Dienstaufsichtsbeschwerde über Amtsrichter

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
BirgitCatMueller
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstaufsichtsbeschwerde über Amtsrichter

Hallo,

was kann man gegen einen Richter machen, der aufgrund von Klüngelei, Rechtsbeugung und Machtmissbrauch ein katstrophales Fehlurteil gefällt hat.

Bringt eine Dienstaufsichtsbeschwerde was? An wen ist eine solche Dienstaufsichtsbeschwerde zu richten?

Grüße

Birgit

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37 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Berufung einlegen??

Dienstaufsichtsbeschwerde ändert wohl nichts am Urteil!

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

DAB ist relativ sinnlos, da sich bezüglich "Fehlurteil" der Dienstvorgesetzte in jedem Fall auf die richterliche Unabhängigkeit berufen wird, die eine Überprüfung des Urteils auf dem Dienstweg ausschließt.
(DAB ist allenfalls gegen das *Verhalten* eines Richters möglich, etwa wenn er sich grob ausfallend zeigt o.ä.)

Sinnvollster Schritt ist, wie schon gesagt, das Einlegen von Rechtsmitteln.

Eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung ist zwar möglich; man sollte aber bedenken, daß Verurteilungen von Richtern wegen Rechtsbeugung extrem selten sind - unter anderem deswegen, weil eben lange nicht jedes als "Unrecht" gefühltes Urteil auch nachweislich (!) ein absichtliches (!) Fehlurteil ist.
(In der Regel ist der Nachweis eines Fehlers schon schwer genug; Vorsatz ist dann noch schwerer.)
So sind schon einige in endlose Beschwerden gestürzt.

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

in jedem Fall auf die richterliche Unabhängigkeit berufen wird, die eine Überprüfung des Urteils auf dem Dienstweg ausschließt.

...und genau darum unterliegen Richter überhaupt keiner Dienstaufsicht.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 11.01.2005 23:30:32

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

quote:
...und genau darum unterliegen Richter überhaupt keiner Dienstaufsicht.


Stimmt das denn so allgemein?

Auch bei der vielzitierten richterlichen Unabhängigkeit muß es eine Stelle geben (z.B. den Leiter des Amtsgerichts), der überprüft, ob ein Richter überhaupt seinen Dienstpflichten nachkommt. Also beispielsweise, ob er zum Dienst erscheint oder "krankfeiert", ob er gegen die allgemeinen Pflichten als Beamter bzw. Richter verstößt usw. Ein Richter ist schließlich kein freischaffender Künstler, der niemandem verantwortlich ist.

Stimmt übrigens die Geschichte, daß ein Richter nicht zur Einhaltung einer bestimmten Arbeitszeit verpflichtet sei? Kann mir nicht so recht vorstellen, daß ein Richter, wenn er es wollte, Verhandlungen mitten in der Nacht abhalten könnte.

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
El Carbid
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 27x hilfreich)

Also..........
..........das ist so einfach nicht zu sagen.
was Arbeitszeiten und so betrifft, das zu Diskutieren dürfte hier wirklich unsinnig sein. Und Krank, das dürfte auch ein Richter mal werden, und sei es ein Magenleiden wegen unsinnigen Verfahren.
Die Richterliche unabhängigkeit dürfte ein wichtiger Pfeiler in userem Rechtssystem sein.
sicherlich gibt es Urteile von BGH usw. die der Richter am AG so nicht umsetzt, auch schon mal im Eizelfall aufgrund wiedersprüchlicher Zeugenaussagen entscheidet. Wem das aber nicht passt, dem bleibt der Weg der Berufung oder im Falle von Verfahrensfehlern auch der, der Revision. Von Rechtsbeugung zu sprechen würde ich abstand nehmen, denn das wäre kriminell. Sollte sich der Richter Ihnen gegenüber "Dumm" benommen haben, bleibt ihnen der Weg der Dienstaufsicht unbenommen, aber auch ein Richter hat mal einen schlechten Tag. Inmeinem Falle hatte er aber drei, und wurde abgemahnt. Dies aber auch nur weil mein Lebensgefährtin Zeugnis ablegte.

Gruß
Gerd

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
El Carbid
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 27x hilfreich)

Also..........
..........das ist so einfach nicht zu sagen.
was Arbeitszeiten und so betrifft, das zu Diskutieren dürfte hier wirklich unsinnig sein. Und Krank, das dürfte auch ein Richter mal werden, und sei es ein Magenleiden wegen unsinnigen Verfahren.
Die Richterliche unabhängigkeit dürfte ein wichtiger Pfeiler in userem Rechtssystem sein.
sicherlich gibt es Urteile von BGH usw. die der Richter am AG so nicht umsetzt, auch schon mal im Eizelfall aufgrund wiedersprüchlicher Zeugenaussagen entscheidet. Wem das aber nicht passt, dem bleibt der Weg der Berufung oder im Falle von Verfahrensfehlern auch der, der Revision. Von Rechtsbeugung zu sprechen würde ich abstand nehmen, denn das wäre kriminell. Sollte sich der Richter Ihnen gegenüber "Dumm" benommen haben, bleibt ihnen der Weg der Dienstaufsicht unbenommen, aber auch ein Richter hat mal einen schlechten Tag. Inmeinem Falle hatte er aber drei, und wurde abgemahnt. Dies aber auch nur weil mein Lebensgefährtin Zeugnis ablegte.

Gruß
Gerd

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
El Carbid
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 27x hilfreich)

Also..........
..........das ist so einfach nicht zu sagen.
was Arbeitszeiten und so betrifft, das zu Diskutieren dürfte hier wirklich unsinnig sein. Und Krank, das dürfte auch ein Richter mal werden, und sei es ein Magenleiden wegen unsinnigen Verfahren.
Die Richterliche unabhängigkeit dürfte ein wichtiger Pfeiler in userem Rechtssystem sein.
sicherlich gibt es Urteile von BGH usw. die der Richter am AG so nicht umsetzt, auch schon mal im Eizelfall aufgrund wiedersprüchlicher Zeugenaussagen entscheidet. Wem das aber nicht passt, dem bleibt der Weg der Berufung oder im Falle von Verfahrensfehlern auch der, der Revision. Von Rechtsbeugung zu sprechen würde ich abstand nehmen, denn das wäre kriminell. Sollte sich der Richter Ihnen gegenüber "Dumm" benommen haben, bleibt ihnen der Weg der Dienstaufsicht unbenommen, aber auch ein Richter hat mal einen schlechten Tag. Inmeinem Falle hatte er aber drei, und wurde abgemahnt. Dies aber auch nur weil mein Lebensgefährtin Zeugnis ablegte.

Gruß
Gerd

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Unabhängig von den Urteilen (also z.B. die Arbeitszeiten betreffend - worum es hier aber nicht ging, deswegen habe ich es nicht erwähnt) führt die Dienstaufsicht der Gerichtspräsident , also bei einem Amtsgericht (das iaR. einen "Direktor" und keinen "Präsidenten" hat) der Präsident des übergeordneten Landgerichts [§ 16, Abs. 1, Nr.3 iVm. Abs. 2, Satz 1 AGGVG]

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ahorn
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

Lebten wir in einer Demokratie und nicht in einem "Saustall", dann wären auch Richter kündbar. Da gibt es nämlich -genau wie auch bei Beamten- sehr viele, die besser einer Hausmeistertätigkeit oder ähnlichem nachgehen würden.

Sorry, ist zwar nichts zur Sache, aber musste sein, weil wahr.

12x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

@Ahorn

wenn es Ihnen nicht gefällt, warum wandern Sie dann nicht aus?
Nur mal so als Anmerkung: Die Unkündbarkeit ist einer der Gründe warum unsere Richter vergleichsweise unbestechlich sind.
Einen Lebnensjob setzt man nicht ohne weiteres aufs spiel.

@fix

Was die freien Dienstzeiten angeht, so ist das richtig, Richter und Staatsanwälte können Grundsätzlich selbst entscheiden, wann Sie zum Dienst kommen (hauptsache Sie schaffen Ihre Arbeit).
Da die Justizverwaltung dem Richter aber nur zu bestimmten Zeiten einen Sitzungssaal zur Verfügung stellt muss dieser sich zumindest für die Verhandlungen (die i.ü. nur dne kleinsten Teil der richterlichen Arbeit ausmachen) an gewisse Vorgaben halten.

gruß
Rpfl.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
El Carbid
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 27x hilfreich)

@ Rechtspfleger
Ja, da hast Du wohl Recht.
Auswandern wird das einzig Richtige sein, wenn man hierzulande in die Mühlen der Justiz geraten ist.

Gruß

Gerd

5x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo Birgit CatMueller,
wird wohl nur dann was bringen wenn der Amtsrichter mit Vorsatz gehandelt hat.Ist im übrigen schwer nachzuweisen und deshalb sehr unwarscheinlich.Besser ist es ,nach Verkündung des Urteils nach dem Merkblatt zu gehen,das zwar eindeutig den Widerspruch zu lässt innerhalb 7 Tagen,aber ob nun mit persönlichen Vorsprechen an der Geschäftsstelle des Amtsgerichts und deren schriftlichen Niederlegung ,oder einfachem schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen AG wird warscheinlich nur ein angehender Jurist richtig deuten können.In jedem Fall führt eine sofortige Beschwerde gegen das gesprochene also verkündete Urteil oder Beschluß auch zur nächsten Instanz.Gehen Sie am besten anschließend gleich zur Geschäftsstelle und erklären Sie die Beschwerde sofort und die Gründe zu der Zeit wenn Sie das Urteil in den Händen halten in angemessener Frist.Mit der sofortigen Beschwerde stellen Sie sicher das sich die nächste Instanz mit wenigstens 3 Richtern um Ihre Beschwerde kümmern wird.Das aber sollte auf dem Meer der Gerechtigkeit nicht der Garant für volle Segel sein,sondern Sie haben möglichst billig erreicht,das man sich mit der Sache noch einmal konkret auseinander setzt.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Hm, die sofortige Beschwerde als "kleine, billige Berufung"? So kann man das aber nicht sehen.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
El Carbid
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 27x hilfreich)

Wenn Dummheit und Arroganz als Vorsatz gelten würden, ging es einigen von uns beeser.

Gruß

Gerd

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
zuluton
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo ...ich musste kürzlich ein absolutes Fehlurteil eines Amtsrichters erdulden, gegen das ich, aufgrund des zu geringen Streitwertes, nicht mal in die Berufung gehen kann.

Dieser Amtsrichter ist laut Aussage meiner Anwälte,schon desöfteren aufgefallen, durch seine merkwürdigen, unverständlichen Urteile, die er da so im Namen des Volkes von sich gibt.

Da ich aber des öfteren, beruflich bedingt,meist als Kläger bei diesem Amtsgericht auftrete, möchte ich in Zukunft vermeiden, das dieser Amtsrichter weiterhin seine Urteile über meine Rechtsangelegenheiten fällt.

Was für eine Lösung wäre da möglich ?
Bringt einen Dienstaufsichtsbeschwerde etwas, oder würde die zumindest dafür sorgen, das man diesen Amtsrichter wegen der Beschwerde zukünftig ablhenen kann ?

Wenn ich an dieses ungerechte Urteil denke, bekomme ich immer noch einen dicken Hals und würde am liebsten den Richter wegen Unfähigkeit verklagen.

Eindeutige Daten, Fakten, Indizien und Beweise hat der einfach ignoriert. :-(((


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" "

13x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

quote:
Was für eine Lösung wäre da möglich ?

Im Idealfall keine 6 Jahre alte Beitrags-Leiche ausgraben sondern einen eigenen aufmachen ...



quote:
Bringt einen Dienstaufsichtsbeschwerde etwas,

Nachdem du diese 6 Jahre alte Leiche ausgegraben hast, wäre es sinnvoll gewesen zumindest mal die alten Beiträge zu lesen?



quote:
oder würde die zumindest dafür sorgen, das man diesen Amtsrichter wegen der Beschwerde zukünftig ablhenen kann ?


Man könnte einen Antrqag wegen Befangenheit stellen.
Nach derzeitiger Schilderung sehe ich aber keine Begründung dafür.

Bliebe also nur den AG-Bezirk zu wechseln.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Bringt einen Dienstaufsichtsbeschwerde etwas, oder würde die zumindest dafür sorgen, das man diesen Amtsrichter wegen der Beschwerde zukünftig ablhenen kann ?


Nein, es würde wohl noch keine Besorgnis der Befangenheit begründen, daß man irgendwann mal eine (unbegründete) DAB gegen diesen Richter eingereicht hat.

Manche Leute glauben ja, sie könnten sich jeden Richter "befangen machen", indem sie ihn übel beleidigen oder wegen irgendetwas Erfundenem privat verklagen. Das funktioniert allerdings in der Praxis auch nicht wirklich, außerdem begeht man bei der "Taktik" stets ein erkleckliches Häuflein Straftaten. ;)

quote:
würde am liebsten den Richter wegen Unfähigkeit verklagen


Glücklicherweise ermöglicht das Rechtssystem nicht, den Richter - für Handlungen in seiner Eigenschaft als Richter - persönlich für die Konsequenzen eines Urteils zu verklagen.
Dies würde endlose Prozessketten erzeugen (wird die Klage gegen den Richter 1 durch Richter 2 abgewiesen, verklagt man einfach Richter 2 usw.) und die Effizienz auf Kosten der Wehwehchen einiger Querulanten verschlechtern. Nicht ohne Grund ist der Rechtsweg endlich.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
sehr_verzweifelt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)

Auswandern!!! Dem kann ich nur zustimmen. Was sich Richter so erlauben, ist teilweise sehr grenzwertig. Und man kann NICHTS machen. In bestimmten Themenbereichen ist da eine ziemlich aufällige Tendenz bei der "Rechtsprechung" hin zugunsten einer bestimmten Seite. Und die hat mit RECHTsprechung und einem Urteil IM NAMEN DES VOLKES eher wenig zu tun! Wenn man selber drinsteckt und quasi auf das "Wohlwollen" eines Richters angewiesen ist, dann wird das Leben zur Hölle.

Das Problem mit dem Auswandern ist: nicht jeder kann mal eben auswandern:-( Und mal davon abgesehen, auch in anderen Ländern ist nicht alles perfekt.

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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
auch in anderen Ländern ist nicht alles perfekt


Das Gras ist immer grüner auf der anderen Seite.

Guck mal in die einschlägigen Foren: die deutschen Querulanten beschwören hier den "Unrechtsstaat" und zeigen auf die Schweiz als gutes Vorbild, die Schweizer Querulanten machen es genau umgekehrt.

Nur weil man nicht immer Recht bekommen kann, auch wenn man Recht hat, läßt das noch keinen Schluß auf die Allgemeinheit zu.

Sonst müßte ich ja umgekehrt sagen, weil es soundsoviele Vergewaltiger gibt, sei praktisch jeder Deutsche ein solcher.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Auswandern!!! Dem kann ich nur zustimmen. Was sich Richter so erlauben, ist teilweise sehr grenzwertig. Und man kann NICHTS machen.
Dann suchen Sie sich mal ein Land aus, in dem Sie noch mehr Rechtsmittel haben als hier. Leider verkennen viele, dass man anderswo nicht mal die hierzulande selbstverständliche Freiheit hat, über den Staat, in dem man lebt, derart herzuziehen.
Es wurde ja schon gesagt, nicht jeder, der Recht hat, bekommt es auch. Aber daraus nun zu schließen, es würde vor Fehlurteilen nur so wimmeln ist Unfug. Allerdings ist es es irgendwo menschlich, dass der, der einen Prozess verliert, sich ungerecht behandelt vorkommt. Genau deswegen gibt es ja unabhängige Gerichte, die auf so ein Geschwätz nichts geben müssen.

Nicht ohne Grund ist der Rechtsweg endlich.
Genau! Und der ist manchmal schon unglaublich lang. Dass beispielsweise ein simpler Bußgeldbescheid wegen einer roten Ampel oder dergleichen erst vor dem Amtsgericht zu Tode verhandelt wird, um dann noch in die Rechtsbeschwerde zum OLG getrieben zu werden, ist schon ein ziemliches Angebot an Rechtsmitteln. Und wenn dann am Ende einer verurteilt wird, stecken für ihn die Polizei, der Amtsrichter und der OLG-Senat auch noch rechtsbeugerisch unter einer Decke, und er darf Anzeigen erstatten, die auch noch beschieden werden. Alles übrigens von Steuergeldern. Und dann wird auch noch gejammert, der Staat schmeißt das Geld zum Fenster raus.
Manchen Leuten möchte man, wenn sie dann endlich auswandern würden, noch das Taxi zum Flughafen rufen.

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
sehr_verzweifelt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)

Ums "immer Recht bekommen" geht es nicht. Es geht auch nicht darum, dass auch Richter "nur" Menschen" sind, die auch mal irren können und demnach auch durchaus "aus Versehen" sozusagen Fehlurteile fällen können.

Es geht darum, dass in bestimmten Bereichen BEWUSST Recht verdreht wird und demnach so einige Menschen nicht zu dem kommen, was Ihnen zusteht.

Mal davon abgesehen, dass bewusste Fehlurteile sich durch die Geschichte Deutschlands ziehen bis ins Mittelalter(z.B. bei NS-Urteilen, wo meines Wissens nach nach dem Krieg kein Nazi-Richter zur Rechenschaft gezogen wurde, oder kennt jemand (mehr als) ein Gegenbeispiel?) . Und damit sage ich nicht, dass Deutschland damit alleine steht, ja!! sowas gibt es auch in anderen Ländern. Das macht es aber nicht besser.

Und: Schlimm ist eben, dass man sich dagegen quasi nicht wehren kann. Und schlimm ist auch, dass in der Hinsicht offensichtlich nichts geändert wird. Richter sollten nicht zu Göttern stilisiert werden, sondern auch zur Rechenschaft gezogen werden können. Wenn ich in meinem Job Mist baue, muss ich auch damit rechnen, das ich das Wort zum Sonntag erhalte, wenn ich was falsch mache, selbst dann, wenn es aus Versehen war. Und bei Richtern passiert nicht mal was bei Vorsatz?? Davon abgesehen: Das geht aber nun mal nicht, wenn letzten Endes ein "Vorsatz" z.B. so gut wie nicht nachweisbar ist, obwohl es eigentlich für alle offensichtlich ist, dass es so ist. DAS ist nach meinem Verständnis kein Zeichen eines Rechtsstaates.

Das dieser Thread so oft aufgerufen wird, hat ja nun mal auch einen Grund! Und ich glaube, es ist mehr als ein vages Gefühl und auch kein Querulantentum, wenn viele der Meinung sind, dass das Recht eher da zu sein scheint, wo das Geld ist.........

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5x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
z.B. bei NS-Urteilen, wo meines Wissens nach nach dem Krieg kein Nazi-Richter zur Rechenschaft gezogen wurde, oder kennt jemand (mehr als) ein Gegenbeispiel?)



Das ist in diesem Kontext nun wirklich unangemessen.

Vielleicht eine wenig bekannte Tatasache der Nachkriegsgeschichte:

Der letzte Präsident des Reichsgerichts, Erwin Bumke, hatte noch vor dem Einrücken der amerikanischen Armee in Leipzig Suizid verübt. Ab dem 25. August 1945 wurden in Leipzig 37 Richter des Reichsgerichts (d.h. mehr als ein Drittel des Gesamtpersonals) vom russischen Geheimdienst NKWD verhaftet und ohne Gerichtsverfahren zunächst im Leipziger Gerichtsgefängnis inhaftiert. Später wurden die Richter in das Speziallager Nr.1 Mühlberg/Elbe und im Herbst 1948 in das Speziallager Nr. 2 Buchenwald verlegt. Als von Januar 1950 bis 1955 die Entlassungen erfolgten, hatten nur vier Richter des Reichsgerichts überlebt, die übrigen Richter waren verhungert bzw. aufgrund von Krankheiten gestorben. Zu den Überlebenden zählte auch Reichsgerichtsrat August Schaefer, der später über die Lagerzeit einen Bericht verfasste.


Du solltest bedenken, daß auch Mediziner, Architekten, Ingenieure usf. haarsträubende Fehlentscheidungen treffen. Mit tödlichen Folgen.

Bei den Zivil-Juristen geht es meistens "nur" ums Geld. Was du hier beklagst ist schlicht das allgemeine Lebensrisiko. Da muss man gegensteuern, daß sich das nicht realisiert. Aber hier "die Richter" anzuprangern, das geht an der Sache vorbei.

Das mit dem Geld betrifft die Richter überhaupt nicht. Das liegt an der erfolgreichen Arbeit der Lobbyisten. Das solltest du mit deinem MdB durchsprechen, der segnet die Gesetze ab.

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

quote:
Manchen Leuten möchte man, wenn sie dann endlich auswandern würden, noch das Taxi zum Flughafen rufen.

Rufen? Bezahlen sollte man es - inklusie One-Way-Ticket mit Never-Comeback-Airlines.
Als Teil des Steuersparprogrammes ...
:devil:





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
sehr_verzweifelt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)

@ flawless:

"Du solltest bedenken, daß auch Mediziner, Architekten, Ingenieure usf. haarsträubende Fehlentscheidungen treffen. Mit tödlichen Folgen."

Stimmt, da hast Du Recht, nur werden die deswegen zur Rechenschaft gezogen und Richter eben nicht. Das solltest Du vielleicht auch bedenken.

Im Übrigen halte ich das Bsp. nicht für unangemwessen, denn es war eben auch nur EIN Bsp dafür, dass Richter in diesem Land fast alles dürfen.

Und "nur" ums Geld geht es vielleicht in Augen der Richter oder Anwälte. Wenn aber Verfahren z.B. so dermaßen in die Länge gezogen werden ohne trifftigen Grund, dann gehen die mit dem wenig vorhandenen Atem (= wenigem Geld) auch oft der Atem aus, sprich: pleite. Das hat zunächst auch mit Geld zu tun, aber nicht wenige waren deshalb so verzweifelt, dass sie sich deswegen auch umgebracht haben.

Ich weiss, wovon ich rede und mal so eben "gegensteuern" geht eben nicht. Warum: weil ich davon abhängig bin, dass ein Richter seinen Job endlich mal tut. Und das seit JAHREN. Auf meine Frage, welche Chance ich bei Verfahrensverschleppung habe, habe ich auf deutsch zur Antwort bekommen: keine, ist Richtersache. Tust Du was, beschwerst Du Dich, wirst wohl Du verlieren, denn der Richter ist auch nur ein Mensch und er wird sich bei der "Entscheidungsfindung" an Deine Beschwerde erinnern. Bravo!!!


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4x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
dass Richter in diesem Land fast alles dürfen.


Wenn Richter fast alles dürfen, dann ist es eine Kleinigkeit hier sogleich aufzuführen, was sie nicht dürfen. Dies ist dann eine Sache von wenigen Sekunden.
Bin gespannt wie ein Flitzbogen....

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

@ meri: ich auch! Zumal wir von Zivilverfahren schreiben, wo es doch letztlich nur um den Rechtsfrieden geht.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Art 97 GG

(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Prozesse werden nicht von Parteien 'verschleppt', sondern von deren Anwälten.


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2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Und bei Richtern passiert nicht mal was bei Vorsatz??


Das hat ja nun niemand hier behauptet, oder?

quote:
wenn letzten Endes ein "Vorsatz" z.B. so gut wie nicht nachweisbar ist, obwohl es eigentlich für alle offensichtlich ist, dass es so ist


Wenn so viele Richter offenkundige Unrechtsurteile fällen, wieso gibt es dann nicht unglaublich viele Leute, die sich damit brüsten, einen völlig aussichtlosen Fall gewonnen zu haben? Denn wo es einen Verlierer gibt, gibt es auch einen Gewinner. Und wenn lt. Verlierer das Unrecht so offenkundig ist, muß das auch der Gewinner sehen. Und unter zigtausenden Unrechtsgewinnern sagt nicht mal einer "hey, da habe ich aber echt Schw..n gehabt"?
Da sind wir dann doch wieder mitten in der Verschwörungstheorie - die nicht funktioniert, denn selbst in den radikalsten und brutalsten Sekten gibt es immer wieder "Aussteiger", die Tacheles reden. Nur komischerweise bei der "Unrechtsjustiz" nicht.

Und rein statistisch müßtet ihr Querulanten doch bei euren ganzen Prozessen auch irgendwann mal von einem Fehlurteil profitieren. Tut ihr aber nie. Woran das nur liegen mag? Vielleicht an der Definition "ich habe verloren = Unrechtsurteil, ich habe gewonnen = Gerechtigkeit"?

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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
sehr_verzweifelt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)

quote:
Wenn so viele Richter offenkundige Unrechtsurteile fällen, wieso gibt es dann nicht unglaublich viele Leute, die sich damit brüsten, einen völlig aussichtlosen Fall gewonnen zu haben? Denn wo es einen Verlierer gibt, gibt es auch einen Gewinner. Und wenn lt. Verlierer das Unrecht so offenkundig ist, muß das auch der Gewinner sehen. Und unter zigtausenden Unrechtsgewinnern sagt nicht mal einer "hey, da habe ich aber echt Schw..n gehabt"?


Solche Fälle gibt es!!!! Und diese sind der Hoffnungsschimmer für alle anderen.

Guckst Du z.B. auch mal hier: http://www.odenwald-geschichten.de/?p=49 hieraus:

"Staranwalt Rolf Bossi erhebt schwere Vorwürfe gegen die deutsche Justiz . Selbstherrlichkeit von Richtern, Willkür und skandalöse Fehlurteile höhlen den deutschen Rechtsstaat aus, schreibt Bossi in seinem provozierenden Buch "Halbgötter in Schwarz". Jeder kann heute zum Opfer einer Justiz werden, die sich einer WIRKSAMEN KONTROLLE KONSEQUENT ENTZIEHT. Nur mit mehr Kontrolle ließen sich die schlimmen Missstände beheben.
"Es gibt verfassungsmäßig einen Gleichheitsgrundsatz", sagt Rolf Bossi. "Aber wir haben in unserer Justiz JETZT EINEN ZUSTAND, IN DEM DIESER GLEICHHEITSGRUNDSATZ IN ELEMENTARSTER, SCHWERWIEGENDSTER WEISE VERLETZT WIRD." …Das Register der Missstände, die Bossi in seinem Buch abhandelt, ist lang. " usw., usw.

Es ist dabei völlig egal, ob Zivilrecht oder Strafrecht!

Z.B.: Wenn ein Richter angebotene wichtige Zeugen und Gutachter erst gar nicht(!!) anhört(!!) und sagt(!!!) der Fall wäre für ihn klar und er wäre selber(!!) Experte(!!) genug, um auf diese verzichten zu können, dann finde ich das auch schon extrem ... Und oh Wunder, so konnte man leicht derjenigen Partei "Recht" zusprechen, der man "zugeneigt" war und das obwohl diese nachweislich(!!) im Prozess gelogen hat. Ja ne, schon klar, ist nur Querulantentum.

Wer nicht mitten in sowas drinsteckt, hat leicht schreiben.

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2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

quote:
Wenn ein Richter angebotene wichtige Zeugen und Gutachter erst gar nicht(!!) anhört(!!) und sagt(!!!) der Fall wäre für ihn klar und er wäre selber(!!) Experte(!!) genug, um auf diese verzichten zu können, dann finde ich das auch schon extrem

Wenn gleich das unbefriedigend ist, handelt der Richter aber absolut im rechtlichen Rahmen ...

Mir persönlich würde eine solche Idee gar nicht kommen (denn jeder, auch der größte Experte) kann man etwas übersehen.

Aber jeder Mensch ist halt anders ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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