Direktversicherung durch Arbeitgeber

5. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
neitschel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
Direktversicherung durch Arbeitgeber

Hallo,
2002 hat mein Arbeitgeber für mich eine Direktversichung abgeschlossen. Mein Weihnachtsgeld wurde demzufolge jährlich in die Direktversicherung eingezahlt. 2009 teilte er mir mit, das er für dieses Jahr aussetzt weil er auch den anderen keine Weihnachtsgeld mehr zahlt. Lt. Vertrag war/ist eine Aussetzung für 2 Jahre möglich. Er hat aber seitdem garnichts mehr eingezahlt, trotz meiner Aufforderungen. Ich habe heuer zum 31.12.gekündigt und fange arbeite seit dem 01.01.2014 bei einem neuen Arbeitgeber. Dieser wollte auch den Vertrag fortführen, was aber nicht mehr möglich ist da der Vertrag zulange ausgesetzt wurde. Mir geht da ziemlich viel Geld flöten, da die neuen Verträge jetzt nicht mehr so steuerbegünstigt sind. Besteht denn hier eine gute Möglichkeit das fehlende Geld einzuklagen (meine damit die Zahlung bis 2013) bzw. auch Schadensersatz? Lt. Vertrag hat sich der ARbeitgeber verpflichtet, solange zu zahlen wie ich von ihm Arbeitslohn erhalte. Wenn ja was für ein Fachanwalt wäre denn da der Richtige? Arbeitsrecht, Vertagsrecht...
Danke schonmal vorab

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Meine Vermutung: Arbeitsrecht, insofern es um die Verpflichtung deines Arbeitgebers geht.

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#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Ja, es dürfte sich hier um Arbeitsrecht handeln.

Daher muss man gleich auch bedenken, dass die Anwaltskosten der 1. Instanz die Parteien tragen unabhängig von dem Ausgang des Verfahrens.

Ob sich Ihr AG vertraglich verpflichtet hatte, jährlich in die Direktversicherung einzuzahlen, dürfte hier bei der rechtlichen Frage maßgebend sein.

Zusätzlich wäre aber eine sogenannte Ausschlussklausel zu berücksichtigen, falls eine solche arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart worden ist. U.U. hätten Sie den Betrag nach Fälligkeit innerhalb einer bestimmten Zeit fordern müssen und bei Nichtzahlung rechtliche Schritte einleiten müssen.

Die Einzahlungen vor 2011 dürften mittlerweile unabhängig davon vermutlich verjährt sein.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

quote:
Er hat aber seitdem garnichts mehr eingezahlt, trotz meiner Aufforderungen.


Wenn die Aufforderung schriftlich erfolgt ist, dann ist doch die Ausschlußfrist hinfällig, oder?

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#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Wenn die Aufforderung schriftlich erfolgt ist, dann ist doch die Ausschlußfrist hinfällig, oder?


Das kommt auf die Klausel an. Wird auf die Aufforderung vom AG nicht reagiert oder lehnt dieser ab, ist in der Regel eine gerichtliche Geltendmachung innerhalb einer bestimmten Frist mit vereinbart worden.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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