Dienstaufsichtsbeschw. gegen Sachbearbeiterin ARGE

10. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sandy1703
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Dienstaufsichtsbeschw. gegen Sachbearbeiterin ARGE

Hallo Ihr lieben Leute,

ich habe zur Zeit extremen Ärger mit meiner Sachbearbeiterin und habe mich nun entschlossen eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben und an den Geschäftsleiter des Jobcenters zu schicken.

Ich habe die Beschwerde bereits gestern per Einschreiben verschickt. Ich habe aber nun Zweifel, ob es z.B. die richtige Lösung war, ob es was bringen wird, oder ob die Beschwerde richtig formuliert ist.

Deshalb möchte ich Eure Meinung hören und kopiere die Beschwerde mal hier rein.

quote:
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Rosenheim, 08.05.2011

Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine Sachbearbeiterin Frau W.


Sehr geehrter Herr F.,

hiermit möchte ich mich über das Verhalten der bei Ihnen tätigen Frau W. beschweren. Hierzu habe ich folgende Gründe:

Mit Schreiben vom 28.08.2010 an Frau Wolff teilte ich ihr mit, dass ich ab 01.09.2010 eine Teilzeitstelle bei XXX erhalten habe. (Anlage 1)

Mit Schreiben vom 20.09.2011 schickte ich eine Kopie meines Arbeitsvertrages meiner Sachbearbeiterin Frau W. zu. (Anlage 2)

Von Frau E., meiner Arbeitsvermittlerin, bekam ich am 04. Oktober 2010 via E-Mail die Mitteilung, dass mein Arbeitsvertrag noch nicht bei Frau W. einging. Daraufhin warf ich den Arbeitsvertrag und eine Kopie des Schreibens an Frau W. vom 20.09.2010, am 08.10.2010 persönlich bei der ARGE Rosenheim Stadt ein, mit einem zusätzlichen Anschreiben für Frau E. (Anlage 3)

Mein erstes Gehalt von XXX erhielt ich am 28.09.2010.

Mit Schreiben vom 18.10.2010 von der ARGE Rosenheim Stadt erhielt ich ein Schreiben welches die Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) beinhaltete. Zu diesem Schreiben nahm ich am 30.10.2010 schriftlich Stellung (Anlage 4)

Auf meine Stellungnahme hin, bekam ich von Frau W. einen Anruf und sie belehrte mich darin, dass ich vor dem 01.10.2010 mein Gehalt bekommen hatte und somit das Gehalt von XXX noch mit der Zahlung für den Monat September verrechnet wird. Obwohl es für mich unbegreiflich war, denn ich habe monatlich zum ersten meinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen (d.h. die September Zahlungen der ARGE musste ich für meine Zahlungsverpflichtungen am 1. September 2010 benützen und das Gehalt von XXX für die am 1.10. anfallenden Zahlungsverpflichtungen), nahm ich es hin und vereinbarte später mit Frau Wolff eine Zurückzahlung in Raten von 50 EUR monatlich. Das Schreiben hierzu vom 14.01.2011 (Anlage 5.) lege ich natürlich auch bei.


Am 07.12.2010 (datiert auf dem 06.12.2010) erhielt ich von meinem ehemaligen Chef die Kündigung zum 20.12.2010 persönlich. Mit Schreiben vom 09.12.2010 (Anlage 6) setzte ich Frau W. über meine Kündigung in Kenntnis.
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Nach einem vorangegangenen Telefonat (wenige Tage nach meiner Kündigung) mit Frau W., in welchem sie meinte, sie würde von mir noch den Kontoauszug, für den Monat Dezember für die Einberechnung meines Gehaltes bei XXX benötigen, habe ich den Auszug meines Kontos nach Erhalt meines Restgehaltes am 30.12.2010 an Frau W. versendet. (Anlage 7)

Nach einem weiteren Telefonat mit Frau W., indem sie noch zusätzliche Unterlagen benötigte, habe ich alles was ich hatte und von XXX erhielt an Frau W. mit Schreiben vom 26.01.2011 versendet. Dieses Schreiben liegt natürlich auch bei. (Anlage 8)

Da mein Wohngeldzuschuss zum 31.01.2011 entfiel und ich einen Neuen Antrag stellen musste, benötigte Frau G. einen aktuellen Kontoauszug für den Monat Februar 2011 und meinen Bewilligungsbescheid von der Agentur für Arbeit. Den Kontoauszug mit der aktuellen Mietzahlung konnte ich Frau G. am 24.02.2011 (Anlage 9) schicken, jedoch nicht meinen Arbeitslosengeld 1 Bescheid.

Mit meinem Schreiben an Frau G., am 02.03.2011 (Anlage 10) übersandte ich die noch erforderlichen Unterlagen für die Bearbeitung des Wohngeldantrages. Meine ausgefüllten Arbeitsbescheinigungen erhielt ich von XXX erst am 03.02.2011 und von F.I.R. XXX erst am 23.02.2011 zurück. Diese Arbeitsbescheinigungen waren für den Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit notwendig. Nach Erhalt der letzten Arbeitsbescheinigung, habe ich alle meine Unterlagen bei der Agentur für Arbeit sofort und persönlich eingeworfen. Meinen Bewilligungsbescheid erhielt ich somit erst am 02.03.2011.

Des Weiteren habe ich in meinem Schreiben vom 02.03.2011 Frau G. um eine schnelle Bearbeitung gebeten, da mir in den Monaten Februar und März der Wohngeldzuschuss fehlte und ich somit mit Geld in Vorleistung gehen musste, dass eigentlich für Lebensmittel bestimmt war. Auch hier lege ich das Schreiben an Frau G. bei. (Anlage 10)

Am Dienstag, den 01.03.2011 befand sich dann nicht wie bisher, das Arbeitslosengeld auf meinem Konto. Da ich nicht wusste, welches Amt weiterhin für mich zuständig war, rief ich zuerst bei der Hotline der Agentur für Arbeit an und ich telefonierte mit einem Sachbearbeiter dessen Namen ich nicht mehr weiß. Er erklärte mir, dass ich erst ab dem 01.05.2011 Arbeitslosengeld 1 bekomme und das Jobcenter Rosenheim weiter in Vorleistung geht. Also rief ich anschließend bei Frau W. im Jobcenter an, diese befand sich aber derzeit im Urlaub und ich wurde an Herrn K. weitergeleitet. Ihm erklärte ich, dass ich erst am 01.05.2011 von der Agentur für Arbeit mein Arbeitslosengeld erhalte und ich somit für den Monat März kein Geld erhalten habe. Herr K. verwies mich auf den nächsten Tag, an dem ich anrufen soll. Ich rief also am 02.03.2011 Herrn K. an, der wiederum erneut meinte mit Absprache von Frau W., ich würde Arbeitslosengeld 1 erhalten. Also erklärte ich Herrn K. nochmals, dass ich bereits mit der Agentur für Arbeit sprach und die mir sagten, dass ich erst ab 01.05.2011 Arbeitslosengeld 1 beziehe und die ARGE bzw. das Jobcenter momentan in Vorleistung geht. Ich bat Herrn K. aus diesem Grund, mir einen Verrechnungscheck auszustellen, weil ich sonst nicht wüsste, wie ich im Monat März meinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen, geschweige denn Lebensmittel kaufen soll. Herr K. vereinbarte mit mir freundlicherweise für den nächsten Tag (03.03.2011) einen Termin und übergab mir einen Verrechnungscheck.
Mir ist es bis heute ein großes Rätsel, wie Frau W. darauf kam, dass ich ab 01.03.2011 Arbeitslosengeld 1 bekäme, wenn die Agentur für Arbeit erst ab 01.05.2011 ausbezahlt.


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Herr K. teilte mir netter Weise bei meinem Termin bei ihm am 03.03.2011 mit, dass der Änderungsbescheid des Jobcenters, auch von Frau G. benötigt wird. Als ich zuhause war, kopierte ich also diesen Änderungsbescheid und setzte unverzüglich ein Anschreiben an Frau G. auf, in das ich die Kopie des Änderungsbescheides beifügte. Diesen Änderungsbescheid warf ich noch am Nachmittag in den Postkasten. Am 04.03.2011 rief mich dann Frau G. an um mich darüber zu informieren dass sie noch den Änderungsbescheid des Jobcenters benötigt. Ich sagte ihr, dass ich diesen Bescheid gestern Nachmittag in den Postkasten warf und er heute oder morgen bei ihr eintreffen wird.
In diesem Schreiben bat ich Frau G. erneut um eine schnelle Bearbeitung meines Antrages und auch wenn möglich mir einen Verrechnungscheck für die Monate Februar und März auszustellen, da meine finanziellen Möglichkeiten für den Rest des Monats, derzeit auf 50 EUR beschränkt waren. (Anlage 11)
Nach dem Telefonat mit Frau G. am 04.03.2011 dachte ich mir, ich geh schnell persönlich zu ihr um den Änderungsbescheid einzureichen. Denn umso früher Frau G. diesen erhält, umso schneller kann sie meinen Wohngeldantrag bearbeiten.



Nachdem ich am 09.03.2011 immer noch keine Antwort auf meine Schreiben vom 02.03.2011 und 03.03.2011 von Frau G. erhielt, rief ich am selben Tag noch in der Wohngeldstelle an und erfuhr, dass sich Frau G. derzeit auch im Urlaub befindet. Am Telefon hatte ich, meiner Erinnerung nach zufolge, eine Frau H. Ich erklärte ihr mein Anliegen und ich fragte, ob es vielleicht möglich wäre einen Verrechnungsscheck zu erhalten. Frau H. meinte freundlich, dies sei leider nicht möglich, da die Wohngeldstelle nur einmal im Monat ausbezahlt und sie keine Verrechnungschecks sowie kein Bargeld besitzen. Sie verwies mich aber an Frau W., da es die Möglichkeit gibt im Sinne einer Abtretung das Geld vom Jobcenter zu erhalten.
Einen Tag später, am 10.03.2011 rief ich also Frau W. an. Ich versuchte ihr mein Problem zu schildern, aber sie ließ mich gar nicht zu Wort kommen geschweige denn, war es für mich möglich, ein vernünftiges Gespräch mit Frau W. zu führen. Wenn ich einen Satz begann, unterbrach sie mich umgehend immer wieder erneut, mit Sätzen wie z.B.: „Es wurde gestern schon alles bearbeitet." Oder mit: „Ja, ja, ich weiß schon worauf Sie raus wollen." Nach mehrmaligen Versuchen, ihr mein Anliegen zu schildern, gab ich auf, bedankte mich für das „Gespräch" und verabschiedete mich. Das Resultat aus diesem Telefongespräch: Sie verweigerte mir die Hilfe, obwohl es in Form einer Abtretung möglich gewesen wäre, mir das Geld vorab auszubezahlen. Auch hier habe ich ein Schreiben an Frau W. noch am selben Tag verfasst und verschickt. Dieses Schreiben lege ich natürlich auch bei (Anlage 12).

Da ich von der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von 7 Tagen erhalten habe, die meiner Meinung nach nicht rechtens war, legte ich am 10.03.2011 (Anlage 13a) bei der Agentur für Arbeit Widerspruch ein. Die Gründe für den Widerspruch entnehmen sie bitte dem beiliegenden Schreiben an die Agentur für Arbeit. Eine Kopie des Widerspruchs habe ich mit gleicher Post an Frau W. versendet. (Anlage 13b)
In der Zwischenzeit wurde mein Widerspruch abgelehnt, mit unter anderem folgender Begründung: „Die von der Widerspruchführerin eingewendete Meldung beim zuständigen Jobcenter ist - sofern sie persönlich erfolgt sein sollte - nicht dokumentiert. Zwischen 12.11.2010 und 15.12.2010 ist keine Kontaktaufnahme festgehalten."

Ich habe mit Schreiben vom 09.12.2010 (Anlage 6) sehr wohl Kontakt mit Frau W. aufgenommen und ihr meine Kündigung beigelegt. Einen Hinweis, bei Frau W. persönlich erscheinen zu müssen, erhielt ich von ihr zu keiner Zeit. Auch habe ich, mindestens zweimal, mit Frau W. im Zeitraum vom 10.12.2010 bis 15.12.2010 telefoniert. Auch wurde ich erst
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am 15.12.2010 von Frau W. telefonisch informiert, das ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 habe und ich mich diesbezüglich umgehend bei der Agentur melden sollte, damit es keinen „Ärger" gibt. Dies tat ich nach dem Telefonat mit Frau W. umgehend noch am selben Tag!
Da ich nicht wusste, dass ich ALG 1- Anspruch habe und ich davon ausging, dass ein Schreiben an Frau W., mit der Mitteilung meiner Kündigung ausreichend sei, ist mir nie in den Sinn gekommen, mich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Frau W. hat mich auch nie darüber informiert, dass sie Wert darauf legt, dass ich mich bei ihr persönlich melden muss, wenn ich eine Kündigung erhalte. Dazu hätte sie aber mindestens zweimal, nämlich zwischen dem 10.12 2010 und dem 15.12.2010 durch ihre Anrufe Gelegenheit gehabt!
Als ich bei F.I.R. XXX tätig war und nach meiner Erinnerung auch noch mein ehemaliger Sachbearbeiter Herr J. für mich zuständig war, gab es diesbezüglich keinerlei Probleme, als ich ihn schriftlich von meiner Kündigung in Kenntnis setzte.
Jedoch zu behaupten, es kam keine dokumentierte Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter zwischen dem 12.11.2010 und dem 15.12.2010 zu Stande, entspricht absolut nicht der Wahrheit! Denn mein Schreiben vom 09.12.2010 (Anlage 6) mit der Mitteilung meiner Kündigung, hat Frau W. sehr wohl erhalten und müsste somit dokumentiert, in meiner Akte liegen. Auch kann ich durch meinen Mobilfunkanbieter sehr wohl beantragen und nachweisen, in welchen Zeiträumen ich mit Frau W. ein Gespräch führte.

Bevor ich nun zu meinem aktuellen Problem mit Frau W. komme, welches mich endgültig dazu bewegte eine Beschwerde gegen sie einzureichen möchte ich betonen das ich mich bemüht habe immer geduldig und höflich zu sein, obwohl sie mich überwiegend herablassend behandelte, schroff zu mir war und mir sämtliches Entgegenkommen verweigerte. Leider bin ich inzwischen zu dem Schluss gekommen, dass Frau W.f ein persönliches Problem mit mir hat.

Am 29.04.2010 wurde der Differenzbetrag zum Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 55,20 EUR auf meinem Konto verbucht, genauso wie der Wohngeldzuschuss in Höhe von 179 EUR. Da ich seit meiner Kündigung zum 20.12.2010 jeweils zum Ersten jedes Monats mein Arbeitslosengeld vorläufig vom Jobcenter bezog, ging ich davon aus, dass ich dieses Geld auch am 01.05.2011 erhalte. Da der 01.05.2011 ein Sonntag war, rief ich am darauf folgenden Montag (02.05.2011) wieder einmal bei der Hotline der Agentur für Arbeit an um mich über den Verbleib des Arbeitslosengeldes zu erkundigen. Die Dame am Telefon meinte, dass das Arbeitslosengeld 1 rückwirkend zum 31. ausbezahlt wird. Ich solle mich aber mit meiner zuständigen Sachbearbeiterin beim Jobcenter in Verbindung setzen, da das Jobcenter einen Erstattungsanspruch hat und somit der Zahlungsauftrag vom Jobcenter erteilt wird.
Also rief ich nach Beendigung dieses Gespräches, bei Frau W. an und erklärte ihr, dass ich lediglich die 55,20 EUR vom Jobcenter erhielt und nicht das Arbeitslosengeld 1, dieses würde ich doch erst zum 31.05.2011 erhalten. Ich erklärte der Frau W., dass sich durch die Verzögerung der Auszahlung um 4 Wochen, erhebliche finanzielle Probleme für mich ergeben, ich somit meiner Mietzahlung genauso wenig, wie meinen anderen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann und nicht einmal Geld für Lebensmittel habe. Ihre Antwort darauf war, sie müsste erst meine Akte genauer ansehen und ich hätte mir mein Geld eben besser einteilen müssen. Ich fragte sie, wie ich denn 600 EUR vom vergangenen Monat auf 2 Monate einteilen soll? Daraufhin bekam ich folgende Antwort: „Andere müssen dies auch!" Obwohl diese unrealistischen Argumente von Frau W. mehr als nur unangemessen waren, blieb ich noch ruhig und bat sie darum mir das Geld schon vorab auszubezahlen und das Arbeitslosengeld 1, welches ich erst am 31.05.2011 erhalte, einzubehalten. Ihre Antwort darauf war: „Dann haben Sie nächsten Monat auch dasselbe Problem!" Nach meiner Erinnerung beendeten wir danach das Gespräch, indem Frau W.
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meinte, sie würde nun erst einmal meine Akte genauer ansehen und sich dann bei mir noch einmal melden.
Herr F. (Geschäftsführer), Sie können sich sicher vorstellen, dass ich mich da in einer sehr unangenehmen und angespannten Lage befand.
Deshalb, nachdem zu dem Gespräch mit Frau W. schon fast 3 Stunden vergangen waren, rief ich um 14 Uhr erneut bei ihr an. Sie meinte, sie hätte mich nicht vergessen, sie vergesse niemanden und wenn ich ständig anrufe, würde sie nicht zu ihrer Arbeit kommen. Sie erwähnte unter anderem, ständigen Parteienverkehr. Dies verstand ich natürlich und ich bin mir natürlich dessen bewusst, dass ich nicht die Einzige bin. Mit meinem zweiten Anruf, wollte ich mich lediglich vergewissern, dass sich Frau W. auch noch im Jobcenter befindet, da laut Öffnungszeiten das Jobcenter montags immer nur bis 12 Uhr geöffnet hat. Hier möchte ich dennoch aufführen, dass es sich bei mir nicht um ein ständiges Anrufen meinerseits bei Frau W. handelte. Diese Aussage von Frau W. ist viel zu übertrieben, denn ich rief vormittags bei ihr an, um ihr mein Anliegen zu schildern und dann nur noch einmal um 14 Uhr.
Um kurz vor 15 Uhr rief mich dann Frau W. zurück und teilte mir sehr bestimmend mit, sie sei zu folgendem Beschluss gekommen: Ich bekomme am 31.05.2011 mein Arbeitslosengeld 1 und sie könnte mir einen Lebensmittelgutschein anbieten. Daraufhin sagte ich zögernd, dass ich diesen Lebensmittelgutschein gerne annehme aber sich deshalb meine am Ersten angefallenen Zahlungsverpflichtungen wie z.B. Miete und Telefon auch nicht bezahlen würden. Zögernd deshalb, weil ich Lebensmittelgutscheine als diskriminierend empfinde, was ich ihr auch sagte.
Des Weiteren unterstellte sie mir im Zusammenhang mit ihrem Beschluss, dass ich eine finanzielle Unterstützung von meinen Schwiegereltern (Jutta und Michael D.) bekäme, ansonsten würde ich von dem Geld das mir monatlich zur Verfügung steht nicht leben können. Ich wies diese Anschuldigung, ich würde von meinen „Schwiegereltern" finanzielle Unterstützung erhalten entschieden zurück, denn es entspricht absolut nicht der Wahrheit! Frau W. meinte dann, auf meinen Kontoauszügen würden hin und wieder Geldbeträge in Höhe von z.B. 50 EUR ersichtlich sein, diese würden vom Konto meiner Schwiegereltern stammen. Ich selbst kann mich jedoch nur an eine Zahlung erinnern; diese wurde von Frau Jutta D. im Dezember an mich überwiesen weil meine Tochter und ich zu Weihnachten Karten für das Musical „Die Schöne und das Biest" in München geschenkt bekamen und ich Frau D. fragte ob sie nicht auch mit kommen möchte. Frau D. willigte ein und ich bestellte somit für sie die Karte und ging mit meinem eigenen Geld in Vorleistung. Frau D. hat somit lediglich ihre eigene Musical- Karte bezahlt. Eine „Bereicherung" meinerseits hat somit in keiner Weise stattgefunden! Unterstellen lassen musste ich es mir von Frau W. aber trotzdem!
Hätte sie nicht einfach fragen können wieso Frau D. dieses Geld an mich überwies?
Wobei Einzahlungen von Frau D. (Sie überweist auch den Unterhalt für meine Tochter) immer einen Verwendungszweck beinhalten, der für jeden nachvollziehbar ist.
Außerdem möchte ich hier noch anmerken: Wenn ich meine Kontoauszüge alle 6 Monate im Jobcenter abgebe, und Buchungen auf den Auszügen unklar sind, vermerke ich stets wofür diese Eingänge sind.
Des Weiteren musste ich mir in Verbindung mit Frau W.s Beschluss als weiteres Argument sagen lassen, dass meine Wohnung viel zu teuer sei und ich schon lange hätte ausziehen müssen. Dazu möchte ich folgendes sagen: Meine Kaltmiete beträgt 410 EUR! Meines Wissens betrug der Regelsatz der Kaltmiete bei 2 Personen in Etwa 397 EUR und des Weiteren, ist meiner Erinnerung nach zufolge dieser Regelsatz im letzten Jahr, oder im vorletzten weiter erhöht worden. Dazu möchte ich anmerken, dass ich seit 2007 als ich noch mit meiner Tochter in der Kleiststraße lebte bis heute, meines Wissens keinerlei „Erhöhung" im Bezug der Kosten für Unterkunft erhalten habe. Im Übrigen betrug meine Kaltmiete in der

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Kleiststraße 405 EUR, und dieser Mietvertrag wurde von Herrn J., meinem ehemaligen Sachbearbeiter abgesegnet. 5 EUR weniger, als meine derzeitige Kaltmiete!
Wenn Frau W. jedoch meinte, dass meine Gesamtmiete (Warmmiete) viel zu teuer sei, so meinte sie vermutlich meine Nebenkosten, die sich auf 145 EUR belaufen und somit sich eine Warmmiete von 555 EUR zusammensetzt. Das die Nebenkosten, egal wo ich wohnen würde, seit Jahren in die Höhe schießen, genauso wie die Lebenserhaltungskosten und somit die Regelsätze des SGB, nicht dementsprechend angepasst wurden, sollte ich eigentlich nicht erwähnen müssen.
Der Vorwurf von Frau W. ist somit absolut unrealistisch, unangebracht und außerdem ungerecht gewesen!

Nach all den Vorkommnissen mit Frau W., die sich seit meiner Arbeitsaufnahme bei XXX ereigneten, mir zusätzlich dann auch noch diese Vorurteile und Unterstellungen anhören zu müssen ging mir zu weit.
Auch ich, als „dumme" Hartz 4 – Empfängerin muss mir nicht derartiges Verhalten bieten lassen und mir mit einer leichtfertigen, schikanierenden und fast schon schadenfreudigen Haltung von Frau W. sagen lassen, dass ich mein Geld eben einteilen hätte müssen. Meine Tochter und ich, wir leben unter unserem Existenzminimum, müssen jeden EURO mindestens zweimal umdrehen damit wir einigermaßen über die „Runden" kommen und ich denke, ich habe auch ein kleines bisschen Respekt verdient!

Jedenfalls bot mir Frau D. am 03.05.2011 nach meinem Gespräch mit Frau W. von sich aus an, diese anzurufen und den Vorwurf der Unterstützung richtigzustellen.
Das nahm ich selbstverständlich an.(Anlage 14)

Am 04.05.2011, nachdem ich meine Tochter in den Kindergarten gebracht habe, ging ich wie vereinbart um ca. 08.45 Uhr in das Jobcenter um die Lebensmittelgutscheine abzuholen. Ich klopfte also an die Tür von Frau W. und betrat das Zimmer. Dort fand ich, wie nicht anders erwartet, eine widerspenstige, ruppige Frau W. vor. Sie rüstete sich auf und stellte mir mit einem fast schon übertriebenen protzigen Verhalten ihren Kollegen vor, mit nach meiner Erinnerung, folgenden Worten: „Frau W. , dies ist Herr … (Name ist mir leider entfallen), er ist ein Neuer Mitarbeiter im Haus." Ich sah diesen Herren an und dachte mir: „Hoffentlich wird das mein Neuer Sachbearbeiter!" Diese „Hoffnung" nahm mir aber Frau W., denn sie machte mir mit einem leichten Grinsen und erhobenen Hauptes klar, dass dies nicht der Fall sein wird. Anschließend bat mich Frau W., mich zu setzen. Leider weiß ich nicht mehr genau wie die Diskussion begann, da ich eh schon fix und fertig mit den Nerven und deshalb ziemlich aufgebracht war. Ich kann aus diesem Grund nur Einzelheiten aufführen, die noch in meinem Gedächtnis sind.

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Bei meinem Termin am 04.05.2011 meinte Frau W. dann, sie würde lediglich nach meiner Akte gehen und da auf meinen Kontoauszügen Geldbeträge von Frau und Herrn D. seien stellte sie vermutlich diese Behauptung auf. Ich sagte Frau W., dass sie mich hätte vernünftig fragen können, für welchen Zweck diese von ihr gemeinten Geldbeträge überwiesen wurden und sie mir nicht gleich etwas zu unterstellen hat. In diesem Zusammenhang meinte Frau W. wörtlich: „Sie wissen ja gar nicht was hier immer los ist!" Hinzufügen möchte ich, wie oben bereits erwähnt: Wenn Zahlungseingänge auf meinem Konto unklar sind, dass ich stets auf meinen Kontoauszügen vermerke, um welches Geld es sich hierbei handelt!
Meiner Ansicht nach, unterstellte mir hier Frau W. mutwillig, böse Absicht und schob mich sogar in die Rubrik der „Sozial Betrüger"! Wenn Frau W. sachlich (wie sie von sich selbst behauptet) objektiv, sowie unparteiisch an meinem „Fall" heran gegangen wäre, hätte
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sie mich vernünftig gefragt wofür die von ihr ausgesprochenen Gutschriften von Frau D. sind. Abgesehen davon, begründet diese Anschuldigung genauso wenig, wie die angeblich viel zu teure Miete ihren „Beschluss", mich 2 volle Monate mit den Leistungen von einem Monat „über Wasser" halten zu müssen!
Mir ist natürlich bewusst, das Jobcenter bezahlt im Voraus (zum Ersten) und die Agentur für Arbeit, rückwirkend (zum Letzten). Jedoch weiß ich mit ziemlicher Sicherheit, dass es immer eine Möglichkeit und somit einen gewissen „Spielraum" gibt, der es zulässt, wie in meinem „Fall", die Leistungen schon vorab auszubezahlen und das ALG 1, dieses erst am 31.05.2011 kommen würde, einzubehalten.
Frau W. zeigte sich hier unkooperativ und stur! Auf Kosten von meiner 6 jährigen Tochter und mir! Gibt es denn einen Unterschied für das Jobcenter, mir das ALG 1 zum 01. Mai 2011 auszubezahlen und das Geld zum 31. Mai 2011 einzubehalten? Wenn ja, warum hat es Frau W. mir nicht erklärt? Für das Jobcenter, sowie für die Bundesagentur für Arbeit, keinen mir ersichtlichen und logisch begründbaren Unterschied. Jedoch für mich einen ganz gewaltigen! Ich habe jeden Monat zum Ersten feste Kosten, die ich zu bezahlen habe, einschließlich meiner Mietschulden, sowie weitere anfallender Schulden die ich auch bezahlen möchte! Ich muss mit sehr wenig Geld ein Kind ernähren, es häufig neu einkleiden, weil die alte Bekleidung zu klein, oder beim spielen kaputt gegangen ist. Ich selbst laufe mit Jeans - Hosen herum, die überwiegend noch aus der Zeit vor meiner Schwangerschaft stammen und dementsprechend mindestens eine bis zwei „Nummern" zu klein ausfallen und somit schon an verschiedenen Stellen gerissen sind!


Zurück zu dem noch in meiner Erinnerung liegenden Gespräch am 04.05.2011 persönlich mit Frau W.:
Ich sagte Frau W., dass ich mit allen Mitteln, die mir zur Verfügung stehen, dagegen vorgehen werde. Auch (darauf bin ich im Nachhinein nicht stolz) dass es sich hier in meinen Augen um Machtbesessenheit handelt und sie mir jedes Mal sämtliche Hilfe verweigert um die ich sie höflich bitte. Darauf hin meldete sich der Kollege zu Wort und meinte so in Etwa: „Warum ich denn dann nicht darum höflich gebeten habe?" Ich antwortete darauf, dass ich dies sehr wohl heute Vormittag tat und mir anschließend Aussagen wie: Dann hätten sie eben ihr Geld besser einteilen müssen, oder: Man bekommt nichts im Leben geschenkt, von Frau W. zu hören bekam. Anmerken möchte ich hier: Ich wollte von Frau W. nichts geschenkt haben. Ich wollte lediglich die Existenz meiner Tochter und mir für diesen Monat sichern. Der Kollege meinte, ich würde sehr laut reden und der Frau W. ständig ins Wort fallen, während beide ruhig mit mir reden. Ich antwortete darauf, dass Frau W. mir auch schon mehrere Male ins Wort fiel. Frau W. hat mit mir ganz offensichtlich ein persönliches Problem und ich kann und möchte nicht mehr mit dieser Dame zusammen arbeiten, weil das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Ständig legt sie mir „Steine" in den Weg! Ich bin lange sehr geduldig gewesen und habe mir derartiges Verhalten bieten lassen und irgendwann ist auch bei mir die Geduld am Ende. Frau W. meldete sich daraufhin erneut zu Wort, mit folgenden bestimmenden Worten: „Jetzt ist aber Schluss!" Ich sagte zu Frau W.: „Offensichtlich können Sie nicht die Wahrheit vertragen! Ich beleidige Sie nicht und unterstelle Ihnen keinerlei Übel, die ich nicht belegen kann und meinen „Mund" werde ich mir von Ihnen auch nicht verbieten lassen. Ich sage hier lediglich die Wahrheit, meine Meinung, meine Gedanken und meine Sichtweise. Mit Ihnen habe ich ständig nur Ärger!" Frau W. meinte darauf, sie wüsste nur von einem Ereignis mit dem Wohngeld und ich sei doch selber Schuld wenn ich meine Unterlagen bei der Agentur für Arbeit verspätet abgebe und deren Arbeitslosengeldbescheid für die Bearbeitung des Wohngeldes notwendig ist. Ich antwortete darauf mit folgenden Worten: „Was kann ich dafür, wenn XXX meine Arbeitsbescheinigung erst so spät an mich zurück schickt? Darauf konnte mir Frau W. leider keine Antwort geben, obwohl ich der Frau W. mit meinen beiden Schreiben am
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30.12.2010 und am 28.01.2011, sowie meine Schreiben an Frau G. am 24.02.2011 und dem 02.03.2011 mehrmals mitteilte das ich die Unterlagen, bzw. die Arbeitsbescheinigungen von XXX und F.I.R. XXX noch immer nicht zurück erhalten habe. Hier wurde mir erneut (wie nicht anders erwartet) Absicht unterstellt. Auch hier hätte sie mich fragen können, eventuell auch meine Schreiben an sie genauer lesen können, anstatt mir unberechtigt die Schuld zuzuweisen, um mich wieder erneut in die Schublade der „bösen Anderen" Hilfebedürftigen zu stecken.

Nun zu dem oben angekündigten Gespräch zwischen Frau Jutta D.und Frau W. noch kurz etwas:

Speziell die Behauptung von Frau W., ich würde über 600 EUR für meine Wohnung bezahlen, ist nicht korrekt. Wie oben erwähnt, habe ich Mietschulden abzubezahlen und je nach dem ob es in einem Monat geht, bezahle ich zusätzlich zu meiner Warmmiete eben noch einen kleinen Teil meiner Schulden ab. Auch hier wäre es jeder Zeit möglich gewesen, mich zu fragen, wieso soviel Geld an Frau F. (Vermieterin) überwiesen wird, anstatt sich ohne mich zu fragen ein Urteil über mich zu bilden.

Auch die Äußerung von Frau W., ich könnte nicht mit Geld umgehen, hätte sie sich nicht erlauben dürfen. Auch hier fällt Frau W. ein Urteil über mich, ohne die tatsächlichen Hintergründe zu kennen.

Genauso wie die Aussage von Frau W.: Dann sollte ich mir halt eine Arbeit suchen! Was glaubt denn Frau W. was ich mache? Ich habe keine abgeschlossene Berufsausbildung und habe vor meiner Schwangerschaft meist in der Gastronomie als Kellnerin gearbeitet. Mit einem Kind diesen Job weiter auszuführen, wäre nur möglich wenn ich nicht allein erziehend wäre. Davon abgesehen, wäre dieser Job nicht beziehungsfördernd zwischen meiner Tochter und mir, da wir uns nur selten sehen würden. In der Gastronomie gibt es nämlich keinen Feiertag, kein Wochenende wo man zuhause bleibt und überwiegend beginnt das Hauptgeschäft am späten Nachmittag, sowie am Wochenende durchgehend. Ich würde also meist abends arbeiten und zwar zu der Zeit, wo mein Kind schon lange vom Kindergarten zu Hause ist.

Es ist generell für mich fast unmöglich einen Job zu finden, der sich mit den Öffnungszeiten des Kindergartens von meiner Tochter vereinbaren lässt. (Öffnungszeiten des Kindergartens: Montag bis Donnerstag von 7.30 – 16.00 und Freitag von 07.30 – 14 Uhr) In der Zeit, in der ich z.B. bei XXX als Verkäuferin arbeitete, war es für mich mehr als nur schwierig, Job und Kind unter einem Hut zu bekommen. Meine Tochter hat gelitten, wenn ich mal viele Tage am Stück von 15 Uhr bis 20.30 arbeitete und ich erst um ca. 21.00 Uhr nach Hause kam um sie dann sofort ins Bett zu legen, damit sie am nächsten Tag wieder einigermaßen ausgeschlafen ist. In den Zeiten, die meine Tochter nach dem Kindergarten beaufsichtigt werden musste, passte meine mittlerweile 88 jährige Großmutter auf sie auf. Als dies nicht mehr gesundheitlich ging und es ihr zu „stressig" wurde, denn sie holte meine Tochter auch vom Kindergarten ab, musste ich mir eine Babysitterin zulegen (5 EUR die Stunde), damit die Beaufsichtigung meiner Tochter, während meiner Arbeitszeit gewährleistet ist. Auch Überstunden bei der Frühschicht wurden von mir erwartet. Wenn ich also ursprünglich nur bis 15 Uhr arbeiten hätte müssen, kam es oft vor, dass unverhofft einer meiner Chefs um 14.30 Uhr zu mir kam um mich zu fragen ob ich heute ein paar Stunden länger bleiben könnte. Da ich immer außerhalb der Kindergarten- Öffnungszeiten auf Andere angewiesen bin, kann ich von keinem Menschen erwarten, auf Abruf sofort parat zu stehen, um die Beaufsichtigung meiner Tochter weiter gewährleisten zu können! Ich kann mich auf niemanden in meinem privaten Umfeld verlassen, dass eine Betreuung nach den Schließzeiten des Kindergartens,
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sowie samstags, wenn der Kindergarten ganz geschlossen ist, gewährleistet ist. Somit musste ich überwiegend auf die Bitte meines Chefs, mit „Nein" antworten!
Abschließend zum Thema „Arbeit" möchte ich noch folgendes hinzufügen: Wie Frau Jutta D. schon zu Frau W. sagte: Ich wäre der glücklichste Mensch, wenn es einen Job gäbe, der sich mit den Öffnungszeiten, sowie den Ferienzeiten vereinbaren lässt.
Am liebsten würde ich heute eine vernünftige Ausbildung machen, damit ich überhaupt eine Basis in näherer Zukunft hätte um mich und meine Tochter finanziell abzusichern.


Um noch abschließend ein paar Dinge zu sagen:

Wenn ich mal Frau W. höflich um Hilfe bat, was wirklich nicht oft vor kam, und ihr meine akuten finanziellen Probleme schilderte bzw. schildern wollte, behandelte sie mich stets kurz angebunden, von oben herab und anmaßend. Ihre Äußerungen, ihre herablassenden Art, bzw. ihre Argumente auf meine Belange, waren anhaltend rücksichtslos, voller Vorurteile und unangebracht und ich sehe mich außer Stande mit Frau W. weiterhin zusammen zu arbeiten. Aufgrund der Erlebnisse mit Frau W., fühle ich mich gedemütigt, verletzt und von meiner Sachbearbeiterin im Stich gelassen! Eine Vertrauensbasis ist für mich nicht mehr vorhanden, da ich Frau W. als viel zu sehr befangen und nicht objektiv empfinde, und deshalb bitte ich Sie darum, mir einen neuen Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin zuzuweisen.

Obwohl mir Frau W.am 04.05.2011 durch ein paar Aussagen deutlich machte, ihren Chef (also Sie) auf ihrer Seite zu haben, habe ich Ihnen die Ereignisse zwischen Frau W. und mir aus meiner Sicht geschildert. Nur so können Sie sich eine objektive, unparteiische Meinung bilden, sowie auch eine Entscheidung treffen, und ich bin mir sicher, dass Sie meine Beschwerde nicht einfach ignorieren werden.
Gerne bin ich auch zu einem persönlichen Gespräch mit Ihnen bereit.


Mit freundlichen Grüßen,








Anlagen: - Anlage 1 (28.08.2010) - Anlage 9 (24.02.2011)
- Anlage 2 (20.09.2010) - Anlage 10 (02.03.2011)
- Anlage 3 (08.10.2010) - Anlage 11 (03.03.2011)
- Anlage 4 (30.10.2010) - Anlage 12 (10.03.2011)
- Anlage 5 (14.01.2011) - Anlage 13a (10.03.2011)
- Anlage 6 (09.12.2010) - Anlage 13b (09.03.2011)
- Anlage 7 (30.12.2010) - Anlage 14 (05.05.2011)
- Anlage 8 (26.01.2011)








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" "

-- Editiert am 10.05.2011 13:02

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Zunächst mal einen ganz wichtigen Tip für eine erfolgreiche Beschwerde:

5000 Wörter, bzw. 27.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) sind entschieden zu lang ! Jeder Behördenmitarbeiter, der die undankbare Aufgabe hat, die Beschwerde auszuwerten, ist bereits durch das Lesen genervt.

Eine Beschwerde sollte daher so knapp wie möglich sein und sich auf die tatsächlich relevanten Vorfälle beschränken.

Ich selbst muss Gott sei Dank diese Beschwerde nicht auswerten. Dafür habe ich auch leider keine Zeit. Vielleicht findet sich ein anderer kompetenter User, der ausreichend motiviert ist, inhaltlich etwas dazu zu sagen.

Nichts für ungut....



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"justice"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)

@justice005

Vielen Dank aber, dass Du Dir wenigstens einen kleinen Moment Zeit genommen hast.

Meine Beschwerde ist so lang, weil es zu den Vorkomnissen eben soviel zu berichten gibt. Wir sprechen hier immerhin von einem Zeitraum zwischen August 2010 bis Mai 2011.



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1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)

Wieso? Weil ich den Namen der Sachbearbeiterin 1 x übersehen habe zu ändern. Aber danke für den Hinweis, ich werde es sofort ändern.

Und wegen der Dienststelle: Darf man dass etwa nicht?

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" "

Edit:

Kann meinen Beitrag oben nicht mehr editieren. Wieso nicht?

-- Editiert am 10.05.2011 17:01

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Picollina:

1. Ich schließe mich @Justice an. Das Schreiben ist viel zu lang.

2. Namen, auch die der konkreten Behörde gehören nicht in ein öffentliches Forum.

3. Nicht nachvollziehbar ist für mich die Verbindung zwischen ALG II und Wohngeld. Beides gleichzeitig gibt es nämlich nicht.

4. Ich habe (geschätzt) die ersten 2 Seiten Deines Schreibens gelesen und bis dahin nichts, aber auch gar nichts entdeckt, was eine Dienstaufsichtsbeschwerde rechtfertigen könnte. Zum weiter lesen fehlen mir ehrlich gesagt sowohl die Zeit als auch die Lust.

Ganz allgemein zum Thema Dienstaufsichtsbeschwerden:

Zumeist verlaufen solche Beschwerden im Sande, was wohl erst Recht für eine so umfangreiche Beschwerde gelten dürfte. Insgesamt bin ich (auch aus diesem Grund) kein großer Freund von Dienstaufsichtsbeschwerden, weil man damit nur selten positives erreicht. Gleichwohl gibt es natürlich Situationen, in denen das Verhalten von Behördenmitarbeitern derart inaktzeptabel wird, dass eine Beschwerde geradezu zwingend ist. Dann gilt aber eben das von @Justice geschriebene: Kurz, knapp sachlich.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)

@ Axel

erst mal vielen herzlichen Dank für Deine Antwort.

zu Punkt 1: Das Problem ist, alles was ich in meiner Beschwerde schrieb, hängt irgendwie zusammen und ich wollte dass der Leiter Herr F. sich in die Situation hineinversetzen kann. Deshalb ist meine Dienstaufsichtsbeschwerde so lang geworden.

zu Punkt 2: Den Namen der Sachbearbeiterin habe vergessen zu verändern. Nur leider kann ich nicht mehr editieren. Das mit der Behörde wusste ich nicht.

zu Punkt 3: ALG II bekomme ich, meine Tochter das Wohngeld.

zu Punkt 4: Auf Seite 4 würde es losgehen. ;-)

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Piccolina:

Ich habe mir das Ganze jetzt mal weitestgehend durchgelesen, bzw. zumindest überflogen. Ich bleibe dabei, dass sich in dem Schreiben nichts findet, was eine Dienstaufsichtsbeschwerde rechtfertigt. Es gibt offensichtlich mehr oder weniger gravierende zwischenmenschliche Probleme zwischen Dir und Deiner Sachbearbeiterin.

Die getroffenen Entscheidungen scheinen - jedenfalls nach der Darstellung in Deinem Schreiben - rechtlich nicht zu beanstanden zu sein. Das es vielleicht auch andere Möglichkeiten gegeben hätte, ist dabei irrelevant.

Ob die Meinungsverschiedenheiten nun ausschließlich von der SBin, von Dir oder von jedem ein bischen verursacht wurden, kann und will ich nicht beurteilen. Deshalb nur mal ein paar grundsätzliche Tips, wie solche Situationen weitestgehend vermieden werden können:

1. Telefonische Kommunikation mit einer Leistungssachbearbeiterin ist Schall und Rauch und deshalb weitestgehend zu vermeiden. Selbst wenn Du - anhand von Einzelverbindungsnachweisen - beweisen kannst, dass ein Gespräch stattgefunden hat, wirst Du niemals dessen Inhalt beweisen können. Sofern Deine SBin Deine Telefonnummer hat, solltest Du umgehend die unverzügliche Löschung verlangen!

2. Persönliche Kommunikation sollte - insbesondere dann, wenn es ohnehin schon Probleme gibt - ausschließlich im Beisein eines Beistandes stattfinden. Auf dessen Anwesenheit hast Du einen Rechtsanspruch (§ 13 SGB X). So hast Du immer einen Zeugen für Gesprächsinhalte und bist nicht der Situation ausgeliefert, dass Du sogar alleine zwei Sachbearbeitern gegenüber sitzt. Außerdem führt in 99% aller Fälle allein die Anwesenheit eines Beistandes zu einer deutlich sachlicheren Gesprächsatmosphäre.

3. Darüber hinaus sollte der Inhalt eines jeden persönlichen Gespräches in einer Aktennotiz festgehalten werden, die sowohl die SBin als auch Du unterschreiben und von der jeweils ein Exemplar in die Akte kommt und eines Dir ausgehändigt wird. Das ist auch im Interesse der Sachbearbeitin. Sollte eine solche Aktennotiz verweigert werden, fertige unmittelbar nach dem Gespräch ein detailliertes Gesprächsprotokoll und lass das auch von Deinem anwesenden Beistand unterschreiben.

4. Insbesondere in Leistungsangelegenheiten sollte soweit als möglich ausschließlich schriftlich und nachweislich (Einschreiben, oder persönlich abgegen gegen Empfansbestätigung auf einer Kopie) kommunieziert werden. So ist immer nachweisbar, wann welche Unterlagen eingereicht und welche Angaben gemacht wurden.

5. Spätestens dann, wenn Du den Eindruck hast, dass Dir Leistungen zu Unrecht vorenthalten werden, ist schrifltiche und nachweisbare Kommunikation zwingend. Nur so erhälst Du Dir auch mögliche Rechtsmittel.

Schau Dir bitte auch nochmal in Ruhe

diese Seite

an. Da gibt's auch nochmal einige allgemeingültige Informationen.

Und abschließend: Wenn Du zukünftig der Meinung bist, von falschen Entscheidungen der Behörde betroffen zu sein oder ungerecht behandelt zu werden, dann melde Dich frühzeitig entweder hier, oder z.B. in einer Beratungsstelle vor Ort, und informiere Dich über die Rechtslage und die bestehenden Möglichkeiten. So kannst Du jeden Menge Ärger und Problem im Keim ersticken.

Gruß,

Axel


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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)

@Axel

Vielen Dank, dass Du Dir die Zeit genommen hast meine Beschwerde zu überfliegen und mir auch viele sinnvolle Tips gegeben hast.

Rechtlich gesehen hat Frau W. nicht falsch agiert, allerdings gäbe es auch andere Möglichkeiten um meine derzeitige Situation zu "verbessern". Welche Frau W. jedoch mit Vorurteilen und Unterstellungen die sie nicht belegen kann, ablehnte.

Kurz gesagt: Ihre Begründungen weshalb sie mir die Möglichkeit verwehrte, mein ALG schon vorzeitig auszubezahlen, waren rein aus subjektiven Gründen und aus den Haaren herbeigeführten Unterstellungen.

Auch möchte ich erwähnen: Die Äußerungen die Frau W. mir gegenüber telefonisch machte, hat sie auch meiner "Schwiegermutter" gegenüber telefonisch geäußert. Meine "Schwiegermutter" hat somit ein Gesprächsprotokoll erfasst und unterschrieben, welches ich meiner Beschwerde beilegte. ;-)

Und nochmal: vielen, vielen Dank für Deine Tips.

Gruß, Pico

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Die Äußerungen die Frau W. mir gegenüber telefonisch machte, hat sie auch meiner "Schwiegermutter" gegenüber telefonisch geäußert.

Kannst du das mal konkretisieren?

Und ich hoffe wirklich das du nicht irgendetwas von 'Freisprechfunktion' und 'mithören' sagst ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)

@ von Harry van Sell

Guten Morgen,

Nein, Freisprechfunktion war ausgeschalten. ;-) Jedoch rief nach meinen Gespräch mit Frau W. meine "Schwiegermutter" erneut bei Frau W. an um die Unterstellung, sie würde mich finanziell unterstützen richtig stellen. Frau W. rechnete meiner "Schwiegermutter" (die eigentlich gar nicht meine Schwiegermutter ist, bin nämlich nicht verheiratet mit ihrem Sohn) vor, was ich monatlich für Leistungen erhalte. Zu Wort lies Frau Wolff meine "Schwiegermutter" nicht kommen und sie wurde auch nicht nach dem Grund ihres Anrufes gefragt. Bei diesem Gespräch zwischen Frau W. und meiner "Schwiegermutter" fielen dieselben Sätze die ich auch von Frau Wolff zu hören bekam. Wie z.B. Hätte Sie (also ich) doch ihr Geld einteilen sollen... Soll sie sich halt eine Arbeit suchen.... Sie (wieder ich) könne nicht mit Geld umgehen....

Darüber hat meine "Schwiegermutter" ein Gesprächsprotokoll geführt, welches ich meiner Beschwerde beilegte.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Wie z.B. Hätte Sie (also ich) doch ihr Geld einteilen sollen... Soll sie sich halt eine Arbeit suchen.... Sie (wieder ich) könne nicht mit Geld umgehen....

Naja...
quote:
Ich habe jeden Monat zum Ersten feste Kosten, die ich zu bezahlen habe, einschließlich meiner Mietschulden, sowie weitere anfallender Schulden die ich auch bezahlen möchte!



-----------------
"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)

.... man, man, man.... Jetzt habe ich schon wieder den Namen voll ausgeschrieben... Kann daraus bitte jemand nur ein "W." machen?

Ich kann nämlich nicht meine Beiträge editieren....

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn solche Leute nur die Hälfte der Energie, die sie für Beschwerden aufwenden, in die Verbesserung ihrer Lebenssituation stecken würden...

-----------------
"Verschiebe nicht auf morgen, was Du auch übermorgen noch erledigen kannst."

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)

@bear

Was für ein dämlicher Spruch....

Vielleicht solltest Du es erst mal mit lesen der Beschwerde versuchen und selbst dann kannst Du Dir kein Urteil erlauben, weil Du mich nicht kennst. Du somit nicht im Geringstem beurteilen kannst, ob ich meine "Energie" nicht in meine Lebenssituation stecke. ;-)

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallöchen,

ich möchte Euch mitteilen, dass ich heute ein Gespräch mit dem Geschäftsführer der ARGE hatte und ich nun einen neuen Sachbearbeiter habe.
Herr F. ist zwar der Meinung seine Fallmanagerin sei eine der besten, jedoch verstand er mich und schlug mir ohne weitere Probleme vor einen neuen Sachbearbeiter zu bekommen.

Mehr wollte ich nicht. ;-)

Grüße

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Picollina:

Danke für die Rückmeldung und herzlichen Glückwunsch. Ziel erreicht. Was will man mehr.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Wenn die Leute, auch vor allem die "Super-Ratgeber", ein einziges Mal zwischen der Dienstaufsichtsbeschwerde und der Fachaufsichtsbeschwerde unterscheiden könnten! :augenroll:

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

ich denke, die Sachbearbeiterin wird genauso erfreut über den Wechsel sein.

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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb381522-69
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Sie haben sogar Humor! Gebe 5 Sterne!

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Da wird sich jemand nach 3,5 Jahren wahnsinnig freuen....

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""

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von fb381522-69 am 14.01.2014 21:48
Status: Frischling (2 Beiträge)

Sie haben sogar Humor! Gebe 5 Sterne!

Bewerten geht erst ab 30 oder 50 Beiträgen.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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