Hallo. Ich hab meinen Arbeitgeber ein Gerät gestohlen das ich bei ebay verkauft hab.
Leider hat sich der ebayKäufer bei der Polizei gemeldet weil ich die Seriennr. entfernt hab.
Ich wollte das gerät zurück kaufen.. wollte er aber nicht.
Die Polizei ist zu mein Arbitgeber gegangen und hat gefragt ob sie ein Gerät vermissen,ja..
Mein Arbeitgeber hat keine Anzeige erstattet, und mich nicht Gekündigt. das Gerät hab ich mein Arbeitgeber bezahlt.
Frage?: warum bekomme ich eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter in dieser sache?
mfg
Diebstahl an Arbeitgeber aber keine anzeige?!?
3. November 2017
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Frage vom 3. November 2017 | 15:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl an Arbeitgeber aber keine anzeige?!?
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#1
Antwort vom 3. November 2017 | 15:18
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Frage?: warum bekomme ich eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter in dieser sache? Weil Sie dringend verdächtig sind, eine Straftat begangen zu haben.
Mein Arbeitgeber hat keine Anzeige erstattet, und mich nicht Gekündigt. Das ist ja sehr schön, hat aber auf die Strafbarkeit keinerlei Einfluß.
#2
Antwort vom 3. November 2017 | 15:22
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Übrigens müssen Sie der Vorladung nicht nachkommen.
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#3
Antwort vom 3. November 2017 | 15:24
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
Zitat:Mein Arbeitgeber hat keine Anzeige erstattet
Nein, aber der Käufer
Zitat:warum bekomme ich eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter in dieser sache?
Weil zum einen bei den wenigsten Straftaten ein Strafantrag des Geschädigten zwingend notwendig ist, um die Strafverfolgung zu betreiben und zum anderen hier 2 Straftaten vorliegen: 1. Der Diebstahl zu Lasten Ihres Arbeitgebers und 2. Der Betrug zu Lasten des Käufers. Und mit Nr. 2 hat Ihr Arbeitgeber überhaupt nichts zu tun, bzw. nur sehr indirekt.
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