Die Veranstaltung eines Pferderennens ist steuerpflichtig

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Die Steuerpflicht bleibt auch dann bestehen, wenn die Pferderennen von einem gemeinnützigen Verein veranstaltet werden, der wegen der Förderung der Tierzucht steuerbefreit ist.

Denn mit dem Veranstalten der Rennen und dem Betrieb des Totalisators wird ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten. Es handelt sich hierbei vorwiegend um sportliche Veranstaltungen und beliebte Freizeitvergnügen.

Pferderennen sind damit nicht wesentlich von anderen Sportveranstaltungen, wie Fußballspiele, Boxveranstaltungen oder Auto- und Radrennen zu unterscheiden. Auch beim Pferderennen steht oft der Reiz des Rennsports mit der Möglichkeit unter Einsatz professioneller Sportler erhebliche Preisgelder zu erzielen im Vordergrund.

Zudem zahlt das Publikum für das Rennen und der Unterhaltungswert wird durch die Möglichkeit, Wetten abzuschließen, gesteigert. Es kann daher nicht damit argumentiert werden, dass ein Pferderennen als Leistungsprüfung für die Zucht unerlässlich ist und damit als züchterische Veranstaltung steuerfrei sei. Denn züchterischen Veranstaltung hingegen können auch ohne zahlendes Publikum abgehalten werden.

Der BFH sah daher aus Wettbewerbs- und Gleichheitsgründen keinen Anlass, den Pferdesport steuerlich zu begünstigen. (Bundesfinanzhof Urteil vom 22.04.2009)

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