Die wichtigsten Probleme im Verkehrsrecht

Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Autounfall, Fahrverbot, Führerschein, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Punkte, geblitzt
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Alkohol, Unfall, Punkte, Führerschein, geblitzt - das sollten Verkehrsteilnehmer wissen

Von Sandra Larić

Jeder Bürger nimmt regelmäßig in der unterschiedlichsten Art und Weise am öffentlichen Straßenverkehr teil. Ob als Autofahrer, Motorradfahrer, als Radfahrer oder auch als Fußgänger, man kann im Straßenverkehr geschädigt oder verletzt werden. Viele waren auch schon einmal wegen eines Verkehrsverstoßes oder wegen eines Bußgeldes im Visier der Behörden.

Für den Lebensalltag hat das Verkehrsrecht eine zentrale Bedeutung. Insbesondere der Führerschein gewährt die persönliche Mobilität und kann für den einen oder anderen durch den Entzug eine Gefahr für die wirtschaftliche Existenz darstellen.

Das Verkehrsrecht ist ein konfliktträchtiges und sehr komplexes Rechtsgebiet. Es setzt sich aus vielen verschiedenen rechtlichen Vorschriften und Verordnungen des öffentlichen und des Zivilrechts zusammen. Für alle verkehrsrechtlichen Auseinandersetzungen gilt in der Regel, dass man es mit „starken“ Gegnern zu tun hat, etwa Staat oder Versicherungen, z.B. nach einer Trunkenheitsfahrt.

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Unfall, Schadensersatz und Versicherung

Im Verkehrszivilrecht ist der Gegner meist eine Privatperson oder eine Haftpflichtversicherung. Gestritten wird häufig wegen eines Autounfalls um Schadensersatz.

Grundsätzlich hat man bei einem Unfall Anspruch auf Ersatz der notwendigen Reparaturkosten, die sich entweder aus der Reparaturrechnung ergeben oder auf Gutachterbasis abgerechnet werden. Unter bestimmten Umständen hat man aber auch Anspruch auf Ersatz des Zeitwertes, sog. „Wiederbeschaffungswert“. Für die Dauer der Reparatur bzw. für die Dauer der Wiederbeschaffung eines neuen Fahrzeugs kann der Geschädigte auf einen Mietwagen zurückgreifen oder Nutzungsausallentschädigung fordern. Wenn der Schaden erheblich ist, kann man unter Umständen Ersatz der Wertminderung verlangen (merkantiler Minderwert), denn ein Unfallfahrzeug hat meist einen geringeren Verkaufserlös, wenn man es irgendwann verkaufen würde. Auch ein Anspruch auf Verdienstausfall kann ggf. gegeben sein.

Bei einem Unfall kann es leider aber auch zu Personenschäden kommen. Wer unverschuldet verletzt wird, kann in der Regel Schmerzensgeld von der gegnerischen Versicherung fordern. Bei der Höhe orientiert man sich an vergleichbaren Fällen und Gerichtsurteilen.

Mit einem kompetenten Rechtsanwalt erzielt man regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigter, da einem Laien viele Möglichkeiten der Regulierung oft nicht bekannt sind und Versicherungen ohne Anwaltsbeteiligung meist anders reagieren als mit.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Die StVO beinhaltet sämtliche Gebote und Verbote innerhalb des Straßenverkehrs. Hier findet man alle allgemeinen Verkehrsregeln (Geschwindigkeit, Überholen, Parken, Vorfahrt, Sicherheitsgurt etc.). Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist eine Bußgeldstelle bzw. Verwaltungsbehörde der Gegner.

Es geht häufig um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, Überfahren einer roten Ampel, Überholen trotz Überholverbotes, Benutzung eines Mobiltelefons, Nichteinhalten des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug, Nichteinhalten von Lenkzeiten u.a.

Im aktuellen Bußgeldkatalog findet man Informationen über besonders unfallträchtige Verstöße und ihre juristischen Folgen wie Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot und je nach Stärke des Schuldvorwurfs auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe, wenn es sich also nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Ab 1. Mai 2014 kommen auf den Autofahrer einige Änderungen beim Punktesystem zu.

Interessant in der Praxis ist bei jedem Verstoß erst einmal die Strafe, die man zu erwarten hat. Als Sanktion gegen geringfügige Ordnungswidrigkeiten erfolgt ein Verwarnungsgeld, bei schwereren Verkehrssünden ein Bußgeld (Bußgeldbescheid) bzw. zusätzlich ein Fahrverbot. Das Fahrverbot bedeutet, dass man den Führerschein vorübergehend abgeben muss und automatisch nach Ablauf der Sperrfist (1 bis 3 Monate) wieder ausgehändigt bekommt.

Gerade bei Geschwindigkeitsmessung, Blitzern an Ampeln oder Abstandsmessungen können formale Fehler der Behörde oder Messfehler http://www.123recht.de/Achtung-Autofahrer-bei-Bugeld-wegen-Geschwindigkeitsueberschreitung-__a154580.html vorliegen, die einen Bußgeldbescheid unwirksam machen.

Aber auch das Fahrverbot kann unter Umständen abgewendet werden. In der Rechtsprechung gibt es zahlreiche Fälle, in denen vom Fahrverbot abgesehen werden kann, z.B. bei drohendem Arbeitsplatzverlust, bei einmaligen Verstößen mit Augenblicksversagen, bei notstandsähnlichen Situationen u.a.).

Verkehrsstrafrecht: Alkohol, Drogen, Unfallflucht

Bei den Straftaten im Straßenverkehr stehen oft Delikte wie Fahren unter Alkoholeinfluss oder unter Drogeneinwirkung, Fahrerflucht, unterlassene Hilfeleistung, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung und Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots im Raum.

Führerschein, Fahrerlaubnis, MPU

Im Verkehrsverwaltungsrecht hat man es mit der Verwaltungsbehörde zu tun. Häufig handelt es sich dabei um die Fahrerlaubnisbehörde.

Führerschein, Entzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis können existenzielle Themen sein. Im Gegensatz zum vorübergehenden Fahrverbot führt die Entziehung der Fahrerlaubnis (bei schweren Vergehen oder fehlender Fahrtauglichkeit) zu einem endgültigen Zustand. Die Fahrerlaubnis wird nicht automatisch neu erteilt, sondern muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden. Wann kann die Sperrfrist verkürzt werden? In bestimmten Einzelfällen ist bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) durchzuführen, umgangssprachlich „Idiotentest“.

Die Fahrerlaubnisbehörde ist auch für die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis zuständig. Führerscheine aus EU-/EWR-Mitgliedsstaaten brauchen nicht umgeschrieben werden, wenn ein Wohnsitz in Deutschland begründet werden kann. Ausländische Führerscheinneulinge müssen sich aber registrieren lassen, damit die zweijährige deutsche Probezeit berücksichtigt werden kann.

Wenn die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde ist immer wieder fraglich, ob man mit einem EU-Führerschein in Deutschland fahren darf.

Sonderfall: Führerschein auf Probe

Bei Verfehlungen während der Probezeit muss der Führerscheinneuling mit drastischeren Strafen rechnen. Neben dem sog. Mehrfachtäter-Punktsystem, das neben den Regeln zur Fahrerlaubnis auf Probe parallel anwendbar ist, gibt es zusätzliche eigene Regelungen und eigene Maßnahmen für Fahranfänger. So werden bestimmte Verkehrsverstöße im Verkehrszentralregister eingetragen und haben zwingend die Anordnung eines Aufbaukurses und eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre zur Folge. Auch für den Entzug der Fahrerlaubnis gelten besondere Regeln.

TÜV, Zulassung, Fahrtenbuch

In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sind die Voraussetzungen für die Zulassung von Fahrzeugen für den Verkehr geregelt (TÜV, Betriebserlaubnis, Pflichtversicherung).

Die Straßenverkehrsbehörde bzw. die Polizei kann z.B. eine Behebung von Mängeln des Fahrzeugs innerhalb einer Frist auferlegen und gegebenenfalls die Benutzung untersagen („Fahrzeug stilllegen“) oder einschränken. Wird beispielsweise die notwendige Hauptuntersuchung (TÜV abgelaufen) innerhalb der Frist versäumt, so können Bußgelder und bei größeren Terminversäumnissen Punkte drohen.

Die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Zuteilung des Kennzeichens, Ausstellen des Fahrzeugscheins u.a.) liegt ebenfalls im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde. Kennzeichenmissbrauch ist eine Straftat.

Die Straßenverkehrsbehörde hat außerdem die Befugnis, die Führung eines Fahrtenbuches anzuordnen, wenn z.B. wenn der Fahrzeugführer nach einer Zuwiderhandlung nicht festgestellt werden kann.


Sandra Larić laric-lektorat.de