Die ersten Schritte nach einem Todesfall

Mehr zum Thema: Erbrecht, Erbe, Todesfall, Totenschein, Sterbeurkunde, Bestattungsunternehmen, Obduktion
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Eine Checkliste hilft den betroffenen Angehörigen und Freunden mit der Situation umzugehen

Der Tod soll den Angehörigen und Freunden eigentlich Zeit zum Innehalten geben. Doch die Realität sieht ganz anders aus. Behördliche Termine, Fristen und Forderungen stehen im Raum und es muss sofort gehandelt werden. Daher ist es grundsätzlich gut, sich für diesen Fall eine Checkliste auf Vorrat zu halten, um nicht überfordert zu werden.

Wenn der Todesfall in der Familie und Zuhause eingetreten ist, sind folgende Stellen und Personen zu verständigen:

  • weitere Angehörige;
  • Hausarzt: er stellt den Totenschein aus, wenn eine natürliche Todesursache vorliegt. Dann wird der Totenschein sofort ausgestellt;
  • ist die Todesursache unklar oder liegt Verdacht einer Straftat vor, ist die Polizei zu verständigen;
  • dann sollte das Bestattungsunternehmen verständigt werden. Dieses wurde durch den Verstorbenen bereits beauftragt, bzw. ist jetzt auszuwählen. Bei der Auswahl des Bestattungsunternehmens sind die Kosten der einzelnen Anbieter kritisch zu vergleichen. Es sollten genaue Kostenvoranschläge verlangt werden;
  • wer sich der jeweiligen Glaubensrichtung verbunden fühlt, sollte sich mit zuständigem Pfarrer, Priester etc. in Verbindung setzen, es wird Beistand geleistet;
  • Achtung wer sich in Ruhe von dem Toten verabschieden möchte, hat zunächst ab dem Arztbesuch und dem Eintreffen des Bestatters wenige Stunden zur Verfügung. Eine Aufbahrung ist für maximal 48 Std. nach dem Todesfall möglich. Diese kann mit Antrag bei dem zuständigen Ordnungsamt auf 96 Std. ausgedehnt werden;
  • Offizielle Meldung des Todesfalles mit Totenschein bei dem zuständigen Standesamt. Dies erteilt dann eine Todesbescheinigung und meldet den Fall zum Nachlassgericht;

Wenn der Todesfall im Krankenhaus, Hospiz, Senioren oder Pflegeheim eintrat, wird die Einrichtung den Arzt verständigen und bei den weiteren Schritten Hilfe leisten.

Elisabeth Aleiter
Partner
seit 2013
Rechtsanwältin
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Überführung eines Verstorbenen

Wenn der Todesfall an einem anderen Ort, als dem Wohnort eingetreten ist (und z.B. überführt werden soll), ist es für die Angehörigen wichtig zu wissen was zu tun ist, um den Verstorbenen nach Hause zu holen:

Die Überführung wird durch ein Bestattungsunternehmen durchgeführt. Die Konditionen hängen davon ab, ob es sich um eine Überführung innerhalb Deutschlands oder aus dem Ausland nach Deutschland handelt.

Folgende Dokumente werden für eine Überführung benötigt:

-vom Arzt ausgestellter Totenschein;

-Sterbeurkunde vom Standesamt des letzten Wohnortes;

-Bescheinigung des Bestatters, der ordnungsgemäße Einsargung des Verstorbenen bestätigt;

-ärztliche Bescheinigung, dass dem Transport keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen;

Achtung bei Überführungen aus dem Ausland: Hier sind die Bestimmungen im Ausland zu bedenken. Daher sind mehr Formalien zu beachten; Überführungen sind oft sehr teuer, u.U. ist eine Bestattung im Ausland zu erwägen.

Sonderurlaub im Todesfall

Wer hat Anspruch auf Sonderurlaub gegenüber dem Arbeitgeber und für wie lange?

Nur wer in einem engen Verwandtschaftverhältnis steht, kann Sonderurlaub beantragen. Die Vorgaben regelt § 616 BGB. Es sollte sofort das persönliche Gespräch mit dem Vorgesetzten gesucht werden und über den Todesfall informiert werden. Der Sonderurlaub muss in jedem Fall schriftlich beantragt werden. Das BGB sagt der Urlaub darf nicht erheblich sein und darf 1-3 Tage dauern. U.U. gibt es tarifliche, arbeitsvertragliche und betriebliche Sonderregeln.

Wer zu diesem Kreis der Angehörigen zählt, kann Sonderurlaub beantragen:

  • Ehepartner, Lebenspartner, Partner eheähnlichen Gemeinschaft
  • Eltern
  • Kinder auch Adooptivkinder, Pflegekinder und Enkelkinder
  • Geschwister
  • Großeltern
  • Schwiegereltern

Welches Bestattungsunternehmen wählt man aus?

Zunächst ist zu prüfen, ob der Verstorbene schon eine Bestattungsvorsorge getroffen hat. Dann ist mit dem zuständigen Bestatter Kontakt aufzunehmen. Ist das nicht der Fall gibt es einige Kriterien für die Wahl eines seriösen Bestattungsinstituts:

  • Wahl des Bestatters ist Vertrauensfrage, Empfehlungen aus dem Freundes- und Familienkreis können helfen;
  • ein guter Bestatter lässt alle Fragestellungen ohne Zeitdruck erarbeiten;
  • besondere Bestattungsarten können u.U. den Kreis der Bestatter einschränken;
  • Kosten spielen eine nicht unbedeutsame Rolle. Im Internet gibt es den Bestattungskostenrechner;
  • ein seriöser Bestatter will nicht gleich die teuersten Leistungen verkaufen;
  • ein Kostenvoranschlag setzt sich aus 3 Blöcken zusammen: eigene Leistungen, Fremdleistungen und Friedhofs bzw. sonstige Gebühren;

Die Obduktion

Hier werden die äußeren und inneren Todesursachen untersucht und protokolliert. Sie wird durchgeführt,

  • wenn das Krankenhaus zur Autopsie rät. Hier handelt es sich um eine klinische Obduktion. Das geschieht bei Unklarheiten bezüglich der Diagnostik oder Therapie des Verstorbenen (Verdacht einer Erbkrankheit, zu Lehrzwecken).
  • wenn der Arzt keine eindeutige Todesursache feststellen kann oder keine solche vermutet.
  • bei Verdacht auf Fremdverschulden, sie wird von der Staatsanwaltschaft angeordnet;

Außerdem gibt es die sanitätspolizeiliche Autopsie bei Todesfällen außerhalb eines Krankenhauses (Umweltgefahren, Seuchengefahren), wenn die Todesursache unklar ist.

Der Totenschein

Der Totenschein ist für die Angehörigen wichtig, um die Sterbeurkunde beantragen zu können. Im Totenschein ist Todeszeit und Todesursache vermerkt.

Der nichtvertrauliche Teil des Totenscheins (Für die Sterbeurkunde)

  • Personalien des Verstorbenen
  • Namen des zuletzt behandelnden Arztes
  • Sterbezeitpunkt, Sterbeort
  • Personalien, desjenigen der den Toten indentifiziert hat
  • Todesart
  • eigene Personalien und Unterschrift des Arztes

Der vertrauliche Teil des Totenscheines (wird ans Gesundheitsamt weitergeleitet)

  • Sichere Merkmales des Todes
  • Details Todesursache
  • Klassifikation Todesursache
  • Entscheidungsgrundlage für Todesursache

Die Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde ist die amtliche Beurkundung über den Tod eines Menschen. Sie muss beim Standesamt oder Stadtverwaltung des Ortes, an dem der Mensch verstorben ist, beantragt werden. In der Sterbeurkunde stehen die persönlichen Daten des Verstorbenen. Für die Ausstellung wird der Totenschein, Personalausweis, Geburtsurkunde und bei verheirateten das Familienstammbuch benötigt. Eine Sterbeurkunde muss beantragt werden.

Erbe

Es gibt die Möglichkeit, dass man über ein Testament zum Erben bestimmt wurde. Dann gelten die Vorgaben des Testamentes. Diese gehen dem Gesetz vor.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass man Erbe nach dem Gesetz ist. Das BGB regelt in den 1922 ff. die Möglichkeiten nach dem Gesetz.

Viele Erben freuen sich grundsätzlich auf finanziellen Zuwachs.

Erben heißt aber Eintritt in alle rechtlichen Positionen des Erblassers d.h. auch in die Schulden, in Dinge die u.U. erst aufwendig geordnet werden müssen etc. (Hausstand ordnen etc.).

Hier ist unbedingt Vorsicht angezeigt. Ab Eröffnung des Testamentes oder im gesetzlichen Fall, ab Wissen um den Todesfall und den eigenen Erbfall, läuft für den Erben eine unsichtbare Frist, die über Erben und Nichterben entscheidet. Innerhalb von sechs Wochen ab Beginn dieser Kenntnis muss der Erbe das Erbe ausgeschlagen haben. Tut er das nicht, ist er Erbe, ob er will oder nicht! D.h. untätig zu bleiben ist keinesfalls eine Lösung. Diese sechs Wochen müssen unbedingt genutzt werden, um das Erbe auf Werthaltigkeit zu prüfen. Hier ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes unbedingt ratsam.

Was viele nicht wissen, mit Bekanntwerden des Todesfalles wird der gesamte Nachlass zunächst "eingefroren" d.h. auch der Erbe kann zunächst nicht über die Gegenstände, Konten etc. verfügen und kommt daher auch nur schwer an Informationen. Dies geschieht zum Schutz des Nachlasses, erleichtert aber die Nachforschungen nicht gerade.

Fazit:

Für die Angehörigen bleibt in den ersten Tagen und Wochen keine Zeit zum Trauern. Andererseits gibt ein Leitfaden Hilfestellung und Aufgaben. Aufgaben können auch als Beschäftigungstherapie gesehen werden, um das Unfassbare zu verarbeiten.

Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter
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