Die einstweilige Verfügung

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Wie sollte ich nach Erhalt reagieren?

Besonders im Bereich des Marken- und Wettbewerbsrechts ist häufig eine schnelle Reaktion auf das Verhalten anderer Marktteilnehmer notwendig. Sei es die neue Werbekampagne des größten Konkurrenten, bei der sich dieser unfairer Mittel bedient oder ein Markenentwurf, der Ihrer Marke verdächtig ähnlich sieht – beidem sollte schnellst möglich Einhalt geboten werden.

Aus diesem Grund hat der einstweilige Rechtsschutz große Bedeutung erlangt. Derweilen werden mit der einstweiligen Verfügung nicht mehr nur vorübergehende Regelungen getroffen. In vielen Fällen bedient man sich Abschlusserklärungen, um dem Verfahren einen endgültigen Charakter zu geben.

Jedoch erweist es sich häufig als schwierig, die Entscheidungen der Gerichte in einstweiligen Verfügungsverfahren vorauszusehen. Da einstweilige Verfahren nie vor den BGH kommen, gibt es keine einheitliche Rechtsprechung. So lassen sich nur Entscheidungstendenzen bestimmter Gerichte feststellen.

Was ist eine einstweilige Verfügung und aus welchen Grund ist es sinnvoll eine solche anzustreben?

Eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige gerichtliche Anordnung, die in einem verkürzten Verfahren ergeht. Durch das einstweilige Verfahren hat man die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, ohne ein langwieriges Hauptverfahren abzuwarten. Unter Umständen kann es sogar der einzige Weg sein, sich Recht zu schaffen. Soll beispielsweise eine zweimonatige, groß angelegte Werbekampagne unterbunden werden, so hätte man einen rechtskräftigen Titel des Hauptsacheverfahrens erst in der Hand, wenn die Werbekampagne bereits beendet ist. Aus diesem Grund kann eine einstweilige Verfügung sehr sinnvoll sein.

Welchen Sinn hat die Hinterlegung einer Schutzschrift?

Bevor der Abmahnende bei Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellt, kann sich der Abgemahnte mithilfe einer Schutzschrifthinterlegung vorbeugendes rechtliches Gehör bei dem für den Verstoß zuständigen Gericht verschaffen. Die Schutzschrift kann bereits Sachanträge beinhalten. Eine solche Schutzschrift kann auf Verdacht bei Gericht eingereicht werden und wird infolge ins Schutzschriftregister aufgenommen. Wird tatsächlich ein einstweiliges Verfahren bei dem Gericht beantragt, so wird dem Richter mit dem Verfügungsantrag die Schutzschrift vorgelegt. In der Praxis führt die Hinterlegung einer Schutzschrift zumeist dazu, dass eine einstweilige Verfügung nicht ohne mündliche Verhandlung erlassen wird, da die Gerichte sonst von einem Widerspruch gegen die Verfügung ausgehen müssen.

Wie kann man auf eine einstweilige Verfügung reagieren? Welche Rechtsmittel stehen einem zur Verfügung?

Wurde die einstweilige Verfügung in Form eines Beschlusses erlassen, so kann nach § 924 ZPO Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt werden. Für die  derspruchseinlegung ist keine gesetzliche Frist geregelt. Jedoch sollte man   davon ausgehen, dass das Recht auf das Widerspruchsverfahren nach dem Verstreichen eines längeren Zeitraums verwirkt ist. Sollte es sich bei dem Widerspruch nur um einen Kostenwiderspruch handeln, so  ist das entsprechend deutlich zu machen. Sonst müssen die Kosten für das umfassende Widerspruchsverfahren getragen werden. Ein solcher Kostenwiderspruch ist bei einer fehlenden vorausgegangenen Abmahnung sinnvoll. Im Übrigen wird davon ausgegangen, dass es im Hinblick auf den Inhalt der einstweiligen Verfügung keinen Widerspruch gibt.

Der Widerspruch kann bereits bei Einreichung begründet werden. Infolge des Widerspruchs wird eine mündliche Verhandlung anberaumt. Für die Beibringung der Beweismittel sind die Parteien selbst zuständig. Es erfolgt keine Ladung oder Anordnung der Aktenbeibringung durch das Gericht.

Nach der mündlichen Verhandlung entscheidet das Gericht in Form eines Urteils.

 

 

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