Dienstaufsichtsbeschwerde

14. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Rasti
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 10x hilfreich)
Dienstaufsichtsbeschwerde

Hallo ist es richtig das der Bürgermeister einer Gemeinde keinen Dienstvorgestzten im Sinne des $ 3 Abs. 2 Ziff. 2 Landesbeamtengestzt NRW hat, da es im Kommunalverfassungsrecht in NRW eine solche Regelung nicht gibt.
Ich versuche mich seid Einführung von Hartz gegen mehrere Beamte zu Beschweren ohne erfolg, da der Bürgermeister informiert ist und nichts unternimt.Und auch Briefe nicht beantwortet. Habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Bezirksregierung geschrieben über die Beamten und den Bürgermeister. Die fühlen sich nicht verantwortlich und reichten das schreiben weiter ans Landrat. Die fühlen sich auch nicht verantwortlich und reichten nun die Dienstaufsichtsbeschwerde an die Gemeinde um der es geht, mit den zu Anfang erwähnten Satz. Jetzt darf der Bürgermeister seine eigene Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeiten. darf das wirklich so sein.

Es geht um Sprüche wie
was machen Sie den ganzen Tag, Spielkonsole spielen und Kinder Kriegen kann jeder.Und das am ersten Tag als ich die Gemeindeverwaltung betreten habe. Beschwerden verschlimmerten die Lage immer mehr.
Entweder sie kaufen sich ein Auto(Schwer zu vermitteln) oder sie kriegen einen 1€ Job.
Meine Frau wird außerhalb der Geschäfts Zeiten, auf offener Straße von einen beamten wegen Hartz angesprochen. und so weiter und vieles mehr.



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