Die Tierhalterhaftung
Mehr zum Thema: Haftpflicht, Schadensersatz, Hunde, Beißerei, Tierhalterhaftung, Versicherung, Schmerzensgeld"Der wil doch nur spielen..."
Wer kennt diesen Spruch nicht? Meistens ist es auch so, nur eine ungewohnte Bewegung und der spielfreudige Hund wird plötzlich ängstlich oder zum Beschützer seines Herrchens/Frauchens und beißt zu. Eine zerfetzte Hose oder kleinere Bissspuren in den Waden eines Joggers sind vielleicht noch zu verschmerzen. Wenn jedoch u.U. Kinder zu Schaden kommen und mit Narben im Gesicht leben müssen wird es ungemütlich und vor allem teuer.
Aber nicht nur direkte Einwirkungen eines Tieres führen zur Haftung. Auch ein mittelbarer ursächlicher Zusammenhang reicht aus, etwa wenn ein Kind durch einen bellenden Hund erschrickt und auf die Straße springt oder ein Hund durch Ausweichmanöver eines Autofahrers einen Verkehrsunfall verursacht.
Wichtiger Punkt, vor allem bei Beißereien von Hunden, ist das Mitverschulden. Ein solches Mitverschulden trifft z.B. denjenigen, der beim Versuch, sich raufende Hunde zu trennen, gebissen wird. Eine Haftungsmilderung kann aber auch die vom eigenen Tier ausgehende Gefahr begründen (dazu AG München, 01.04.2011, Az. 261 C 32374/10).
Eine Hundehalterin hielt ihren Hund fest, nachdem dieser sich mit einem anderen Hund gebissen hatte. Doch die Gemüter waren noch nicht endgültig abgekühlt und die Hundehalterin wurde von dem anderen Hund in die Hand gebissen und dabei schwer verletzt.
Insgesamt erhielt sie ein Schmerzensgeld in Höhe von € 2.000,00. Ihr Anspruch wurde jedoch in Höhe von einem Fünftel gemindert, weil die Aggressionen ursprünglich von ihrem Hund ausgingen. Dieser begründete dadurch die Verletzungsgefahr seines Frauchens. Ein eigenes Mitverschulden der Frau verneinte das Gericht. Wenn die raufenden Hunde eine Pause einlegen ist ein Dazwischentreten durch die Halter zulässig und nachvollziehbar.
Wichtig ist daher der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, die einspringt wenn alle Stricke reißen.