Die Abmahnwelle geht weiter: Abmahnung der "APW Rechtsanwälte & Notar"

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, APW, Oblivion, Unterlassungserklärung, Verteidigung, Abmahnung
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Die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar mahnt derzeit im Auftrage der Universal Pictures Germany International GmbH Filesharing an dem Film "Oblivion" ab

Die Abmahnkanzlei fordert vom Empfänger der Abmahnung zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Zusätzlich wird die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 530.- € verlangt, der sich aus 150.- € Rechtsanwaltskosten und 380.- € Schadensersatz zusammensetzt. Meiner Einschätzung nach ist der Schadensersatz hier zu hoch bemessen.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
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Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Daher sollten Sie bitte vorsichtig sein und weder die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben (hierdurch würden Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben, selbst wenn Sie die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hätten!) noch den geforderten Betrag in Höhe von 530.- € anstandslos zahlen.

Selbst für den Fall, dass die Vorwürfe der Abmahner zutreffend sind und eine Urheberrechtsverletzung nachweisbar ist, lässt sich der geforderte Betrag erfahrungsgemäß dennoch deutlich herunter handeln in den meisten Fällen.

Ich habe eine Abmahnung erhalten, wie soll ich reagieren?

Zunächst sollten Sie sich bitte nicht einschüchtern lassen und Ruhe bewahren. Auch sollten Sie keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen. Es muss zunächst geprüft werden, ob an den Vorwürfen überhaupt etwas dran ist. Nur dann sollten Sie reagieren. Eine individuelle Prüfung Ihres Falles ist unumgänglich.

Fristen nicht versäumen!

Sofern eine Prüfung Ihres Falles ergeben sollte, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht ausgeschlossen werden kann, müsste reagiert werden.

In diesem Fall sollte innerhalb der gesetzten Frist eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Durch eine geschickte anwaltliche Formulierung lässt sich erreichen, dass die Unterlassungserklärung wirksam ist, ohne dass Sie die Vorwürfe zugeben müssen. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.

Einmaleins bei Erhalt einer Abmahnung

1. Kein Kontakt zur Gegenseite!

2. Beigefügte Unterlassungserklärung nicht beachten!

3. Fristen einhalten!

4. Vor Fristablauf anwaltliche Hilfe einholen!

Auch Ihnen helfe ich sehr gerne mit meiner langjährigen Erfahrungen im Bereich der Verteidigung gegen Abmahnungen.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
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info@drnewerla.de
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0471/4839988-0
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