Die verschiedenen Stadien eines Strafverfahrens

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Wie ist der Ablauf eines Strafverfahrens? Welche Aufgabe hat der Rechtsanwalt während des Ermittlungsverfahrens, Zwischenverfahrens und Hauptverfahrens?

Als Laie hat man meist keine Vorstellung davon, wie ein Strafverfahren abläuft. Insbesondere über die Hauptverhandlung gibt es – vermittelt durch die Gerichtsshows – ein Bild, das mit der Wirklichkeit wenig zu tun hat. Der Artikel informiert über die verschiedenen Stadien eines Verfahrens und teilt mit, was der Verteidiger in den einzelnen Verfahrensschritten tun kann.

1. Ermittlungsverfahren

Ein Ermittlungsverfahren beginnt meist durch eine Strafanzeige gegen eine bestimmte Person. D.h. der Anzeigende teilt einen Sachverhalt mit und die Polizei muss nun grundsätzlich gegen die beschuldigte Person ermitteln. Unter Umständen wird auch von Amts wegen ermittelt, weil der Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht für eine begangene Straftat bekannt wird.

Alexandra Braun
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Sollten Sie die beschuldigte Person sein, so erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung von der Polizei.

Wichtig:

Einer solchen Vorladung müssen Sie nicht Folge leisten und sollten es auch nicht tun! Das Schweigerecht ist eines der wichtigsten Recht eines Beschuldigten. Es hat für Sie keine Nachteile, wenn Sie dieses Recht in Anspruch nehmen.

Es ist immer ratsam, zunächst einen Strafverteidiger Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen zu lassen und so klären zu lassen, was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Beweismittel es gibt.

Was tut der Verteidiger während des Ermittlungsverfahrens?

In diesem Stadium des Verfahrens werde ich zunächst bei der Polizei den Venehmungstermin für Sie absagen und mitteilen, dass Sie zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Zudem werde ich Akteneinsicht beantragen, die mir von der Staatsanwaltschaft (diese ist Herrin des Ermittlungsverfahrens) zur Verfügung gestellt wird. Nach Akteneinsicht werde ich das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Wenn es sich anbietet, dann werde ich eine Einstellung des Verfahrens anregen und eine entsprechende Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft abgeben. Im Ermittlungsverfahren bestehen die größten Einflussmöglichkeiten für die Verteidigung.

Am Ende des Ermittlungsverfahrens muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie Anklage erhebt oder sie das Verfahren einstellt. Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben wollen, so wird eine Anklageschrift an das Gericht gesandt und beantragt, dass das Gericht das Hauptverfahren eröffnet. Dieses Verfahrensstadium nennt man Zwischenverfahren.

2. Zwischenverfahren

Im sogenannten Zwischenverfahren entscheidet das Gericht, ob es die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Das Gericht prüft, ob Verfahrenshindernisse vorliegen (z.B. die Tat verjährt ist) und ob alle Verfahrensvoraussetzungen gegeben sind. Zudem prüft das Gericht, ob die Anklageschrift den gesetzlichen Anforderungen genügt und ob es überhaupt zuständig ist. Am Ende des Zwischenverfahrens entscheidet das Gericht, ob das Hauptverfahren eröffnet (dann erlässt es einen Eröffnungsbeschluss) oder ob es die Eröffnung ablehnt.

Was tut der Verteidiger während des Zwischenverfahrens?

Im Zwischenverfahren überprüfe ich die Anklageschrift und beantrage gegebenenfalls, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Unter anderem überprüfe ich, ob die angeklagte Tat verjährt ist und ob die Anklageschrift die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. In einigen Fällen kann auch im Zwischenverfahren erreicht werden, dass das Verfahren eingestellt wird.

3. Hauptverfahren

Im Hauptverfahren findet die mündliche Verhandlung gegen den Angeklagten statt. Zu einer solchen Verhandlung werden Sie – wenn Sie Angeklagter sind – durch das Gericht geladen und müssen grundsätzlich auch erscheinen. Bei Nichterscheinen droht der Erlass eines Haftbefehls!

In der Hauptverhandlung können Sie als Angeklagter Angaben zur Sache machen oder von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Sie sind lediglich verpflichte, Angaben zur Person (Name, Alter, Wohnort) zu machen. Nach den Angaben zur Person verliest der Staatsanwaltschaft die Anklage. Sofern der Angeklagte Angaben zur Sache macht erfolgt nun dessen Vernehmung. Nach der Vernehmung des Angeklagten erfolgt die Beweisaufnahme. Hier werden Zeugen vernommen, eventuell Sachverständige gehört und Urkunden verlesen. Nach der Beweisaufnahme halten der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger ihre Schlussvorträge und dann hat der Angeklagte hat das letzte Wort. Schließlich spricht der Richter das Urteil und begründet es mündlich. Danach erfolgt die Belehrung über Rechtsmittel.

Was tut der Verteidiger während des Hauptverfahrens?

Zunächst einmal bereite ich meine Mandanten vor der Hauptverhandlung auf diese vor. Es wird ausführlich besprochen, ob mein Mandant von seinem Schweigerecht Gebrauch macht oder sich zur Sache einlässt. Sollte eine Einlassung geplant sein, so wird diese vorher besprochen. In der Hauptverhandlung kann auch ich eine Erklärung für meine Mandanten abgeben.

Zudem werde ich gegebenenfalls Beweisanträge stellen und Erklärungen abgeben. Des Weiteren befrage ich die Zeugen und versuche, etwaige Widersprüche in den Aussagen aufzudecken. Sollte es sich anbieten, so kann ich auch während der Verhandlung anregen, dass das Verfahren eingestellt wird.

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