Die Arzthaftung bei einem Kunstfehler

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Notizen machen und ab zum Anwalt

Jeden Tag gibt es in Deutschland tausende von Arztbesuchen mit Behandlungen und Operationen, teils mit hohen Risiken für Gesundheit und Leben. Die Patienten müssen sich dann darauf verlassen können, dass die Ärzte und das Krankenhauspersonal professionell und fehlerfrei vorgehen. Immer wieder gibt es Komplikationen oder Behandlungsfehler, mit manchmal gravierenden Folgen. Die Hälfte der geschätzten rund 160.000 ärztlichen Kunstfehler im Jahr soll auf Mängel bei Operationen zurückzuführen sein. Wie soll sich ein Patient verhalten, der glaubt, es könnte ein Arztfehler vorliegen?

Informationen sammeln

Wichtig ist, dass der Arzt sofort auf die Situation angesprochen wird. Nur in wenigen Kliniken gibt es spezielle Beauftragte für Haftungsfragen, die sich dann um die Ansprüche und Sorgen des Patienten kümmern und zentraler Ansprechpartner sind. Leider gibt es nach wie vor Ärzte und Pfleger, die sich aus Scham oder Furcht vor rechtlichen Konsequenzen scheuen, eigene Fehler oder die von Kollegen zu melden. Wenn sich der Patient oder die Angehörigen nicht ernst genommen fühlen, kann eine Unterstützung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt sinnvoll sein. Die betroffenen Familien haben in solchen Situationen genug andere Probleme. Zudem ist die juristische Bewertung ärztlichen Handelns nicht einfach und es sollte möglichst früh damit begonnen werden, Informationen über die Behandlung zu sammeln.

Gespräche notieren

Der Patient, ggf. auch Bekannte und Angehörige, sollten zeitnah alle wichtigen Arztgespräche in kurzen schriftlichen Vermerken festhalten, zu Beweiszwecken. Der Anwalt wird dann nach einem ersten Beratungsgespräch die Patientenakte anfordern, die Herausgabe darf nicht verweigert werden; und er nimmt oft Kontakt mit anderen behandelnden Ärzten auf, um ein genaues Bild über die Verschlechterung des Gesundheitszustands zu bekommen. Es folgen meist Verhandlungen mit der Versicherung des Arztes oder Krankenhauses. Nicht immer ist ein Gerichtsverfahren notwendig, um Ansprüche wegen Arzthaftung durchzusetzen. Übrigens hat die Versicherung im Haftungsfall auch die Kosten für den Patientenanwalt zu übernehmen. Nur wenn keine Einigung möglich ist, ist das Gericht oder die Gutachterkommission bei der Ärztekammer einzuschalten. Am Ende kann es, vor allem bei dauerhaften Behinderungen, hohes Schmerzensgeld und Schadenersatzzahlungen geben. Und die Chancen, tatsächlich Schmerzensgeld zu erhalten, sind oft gar nicht schlecht.

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