Straftat Steuerhinterziehung

Mehr zum Thema: Strafrecht, Steuerhinterziehung, Steuer, Abgabenordnung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Die Straftat der Steuerhinterziehung ist in § 370 der Abgabenordnung geregelt.
Dannach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer

  1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
  2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
  3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterläßt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

In besonder schweren Fällen wird Steuerhinterziehung sogar mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt zum Beispiel vor, wenn aus grobem Eigennutz Steuern in großem Ausmaß verkürzt werden.

Wer demnach vorsätzlich Einkünfte verschweigt, riskiert saftige Sanktionen. Freiheitsstrafen werden von den Gerichten zwar selten verhängt, aber die Geldstrafen sind häufig mindestens ebenso hoch wie die hinterzogenen Steuern.

Eine Amnestie erfolgt für jeden, der noch nicht ertappt wurde und sich beim Finanzamt nach § 371 Abgabenordnung selbst anzeigt. Er bleibt dann zumindest straffrei. Den hinterzogenen Betrag plus Zinsen muss man aber auf jeden Fall nachzahlen.
Eine Selbstanzeige kommt allerdings zu spät, wenn schon ein Finanzbeamter zur Ermittlung einer Steuerstraftat erschienen ist, dem Steuerhinterzieher die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahren schon bekanntgegeben wurde oder die Steuerhinterziehung im Zeitpunkt der Selbstanzeige bereits ganz oder zum Teil entdeckt war.

Mit einer frühzeitigen Berichtigung (§ 153 Abgabenordnung) oder einer Selbstanzeige kann man demnach einem Eintrag in der "Verbrecherkartei" der Straf- und Bußgeldsachenstelle entgehen.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt!

Das könnte Sie auch interessieren
Strafrecht Strafrecht - Worum es geht