Diebstahl hinter der Kasse

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
r3n
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl hinter der Kasse

Hallo!
Bin neu hier und freue mich über diese Art von Forum, sich auch im Rechts-Bereich mal austauschen zu können :)

Zu meiner Frage:
Ich würde gerne einem sehr guten Freund von mir helfen und zur Seite stehen. Er ist 26 und arbeitete in einem IT-Laden als Aushilfe seit etwas mehr als 8 Monaten. Nun hat er zwischendurch von den Waren einige Kleinigkeiten mitgehen lassen. Keine Ahnung wie viel Sachen aber dabei war auch ein Teil im Wert über 1.000 EUR! Sonst nur kleinere.
Gestern war er ganz erschrocken: Sein Chef rief ihn an und sagte ihm, dass er Beweise hätte und er solle doch eine Mail schreiben was er noch alles geklaut hätte, sonst wende er sich an die Staatsanwaltschaft. Eigentlich geschieht es ihm ja recht... andererseits will er auch nicht auf der Straße stehen und die Miete bezahlen, was ihm gelungen ist, da er das teure Teil für 1.000 EUR verkauft hat! Den Rest hat er wohl noch.
Die Frage ist eben: Wie kann der Ladenbesitzer das Beweisen? Er hat keine Überwachungskameras, das ist ein sehr kleiner Laden (2 Mitarbeiter). Er behauptet aber er hätte Beweise?!
Folgt jetzt eine Wohnungsdurchsuchung?
...und die schwierigste Frage, falls man das überhaupt so beantworten kann: Mit welcher Strafe hat er wohl zu rechnen??? Es ist nicht leicht im Netz darauf Antworten zu finden darum schrieb ich das mal hier hin.

Vielen dank für's Lesen.

-- Editiert am 06.01.2011 23:54

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Mal im Ernst:
Wenn er es getan hat und der Ladeninhaber ihn irgendwie erwischt hat, ist die Frage nach der Beweisbarkeit ein sehr stumpfes Schwert. Natürlich muss die Tat nachgewiesen werden aber irgendwie ist er ja auch auf den Freund gekommen, oder?

Wenn es zu einem Verfahren kommt ist schwer zu sagen, was da am Ende steht. 1000 € Schaden ist schon erheblich und da es zum Verkauf bestimmt war, ist auch da mehrere Dinge entwendet wurden, sogar die Annahme einer Gewerbsmäßigkeit nicht ganz fernliegend, wenn die Angaben hierzu auch noch nciht ausreichen.

Zunächst sollte es aber wohl das Anliegen sein, zu überlegen, wie denn wohl das Verfahren zu verhindern sein könnte.

Ich halte ein Abwarten und Spekulieren auf die Nichtbeweisbarkeit für nicht ratsam.

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""

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#2
 Von 
guest-12307.01.2011 18:08:01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat:
Er hat keine Überwachungskameras,

Das war wohl das erste nach was der Kumpel gesucht hat?


Zum einen kann man die Kameras heute in allem möglichem verstecken (Lampe, Rauchmelder, etc.) zum anderen kann der Beweis auch durch eine Inventur mit Zeugen geführt werden (Bestandsaufnamne BEVOR der Kumpel kam, Bestandsaufnamne NACHDEM der Kumpel ging, abgleich mit verkaufter Ware)



Diebstahl in mehreren Fällen, Hehlerei - da könnte ganz schön was auf ihn zu kommen ...
Ein Geständnis, tätige Reue, Begleichung des angrichteten Schadens sind alles Umstände welche die Folgen mildern können.
Dies sollte ernsthaft in Betracht gezogen werden.

Gab es schon Vorstrafen? Steht er unter Bewährung?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 07.01.2011 00:50

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#4
 Von 
r3n
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Danke für die Antworten :)

@steak123: ja eben 6 Mio Ergebnisse! Die habe ich auch alle durchgeschaut ;) 242 und 243 habe ich so auch gefunden. 243 sagt 3. "gewerbsmäßiger Diebstahl" und das ist der Fall wenn er was verkauft hat? Auch wenn es wohl nur ein Teil war?

10 Jahre Haft dafür kann ich mir nicht vorstellen... 3 Monate schon! Das könnte man dann noch in eine Geldstrafe umwandeln, hab ich irgendwo gelesen. Stimmt das?

@erbsenzähle: Was muss denn alles zutreffen für "Gewerbsmäßig"? Was für Angaben muss man noch wissen? :)
Wie sollte er das Verfahren verhindern können? Das wäre eine gute Sache! Wenn der Ladenbesitzer nicht zur Staatsanwaltschaft geht gibts auch kein Verfahren, denke ich. Ich weiß ja nicht wie sauer der ist...und auch nicht wie er ihn erwischt hat, jedenfalls nicht während einer Tat sondern hinterher irgendwie.
Darum die Frage nach Beweisbarkeit und Wohnungsdurchsuchung. Wie ich ihn kenne wird er schon alles aus der Wohnung entfernt haben ^^

@Harry van Sell: Unter Bewährung steht er nicht aber Vorstrafen vielleicht?! Ende 2008 war er in einen Verkehrsunfall verwickelt auf einem Zebrastreifen als Fußgänger, und ist dann einfach weggegangen. Darum musste er mal ca. 200 EUR wegen Unfallflucht zahlen! Ich fand's unfair, weil er auf dem Zebrastreifen vom Auto angefahren wurde... aber das ist eine andere Geschichte.

Mit den kameras hast Du wahrscheinlich recht! Am Telefon meinte der Ladenbesitzer, er wolle wissen was denn noch alles geklaut wurde... folglich weiß er es gar nicht was fehlt! Wie lautet da wohl die Anklage? Anklage wegen Stehlens unbekannten Ausmaßes?

Habt vielen Dank für Eure Antworten, so lässt sich das alles mal besser einschätzen.

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#5
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Gewerbsmäßig würde bedeuten, dass er sich durch die Diebstähle eine Einnahmequelle von gewisser Dauer schaffen wollte. Sollte diese Absicht nachweisbar sein, kann schon bei einer ersten Tat von Gewerbsmäßigkeit ausgegangen werden. Um das einschätzen zu können, müsste man zunächst wissen, welchen Wert die anderen Sachen hatten, ob diese auch verkauft wurden und vor allem, von wie vielen Taten am Ende ausgegangen sein wird.
Das Verfahren verhindern geht meines Erachtens nur mit Kooperation. Wenn ich das richtig verstehe, macht der Chef die Anzeige ja davon abhängig, wie sein Angestellter sich jetzt verhält. Man könnte jetzt lang und breit darüber diskutieren, ob dies seinerseits eine Erpressung ist. Es könnte aber auch die einzige Chance sein, ein Verfahren zu verhindern, an dessen Ende vermutlich eine Verurteilung steht. Allerdings bleibt das gefährlich, weil den Chef nichts darin hindern wird, dennoch Anzeige zu erstatten.

Mit welcher Strafe zu rechnen wäre kann nicht so einfach eingeschätzt werden. Erstmal kommt es darauf an, wie viele Diebstähle nachweislich begangen wurden, welchen Wert die einzelnen Sachen hatten und ob die Gewerbsmäßigkeit angenommen wird. Dann spielt das Nachtatverhalten eine Rolle und die Frage, ob Strafmilderungsgründe, wie z.B. ein Geständnis vorliegen.

Alles in allem kann das nach jetzigem Sachstand durchaus eine Strafhöhe erreichen, bei der es mit einer Geldstrafe dann nicht mehr getan ist. Eine Bewährungsstrafe hielte ich, je nach Einlassung und Beweislage für wahrscheinlich.

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