Diebstahl an Arbeitgeber aber keine anzeige?!?

3. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Matze666
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl an Arbeitgeber aber keine anzeige?!?

Hallo. Ich hab meinen Arbeitgeber ein Gerät gestohlen das ich bei ebay verkauft hab.
Leider hat sich der ebayKäufer bei der Polizei gemeldet weil ich die Seriennr. entfernt hab.
Ich wollte das gerät zurück kaufen.. wollte er aber nicht.
Die Polizei ist zu mein Arbitgeber gegangen und hat gefragt ob sie ein Gerät vermissen,ja..
Mein Arbeitgeber hat keine Anzeige erstattet, und mich nicht Gekündigt. das Gerät hab ich mein Arbeitgeber bezahlt.
Frage?: warum bekomme ich eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter in dieser sache?
mfg

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Frage?: warum bekomme ich eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter in dieser sache? Weil Sie dringend verdächtig sind, eine Straftat begangen zu haben.
Mein Arbeitgeber hat keine Anzeige erstattet, und mich nicht Gekündigt. Das ist ja sehr schön, hat aber auf die Strafbarkeit keinerlei Einfluß.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Übrigens müssen Sie der Vorladung nicht nachkommen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Mein Arbeitgeber hat keine Anzeige erstattet


Nein, aber der Käufer

Zitat:
warum bekomme ich eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter in dieser sache?


Weil zum einen bei den wenigsten Straftaten ein Strafantrag des Geschädigten zwingend notwendig ist, um die Strafverfolgung zu betreiben und zum anderen hier 2 Straftaten vorliegen: 1. Der Diebstahl zu Lasten Ihres Arbeitgebers und 2. Der Betrug zu Lasten des Käufers. Und mit Nr. 2 hat Ihr Arbeitgeber überhaupt nichts zu tun, bzw. nur sehr indirekt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen