Diebstahl als Beamter

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Highknee
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl als Beamter

Guten Tag

Ich habe gestern leider die dümmste Tat meines Lebens begangen.
Ich habe in einem Kaufhaus für einen nicht unerheblichen Betrag (ca. 400 €) Ware gekauft und dabei, warum auch immer ein Teil für 42 € zusätzlich in eine Verpackung geschoben. Ist natürlich aufgefallen und nach der Kasse hat mich ein Detektiv zu Seite genommen. Ich weiß nicht warum ich mich dazu habe verleiten lassen, ist auch egal...letzendlich ist es nichts anderes als Diebstahl und ich muss dafür geradestehen. Mir ist so was zum ersten mal passiert und nach meinen Gefühlen wie mir nun zumute ist und der schlaflosen Nacht wird mir so was auch nie mehr passieren.
Nur was nützt die ganze Reuhe für die Vergangenheit. Wenn man es auch noch so gerne wollte, man kann es nicht rückgängig machen und die gewonnen Erfahrungen nur für die Zukunft nutzen.

Nun meine Frage:
Ich habe keine Angst vor einer Strafe, ich habe Mist gebaut und daraus muss ich lehrnen.
Allerdings bin ich mitte 30 und Beamter auf Lebenszeit.
Da ich noch in keinster Weise strafrechtlich aufgefallen bin habe ich auch keinerlei Ahnung was auf mich zukommt. Ich mache mir nun höllische Sorgen das dieser einmalige Ausrutscher berufliche Konsequenzen mit sich bringt. Davon einmal abgesehen dass sich Diebstahl in keinster Weise lohnt wäre dies für mich einfach unverzeihlich.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Sie müssen mit einer Meldung an Ihren Dienstherren gem. MiStra Nr. 15 rechnen, spätestens dann, wenn Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen wird. [MiStra 15, Kleinknecht/Meyer-Goßner 44., 1929, 15(1), (2)]

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 04.01.2005 10:54:35

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#2
 Von 
Highknee
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist in meinem Fall mit einer Anklage oder einem Strafbefehl zu rechnen......kann ich noch etwas tun um dem evtl. entgegenzuwirken.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"kann ich noch etwas tun um dem evtl. entgegenzuwirken."

Ja, Sie können versuchen, den Ladeninhaber dazu zu bewegen, auf die Stellung eines (nach § 248a StGB angesichts des Werts von € 42,00 wohl erforderlichen) Strafantrags zu verzichten. Sofern die StA dann kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht, wird das Verfahren eingestellt.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Liebling
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr wahrscheinlich wird in Ihrem Fall das Verfahren sowieso eingestellt, falls Sie noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.

-----------------
"Sweetheart"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Highknee
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe noch was vergessen....

ich weiß zwar dass es nichts nützt, ich würde aber gerne noch mal hinfahren und mich bei der Geschäftsleitung für mein gestriges Vorgehen persönlich in aller Form entschuldigen...würde mich danach zumindest besser fühlen da es mir tatsächlich schwer zu schaffen macht was ich angestellt habe.
Später werde ich dann noch ein Entschuldigungsschreiben verfassen und an die Kaufhausadresse schicken (Kopie Staatsanwaltschaft)

Haltet Ihr dieses Vorgehen für ratsam?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Liebling
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Man wird dazu vielleicht viel Mut brauchen, aber schaden kann es nicht.

Wünsche viel viel Glück !!!!!

-----------------
"Sweetheart"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Highknee
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Mut...na ja, ich befürchte eher dass man mich einfach abwimmelt.

Ich habe nur Bedenken ob es nicht übertrieben erscheint und ich es doch lieber nur schriftlich machen soll.

Wie sieht es eigentlich aus Der Strafantrag des Ladeninhabers ist mir, wenn ich hier richtig gelesen habe, auf jeden Fall sicher...oder?

Heißt Strafantrag in meinem Fall auch gleich Meldung an meinem Dienstherrn oder kann das Verfahren dann immer noch eingestellt werden und es erfolgt keine Meldung bzw. irgendein Eintrag.

Danke schon mal für Eure Beteiligung, auch wenn einige mein Vergehen sicher als Bagatelle ansehen und ich Ihnen mit meiner Fragerei sicher auf den Zwirn gehe.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wie sieht es eigentlich aus Der Strafantrag des Ladeninhabers ist mir, wenn ich hier richtig gelesen habe, auf jeden Fall sicher...oder?

Ob der Inhaber Strafantrag stellt, ist alleine seine Entscheidung.

...oder kann das Verfahren dann immer noch eingestellt werden.

Können kann es auf jeden Fall. z.B. nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage. Wobei die Geldauflage den Zweck erfüllen soll, daß öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Aber auch eine Einstellung schliesst eine Mitteilung nach MiStra 15 m.W. nicht zwingend aus, erhöht jedoch die Chancen, daß keine erfolgt m.E. wesentlich (Ermessensentscheidung der StA). Ich gehe ohnehin davon aus, daß die StA Ihnen eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO anbieten wird.

Am günstigsten wäre natürl., wenn der Ladeninhaber gar keine Anzeige/Strafantrag stellen würde, denn dann erfährt die Justiz ja gar nichts von der Sache.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Hi,

als Beamter auf Lebenszeit fliegt man doch nur raus, wenn man zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird. Eine MiStra hätte also allenfalls peinliche Fragen zur Folge...

Gruß vom mümmel

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Naja, einen Rausschmiss hat er sicher nicht zu befürchten, aber es gibt ja -prinzipiell- auch noch mehr disziplinarrechtliche Maßnahmen zwischen "peinlichen Fragen" und "Rausschmiss". Und "peinliche Fragen" können ja auch schon peinlich genug sein ;) Grad bei Pädagogen mit entspr. Vorbildfunktion.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#11
 Von 
Highknee
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten, können mir meine Ängste zwar nicht nehmen, aber ich hab´s mir ja nun mal selbst eingebrockt.

Das ich wegen dieser Sache nicht meinen Beamtenstatus verliere und rausgeschmissen werde ist mir schon klar. Ich glaube auch nicht das deswegen ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird, bin eh nur ein technischer Beamter.
Aber wie einige schon sagten, die Sache ist peinlich genug und macht meinem Gewissen eh schon arg zu schaffen...da werde noch ich lange dran zu knacken haben. Evtl. als Strafe noch eine Spende für einen guten Zweck, dann hat wenigstens noch jemand was von meiner Dummheit....Zusammen mit den erniedrigenden Gefühlen und der Gewissheit an so etwas nie wieder auch nur zu denken sollte das aber auch reichen, muss nicht noch vom Arbeitgeber für den ich auch in schlechten Zeiten jeder Zeit zur Verfügung stehe noch einen oben drauf geben.

Übrigens, ich habe gestern tatsächlich meinen ganzen Mut zusammengenommen und war noch mal da um mich beim Filialleiter persönlich zu entschuldigen. Er hat so was noch nie erlebt, fand´s gut und sagte mir ich solle mir nicht zu viele Gedanken machen, es wird nicht viel passieren....wichtig ist einfach nur das man daraus lernt und es nicht wieder macht.

Auf jeden Fall ging es mir nach der Aussprache ein wenig besser, habe gleich danach noch ein schriftliches Entschuldigungsschreiben verfasst und nun muss ich´s halt ausstehen.

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