Die Immobilie in der Scheidung

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Was der Erwerber einer Scheidungsimmobilie bedenken sollte

Das Ehepaar F und M haben sich in 2006 eine Zweizimmer Eigentumswohnung Baujahr 1980 gekauft. Diese wurde vermietet und das soll auch in Zukunft so bleiben. M hat sich immer um alle Geschäfte gekümmert, so auch um die Immobilie. Die Finanzierung der Immobilie ist günstig. Der Ehemann übernimmt die Finanzierung bis dato: Zinsen 256 EUR, Tilgung 500 EUR / Monat. Nun haben sich die Eheleute seit Januar 2013 getrennt, der Scheidungsantrag wird Januar 2014 eingereicht. Der Ehemann verdient 3.500,00 netto, die Ehefrau hat die beiden Kinder minderjährigen Kinder aufgezogen und verdient bis zu 950,00 EUR netto. Der Ehemann macht der Ehefrau im Zuge der Scheidungsverhandlungen den Vorschlag, die Immobilie zu übernehmen. Da die Kinder nun schon größer sind und die Ehefrau eine Festanstellung bis zu 1.500 EUR in Aussicht hat, möchte sie gerne die Immobilie von ihrem Ehemann auf sich übertragen lassen.

Beurteilung der Immobilienübertragung

Der Erwerb der Immobilie durch die Ehefrau könnte für diese erhebliche Verpflichtungen mit sich bringen, denen sie derzeit keinesfalls gewachsen sein dürfte.

Elisabeth Aleiter
Partner
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  • Sie hat derzeit noch kein gesichertes Einkommen von 1.500 EUR, sondern nur von 1.000 EUR;

  • Verpflichtungen pro Monat betragen über 700,00 EUR, diese können sich noch verändern;

  • Die Eigentumswohnung kann nicht bewohnt werden;

  • Renovierungs- und Sanierungsbedarf der Wohnung

  • Der Ehemann wird Forderungen stellen für seine bisherigen Leistungen in die Immobilie

  • Das Geschäft unterfällt der Veräußerungsgewinnbesteuerung, da die Übertragung zur Ableistung von Zugewinnausgleichsforderungen vorgenommen wird; weiterer Zugewinn ist bei den vorgefundenen Vermögensverhältnissen eher auszuschließen;

  • Der Unterhaltsanspruch der Ehefrau mindert sich um die Mieteinkünfte aus der Immobilie;

  • Die Kinder befinden sich noch in der Ausbildung;

  • Ein Einzug der Ehefrau in die Wohnung ist derzeit eher auszuschließen;

Fazit für potentielle Erwerber

Der Immobilienerwerb in diesem Fall sollte wohl erwogen werden. Wer dringend auf flüssige Geldmittel angewiesen ist, für den kann eine solche Immobilie rasch eine Insolvenzfalle werden; Durch die Immobilie ist erst einmal Vermögen vorhanden, das aber nicht versilbert werden soll. Dieses Vermögen mindert Ansprüche auf Geldleistungen im Scheidungsverfahren; Andererseits verursacht die Immobilie absehbar über Finanzierung und Modernisierung Kosten, die es zu tragen gilt; Keine leichte Aufgabe für die Ehefrau. Besser wäre es, wenn die Ehepartner über eine weitere gemeinsame Verwaltung der Immobilie nachdächten, bis die 10-Jahres-Frist abgelaufen ist. Dann können sie sich noch einmal überlegen, wie sie vorgehen wollen. Alternativ sind der Verkauf der Immobilie und Erlösteilung oder Erwerb durch den Ehemann möglich.

Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter
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