Diebstahl mit darauf fogendem Einbruch

20. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
nichtwissender85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl mit darauf fogendem Einbruch

hallo,
ich habe mal eine frage :
ca okt 2016 ist mir aufgefallen,dass ein Umschlag, in welchem ich Geld für ein Auto spare, nicht mehr an seinem gewohnten Platz liegt.
Da ich ihn aber nur sehr selten mal in der Hand hatte, ging ich davon aus, dass ich ihn irgendwo anders sicher versteckt habe.
Ich lag zu der Zeit oft im krankenhaus,deshalb hatte ich ihn auch nicht weiter gesucht.
außerdem lag auch noch eine Sammlerkiste mit silbermünzen die ich für einen freund kurz vorher kaufte in meinem schrank, diese lag dort auch noch mit sicherheit dez 2016.

mitte 2017 wollte mein bekannter endlich seine münzen abholen, und mich traf es wie ein schock, diese konnte ich plötzlich auch nicht mehr finden.
da keine einbruchsspuren in der vergangenheit bemerkt wurden und wir im internet gelesen haben, dass es wenn überhaupt nur einen geringen anteil des wertes ersetzt würde.

Vor drei Monaten Kontaktiert mich ein alter Freund,um ein paar ecken,und erklärt mir, dass er schon lange versucht mich zu erreichen und klärt mich auf :
wie, was und in welcher reihenfolge, person x bei seinem ersten anfänglichem diebstahl klaute und folgendem einbruch auch noch holte(welcher zum zeitpunkt als person x es dem alten freund erzählte, wohl noch in planung gewesen ist.

da fiel es mir wie schuppen von den augen ...
person x war zu der zeit, in welcher der umschlag abhanden kam,öfters bei mir zu besuch und dann plötzlich z zt des krankenhausaufenthalts nicht mehr.

wir denken,er wollte sich damit wohl profilieren... was nach allem überprüfen der leute die ihn schon lange kennen, wohl genau zu seinem verhalten passt.

mein alter freund,ist gerne bereit, seine aussagen von person x vor gericht zu wiederholen, bzw wenn nötig auch nochmal versuchen würde diese aufzunehmen.

wie würde es in der situation aussehen ?

reicht das , damit person x verurteilt werden würde ?
-wenn ja, mit welcher strafe müsste er rechnen ?

bekomm ich dann den verlust ganz zurück?

sollte ich ihm erstmal ein schreiben vom anwalt zukommen lassen, mit dargelegten fakten und einer forderung mit fristsetzung nach welcher man eine Anzeige erhebt ?

Gilt dieser "beratungsschein" nur für angelegenheiten vorm sozial oder vor jedem gericht ?

Ich hoffe, dass ich mich verständnisvoll ausgedrückt hab & meine erste Frage, nicht zu viele Eurer Nerven kostet!



Freue mich über jede Antwort / Anmerkung

Wünsch euch einn schönes Wochenende

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
reicht das , damit person x verurteilt werden würde ?


Naja, der "alte Freund" hat ja offenbar sog. "Täterwissen"... Woher er es hat (von x) ist erst mal nichts weiter als (s)eine Behauptung. Das alleine ist sehr dünn.

Zitat:
-wenn ja, mit welcher strafe müsste er rechnen ?


Wenn sich tatsächlich ein Wohnungseinbruchdiebstahl nachweisen liesse, mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe.

Zitat:
bekomm ich dann den verlust ganz zurück?


Dazu müssen Sie sich an X wenden. Von uns hier weiß niemand wie solvent X ist und ob er in der Lage ist den Schaden zu ersetzen.

Zitat:
sollte ich ihm erstmal ein schreiben vom anwalt zukommen lassen, mit dargelegten fakten und einer forderung mit fristsetzung nach welcher man eine Anzeige erhebt ?


Kann man machen.

Zitat:
Gilt dieser "beratungsschein" nur für angelegenheiten vorm sozial oder vor jedem gericht ?


Ein Beratungsschein gilt in Strafsachen für eine Erstberatung bei einem Anwalt (nie vor Gericht). Man bekommt einen Beratungsschein nur, wenn man ein Einkommen auf etwa Hartz IV Niveau hat.

0x Hilfreiche Antwort

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