Die unbekannten Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

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Häufig wird nach einem Verkehrsunfall der Schaden und der daraus resultierende Schadenersatzanspruch direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung reguliert, ohne zuvor einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dabei werden immer wieder ersatzpflichtige Schadenspositionen mangels Kenntnis nicht geltend gemacht, zur Freude der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Deshalb sollten Sie sich vor einer Schadensabrechnung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung von einem Anwalt beraten lassen, um sämtliche Ihnen zustehende Schadenspositionen geltend machen zu können. Vor allem umfasst der Schadensersatzanspruch auch die entstehenden Rechtsanwaltskosten.

Ein von vielen nicht gekannter aber nach einem Verkehrsunfall zu ersetzender Vermögensschaden ist der nach der Reparatur vielfach verbleibende merkantile Minderwert. Der merkantile Minderwert beruht darauf, dass ein Kfz, das Unfallschäden von einigem Gewicht erlitten hat, im Verkehr in der Regel trotz ordnungsgemäßer Reparatur geringer bewertet wird als ein unfallfreies Fahrzeug. Der merkantile Minderwert kann von einem Sachverständigen errechnet werden.

Eine noch unbekanntere Schadensposition ist der so genannte Haushaltsführungsschaden. Ein Haushaltsführungsschaden liegt vor, wenn durch einen Unfall eine den Haushalt führende oder bei der Hausarbeit substantiell mithelfende Person derart verletzt wird, dass dadurch die Fähigkeit der Verrichtung der Hausarbeit (und sei es nur vorübergehend) unmöglich gemacht oder eingeschränkt wird. Der Haushaltsführungsschaden ist als so genannter normativer Schaden anerkannt, so dass auch dann Ersatzpflicht geschuldet ist, wenn gar keine Vermögensminderung eintritt. Es wird also der wirtschaftliche Wertverlust ersetzt, der durch vermehrtem Aufwand der/des teilinvaliden Haus/-frau/-mann, die zusätzliche Beanspruchung der Angehörigen oder durch Qualitätsverlust entstanden ist.

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