Die Tücken des Krankentagegelds für Privatversicherte

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Teilweise arbeitsfähig - für Privatpatienten ein Risiko

Viele Selbständige sind Privatpatienten. Das ist in vieler Hinsicht gut, in manchen Bereichen gefährlich. Nicht nur deswegen, weil die Ärzteschaft wie verrückt an Ihnen herumdoktert und operiert, obwohl das gar nicht sein müsste, sondern weil das mitversicherte Krankentagegeld die Existenz sichern soll.

Doch Vorsicht: Wird der langsam genesende Versicherte auch nur minimal beruflich tätig, entfällt der Anspruch. Das Hamburger Modell, wonach man sich Stück für Stück wieder in den Job hineinarbeiten kann, kennen die privaten Kassen nur teilweise.

In der Regel gilt: gezahlt wird nur, wenn eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit besteht, die nur vorübergehend ist.

Welche Folgen drohen Privatpatienten?

Wohl dem, der zu Hause das Bett hütet und keine Telefonate führt. Oder gar sein Büro aufsucht, um mal die Post durchzusehen. Lässt man sich dabei erwischen, kündigt die PKV fristlos und dazu gleich die Krankenversicherung dazu. Und die Versicherungen kommen meistens damit durch. Tenor: Wer arbeitet und sich gleichzeitig krank meldet, ist nicht vertrauenswürdig.

Den Parteien eines Versicherungsvertrages steht, so der BGH, grundsätzlich ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 Abs. 1 Satz 1 BGB zu. Diese Bestimmung löste das aus dem Gebot von Treu und Glauben entwickelte Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ab. Es gehört zu den gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht, auf die § 14 (2) MB/KT 94 ausdrücklich verweist (BGH, Urteil vom 18. Juli 2007 – IV ZR 129/06VersR 2007, 1260 Tz. 13)

Beispiele: Ein Anwalt, der Mandanten berät, ein Malermeister, der Kostenangebote erstellt oder neue Kunden auftut. Auch ein Versicherter, der jeden Morgen mit Schlips und Kragen ins Büro und regelmäßig erst abends wieder nach Hause fährt. Dabei wird den Selbständigen oft Unrecht getan. Krank oder nicht - der Versicherte muss zumindest einen Mindestaufwand leisten können, um seine Existenz zu sichern. Das bedeutet: Ein paar Stunden arbeiten, Aufgaben delegieren, Post lesen, E-Mails beantworten etc.

Die Tricks der Versicherungen

Es klingt ganz harmlos. Das Telefon klingelt und eine sonore Stimme will einen lukrativen Auftrag vergeben. Wer drauf reinfällt, steht schlecht da. Zwar gibt es Grenzen, so dürfen die Versicherer nicht über einen Detektiv den Lockvogel spielen und selbst betrügen. Kurz festzustellen, ob der Chef im Büro ist, wird aber geduldet. In vielen Fällen wird auch ein Krankentagegeld-Beauftragter bei dem Versicherten vorbei geschickt, um mal nach dem Rechten zu schauen. Wer also mit einem Armbruch in der Küche steht und Pizzateig knetet, hat schlechte Karten. Ebenfalls möglich: Eine Vorstellung beim Vertrauensarzt, der oft sein Geld damit verdient, die Kranken für gesund zu halten. Doch soweit muss es nicht kommen.

Tipp für Privatversicherte und Selbständige

Versuchen Sie eine Krankentagegeldversicherung zu finden, die auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit zahlt. Klappt das nicht, reden Sie mit ihrem Versicherer, ob er Ihnen aus Kulanz ein Hamburger Modell bei gekürzten Zahlungen gestattet. Auch können Sie einen sog. Arbeitsversuch melden. Wer also unbedingt beruflich etwas zu tun hat, sollte dies auf begrenzte Tage legen und den Versicherer informieren. Natürlich schmerzt es, auf das Krankengeld an manchen Tagen zu verzichten. Jedoch lohnt es sich, wenn man bedenkt, dass der Versicherte im Falle einer Kündigung nur auf den schnöden Basistarif angewiesen ist. Der ist teuer und richtet sich nach den gesetzlichen Kassen. Wir beraten Sie gerne.