Die Zukunft der Erbschaftssteuer

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EU-Länder wie Portugal, Schweden oder Italien haben es vorgemacht und die Erbschaftssteuer vor einigen Jahren ersatzlos abgeschafft. Die heftigen Diskussionen in den Koalitionsparteien lassen dagegen nicht vermuten, dass in Deutschland ein ähnlicher Schritt bevorsteht. Der Koalitionsausschuss hat sogar einen entsprechenden Vorstoß einzelner Abgeordneter abgelehnt.

Und doch stehen die Chancen für ein Auslaufen der Erbschaftssteuer nicht so schlecht, denn das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber in seinem Beschluss vom 07.10.2006 die Auflage erteilt, die beanstandeten Vorschriften in Bezug auf die Bewertung von Unternehmens- und Immobilienvermögen bis spätestens Ende 2008 zu reformieren. Andernfalls tritt die Erbschaftssteuer außer Kraft.

Ein ähnliches Schicksal hat in der Vergangenheit bereits die Vermögenssteuer ereilt: Diese durfte seit 1997 nicht mehr erhoben werden, nachdem sich die Parteien nicht über eine verfassungskonforme Bewertung einigen konnten. Bei der nun auf dem Prüfstand stehenden erbschaftssteuerlichen Bewertung ist eine Einigung über die Neufassung des Bewertungsgesetzes ebenfalls nicht in Sicht. Einige Reformvorschläge zielen auf eine Erhöhung des Erbschaftssteueraufkommens ab, während andere eine Abschaffung sämtlicher erbschaftssteuerlicher Privilegien bei einer gleichzeitigen Minderung der Erbschaftssteuersätze befürworten.

Überdies hat das Bundesverfassungsgericht einer erbschaftssteuerlichen Privilegierung von bestimmten Vermögensarten keine grundsätzliche Absage erteilt, sondern nur festgelegt, dass eine Privilegierung nicht auf der Ebene der Bewertung erfolgen darf. Das Problem der Steuererleichterung einschließlich der damit verbundenen steuerlichen Abgrenzungsfragen ist also nicht vom Tisch. Die von verschiedenen einflussreichen Lobbygruppen geforderten weitreichenden Ausnahmetatbestände können jedoch die Legitimität der Erbschaftssteuer insgesamt in Frage stellen und lassen weitere Gänge nach Karlsruhe befürchten.

Zu dieser Gesamtproblematik treten praktische Schwierigkeiten bei der Steuerhebung, denn es muss unabhängig von der politischen Diskussion über die Erbschaftssteuer in jedem Fall ein Verfahren zur Ermittlung realitätsgerechter Werte geschaffen werden, das gemessen am Erbschaftssteueraufkommen für die Finanzverwaltung auch praktikabel ist. Es kann durchaus sein, dass der Gesetzgeber bereits an dieser Hürde scheitern könnte.

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