


Entschuldigung, aber was hat die Käuferin denn "Schlimmes oder Geschäftsschädigendes" von sich gegeben ?
Abgesehen von dem Satz "Das schlimme aber wirklich ist das in Kauf genommen wurde das ein schlimmer Unfall mit kaputten Auto auf der Autobahn hätte passieren können." hat sie weder die Firma noch sonst jemanden beleidigt, sondern ihre eigenen Erfahrungen bekannt gemacht. Wenn Sie den Namen kennen und bei Goggle die Bewertungen über diesen Händler lesen würden (was die Käuferin LEDIER vorher nicht gemacht hat), hätten Sie vermutlich Tränen in den Augen...und ein völlig anderes Bild !

DAS hat mit moralisch etc. nichts mehr zu tun.....

2x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
mieter112233
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Zitat (von mieter112233):
Entschuldigung, aber was hat die Käuferin denn "Schlimmes oder Geschäftsschädigendes" von sich gegeben ?
UDer Verkäufer hat auch nichts schlimmes von sich gegeben! Verstehst du nur nicht.


Naja, das ist Ansichtssache.... aber, wenn ich z.B.öffentlich bekanntmachen würde, daß Sie sich noch nicht mal ein Auto leisten können und auch nirgendwo einen Kredit bekommen würden, wäre Ihnen das doch NICHT recht, oder ?

Aber egal...das endet sonst irgendwo in einer Endlosdiskussion.....also hören wir besser auf damit.

Ich werde ihr die diversen Meinungen weiterleiten. Letztendlich muß sie entscheiden, ob sie anwaltlichen Rat einholen will oder nicht.

2x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Weder Käuferin noch Verkäufer nehmen sich hier etwas. Was eine Anzeige betrifft, wäre ich da sehr vorsichtig. Zwar gehört es nicht in die Öffentlichkeit, dass die Verkäuferin das Auto nicht bar bezahlen kann. Da würde ich auch einen Anwalt hinzuziehen wegen Blossstellung in der Öffentlichkeit. Hätte ich allerdings diese Bewertung abgegeben, wie die Käuferin, würde ich die Finger still halten. Denn das könnte schnell zu einem Bumerang werden und die Firma kann die Käuferin anzeigen wegen Verunglimpfung in der Öffentlichkeit. Denn der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung. Das wäre wohl die beste Entscheidung gewesen für beide Seiten.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Rosenquarz):
Wenn ich lese "unsere Gebrauchtwagen sind durchaus nicht perfekt", schrillen bei mir alle Alarmglocken.


Kann man sicher auch so sehen.

Mir persönlich ist ein Händler, der von Anfang an mit offenen Karten spielt allemal lieber, als ein Händler, der mir ein altes gebrauchtes Auto zum Neupreis eines Markenfahrrades verkaufen will und dies Auto als absolut mangefrei und top in Ordnung andrehen möchte.

Man sollte auch immer den Preis vor Augen haben.


@ Mieter
Zitat (von mieter112233):
Grundlage für den Rücktritt vom Kaufvertrag: usw
greift hier ja offensichtlich nicht, denn der Kupplungsdefekt war nach ihrer eigenen Aussage vorher bekannt.

Die Aussage des Autohauses ist zweigeteilt zu sehen. Die nicht vollständige Bezahlung scheint Fakt zu sein, ist daher nicht angreifbar. Die Fehlende Finanzierungsmöglichkeit ist recht geschickt in eine Vermutung gepackt, und dürfte daher auch nicht angreifbar sein.
Sicherlich möchte man nicht, dass andere sich ihren eigenen Teil bei solch einer Aussage denken. Aber diesen Anspruch hat auch der Händler.

Der überwiegende Teil der Bewertung durch die Käuferin scheint nicht angreifbar zu sein, wenn sich denn alles was sie schreibt beweisen lässt.
Diese Aussage "Das schlimme aber wirklich ist das in Kauf genommen wurde das ein schlimmer Unfall mit kaputten Auto auf der Autobahn hätte passieren können." suggeriert dem unbedarften Leser allerdings, dass das Fahrzeug einen solch gravierenden Mangel der dem Händler zudem bekannt war, hatte, sodass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein schlimmer Unfall die Folge gewesen sein würde.
Eine solche Aussage lässt sich aber mit einer lediglich defekten Kupplungsscheibe (ein Verschleißteil) absolut nicht in Verbindung bringen. Die Vision des schlimmen Unfalls geht weit weit über das hinaus, was bei einem Kupplungsscheibenbruch zu erwarten gewesen wäre.
Deshalb sehe ich zumindest diesen einen Teil der Aussage als sehr kritisch an.

Andere Händler hätten da sicher anders reagiert und nicht so moderat wie der besprochene.

Falls noch möglich, würde ich die Bewertung abschwächen - sprich, mich rein auf nicht angreifbar Fakten beschränken. Das ein schlimmer Unfall bewusst in Kauf genommen wurde, gibt die bisherige Schilderung absolut nicht her.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wer austeilt, der sollte auch einstecken können, es ansonsten lieber lassen.
Wer ein 18 Jahre altes Auto kauft, der sollte sich darüber im Klaren sein, dass man möglicherweise einen Bastelsatz gekauft hat und sich jemand Sachkundiges mitnehmen, der vielleicht was von PKWs versteht. Und zwar einerlei, ob man alleinerziehende Mutter ist oder Gottvater persönlich.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von mieter112233):
Sie aber noch nicht mal bezahlen konnten

Der Schilderung nach eine Tatsachenbehauptung.

Ein guter Fachanwalt könnte versuchen da was draus zu machen, wo bei die Erfolgsaussichten nicht sonderlich gut sind.
Allerdings kosten derartige Anwälte auch Geld (Erstberatung so um die 200-250 EUR, für das Verfahren so um die 400-800 EUR).



Zitat (von mieter112233):
wo Sie in der "Aussenwelt" womöglich auch noch nicht mal eine Finanzierung erhalten würden

Das ist eine Meinung die aufgrund des geschliderten finaziellen Hintergrundes auch durchaus realistisch ist.
Dürfte auch noch unter die Meinungsfreiheit fallen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Üble Nachrede wäre vielleicht einschlägig für die zweite Aussage mit der „ Außenwelt „..

Gilt aber auch umgekehrt zb bzgl ihrer Aussage, denkbar wäre § 164 Zweiter Absatz StGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Übrigens gehört das eig hier nicht hin, Datenschutz hat mit dem GG nur noch über Art 1 GG indirekt Einfluss.

Datenschutz gehört zum Politikbereich der EU, maßgeblich wäre also zb die EU Grundrechtecharta die aber im Gegensatz zum GG sehr wohl das Grundrecht auf Sicherheit kennt, wichtig weil man so Grundrechte abwägen muss.

Bzgl des Themas könnte auch üble Nachrede noch hinzu kommen und zwar auf Seiten des Käufers

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

@mieter112233
Ich finde es durchaus witzig was du hier veranstaltest. Auf der einen Seite betreibst du Rufmord indem du haltlose Unterstellungen veröffentlichst und zum anderen beschwerst du dich wenn andere über dich die Wahrheit schreiben.
Sorry, dafür habe ich keinerlei Verständnis.
Dass der Wagen zurückgenommen wurde war keine Kulanz. Deine Begründung für den Rücktritt ist zunächst einmal nämlich eine nicht bewiesene Anschuldigung. Es mag ja durchaus so sein, dass der VK davon hätte wissen müssen, aber das ist etwas das zuerst einmal bewiesen werden muss!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Lieber Mieter,

ich finde es ehrlich gesagt auch nicht in Ordnung was diese "Teilzeitkäuferin" Ihnen als Bewertung geschrieben hat.

Ihre Reaktion als Gebrauchtwagenhändler finde ich nicht überzogen und ich denke Sie haben nichts zu befürchten.

Wer sich ein Auto für 1500€ kauft, kann froh sein ein Autohaus gefunden zu haben das sich dafür hergibt.
Normalerweise wird Kernschrott privat veräußert um genau solchen Problemen aus dem Weg zu gehen.
700€ anzahlen und dann Reparaturen fordern die den Wert des Schmuckstückes bei Weitem übertreffen, verbunden mit schlechten Bewertungen im Netz um Druck aufzubauen, nach dem Motto "Frechheit siegt", ist der Grund PKW dieser Preisklasse nur in den Export oder an Gewerbetreibende abzugeben.

Zum Glück gibt es den öffentlichen Nah- und Fernverkehr.


Alles Gute weiterhin!

Signatur:

3113

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
peterling
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
denn der Satz "Das schlimme aber wirklich ist das in Kauf genommen wurde das ein schlimmer Unfall mit kaputten Auto auf der Autobahn hätte passieren können." hätte wirklich teuer für Sie werden können - den Sie unterstellen damit immerhin öffentlich eine schwere Straftat. Ich würde die Bewertung dennoch nachträglich entschärfen.


Ich hätte das einfach weggelassen, weil das einfach immer so ist selbst bei einem Neuwagen, denn ein Unfall aufgrund eines Mangels (Zb. nicht angezogenen Radmuttern) kann immer zu einem Unfall führen. "Das in Kauf genommen wurde" unterstellt ja aber, dass die den Mangel kannten. Wenn die Kupplung aber erst am anderen Tag kaputt geht...
Dann besagt das ja nicht, dass die den Mangel zuvor gekannt haben. Da fühlen die sich natürlich nicht gut und das eben gerade wenn man so ein billiges gebrauchtes Auto kauft bei dem jeden Tag etwas auf neue kaputt gehen kann.
Wenn die das nicht in Kauf hätten nehmen wollen, dann hätten die eine neue Kupplung einbauen müssen oder einen Neuwagen liefern müssen. Dann wäre das Auto aber teurer gekommen. Man nimmt die Mängel ja auch selbst in Kauf.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
peterling
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Rosenquarz):
Zitat (von mieter112233):

Die Reaktion von denen ist doch eher ein Armutszeugnis. Wenn ich lese "unsere Gebrauchtwagen sind durchaus nicht perfekt", schrillen bei mir alle Alarmglocken. Auch für kleines Geld sollte man ein verkehrstüchtiges Auto erhalten. M. E. schädigt die Firma ihren eigenen Ruf, nicht den der Freundin.


Dann müssten die aber doch zumindest alle Lampen, Motor, Getriebe, Kupplung, Bremsen ua. austauschen. Ein gebrauchtes Auto ist gebraucht! Warum soll man für kleines Geld einen Neuwagen (bei dem auch mal Mängel auftreten) erhalten, wenn man ein entsprechend billiges gebrauchtes Auto kauft. Sie hätte ja fragen können ob ein neuer Motor drin ist, eine neue Kupplung eingebaut wurde usw.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
peterling
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ein guter Fachanwalt könnte versuchen da was draus zu machen, wo bei die Erfolgsaussichten nicht sonderlich gut sind. Allerdings kosten derartige Anwälte auch Geld (Erstberatung so um die 200-250 EUR, für das Verfahren so um die 400-800 EUR).


Wenn dann noch Zeugen hinzukommen usw. ...
Ich hatte mal ein Gerichtsverfahren da waren es nachher bei einem Streitwert von 400 DM über 1000 DM Kosten incl. einer Berufung wegen einem Versäumnisurteil mit Zeugen und dann wieder Zurückverweisung. usw. Und ich war auch noch nicht mal anwaltlich vertreten ausser für die Berufung, so dass es auch noch mehr hätten sein können.

-- Editiert von peterling am 04.11.2017 06:54

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
peterling
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Das habe ich erst gar nicht wahrgenommen.
"Ihr wurde zugesagt, daß eine neue Kupplung eingebaut werden würde"

So habe ich es im Internet gefunden:
Der Kupplungswechsel an einem Volkswagen kostet durchschnittlich: 973 EUR

Das wäre dann Erstausrüsterqualität.

Es kann ja auch eine neue Kupplung in ganz billig eingebaut worden sein und/oder das Kupplungsseil ist gerissen etc.
Selbst beim Verkauf von Neuware hat man ohne weiteres eine Reklamationsquote aufgrund von Gewährleistung. Die versucht man als gewerblicher Verkäufer natürlich niedrig zu halten, denn die Kosten richtig Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
luenni84
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Auf mich wirkt dieses Autohaus sehr unseriös. Alleine die Formulierungen der E-Mail...
Ich würde es glaube ich dabei belassen, da ich keine Lust hätte mich weiter mit diesen Leuten rumzuschlagen.
Ob es dennoch rechtlich etwas bewirken würde kann ich dir nicht sagen.

0x Hilfreiche Antwort

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