Diagonal GmbH - Letzte Mahnung

12. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Popircho
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Diagonal GmbH - Letzte Mahnung

Hallo zusammen!

Ich weiß, es gibt schon zahlreiche threads zur Diagonal GmbH, konnte aber meine Situation nicht
100% repräsentiert finden.

Ich hatte im April und im Mai 2017 Daopay (0900) in Anspruch genommen. Kosten: jeweils 9,99 €
Ich dachte zuerst, diese Rechnungen wären automatisch über meinen Telefonanbieter beglichen, bzw. hatte ich das Ganze
nicht so genau im Auge.

Im Juni kam dann eine Mahnung in Höhe von 18,49 €. Nach (ungenügender) Recherche, war mir dann klar, dass ich diese Rechnung separat begleichen musste. In meiner strunzdummen Naivität, ging ich davon aus, dass ich damit beide Inanspruchnahmen bedienen würde, wenn ich die 18,49 € überweise, was ich auch tat. Ich weiß, schreiben nicht richtig gelesen,
von einer nicht zu begründenden Vergünstigung ausgegangen - mein Fehler.

Aufgefallen, dass ich damit nur die erste Mahnung gezahlt hatte, ist mir das erst in einem späteren, weiteren Mahnung von Daopay. Dort wurden erneut 18,49 € in Rechnung gestellt. Da ich mir des kompletten Sachverhalts nun gewahr wurde, sah ich es nicht ein, schon wieder Mahngebühren zu entrichten, die nahezu genauso hoch waren wie die eigentliche Dienstleistung. Es verstrich einige Zeit und eine weitere Mahnung im Juli/August.

Ich habe dann am 30.08.17 einfach die 9,99 an Daopay direkt überwiesen, da ich der Meinung war, ihr Anspruch decke sich so mit meinem Rechtsempfinden.

Das sah Daopay allerdings völlig anders, denn Ende voriger Woche (datiert mit 07.09.), kam ein Schreiben der Diagonal GmbH mit folgender Aufstellung (zahlbar bis 17.09.):

Dienstleistungsvertrag 9,99 EUR
Verzugszinsen 0,15 EUR
Gläübigerkosten/Auslagen 8,50 EUR
Inkassokosten gem. §§ 280,286 BGB 58,50 EUR
Geb. für Ratenzahlung/Vergleich 0,00 EUR
Auslagenpauschale gem. §§ 280,286 BGB 11,70 EUR
verauslagte Kosten 0,00 EUR
abzgl. geleisteter Zahlungen 9,99 EUR
Zahlungsrückstand 78,85 EUR

Meine Frage nun: Ich weiß ja dass ich am Verlauf selbst Schuld bin, muss ich das in vollem Umfang zahlen? (Ich müsste ob meiner finanziellen Gebrechenslage eine Ratenzahlung vereinbaren) Ist das irgendwie relevant, dass ich die Dienstleistung an den Dienstleister direkt überwiesen habe, bevor ich Post von Diagonal bekam?

Besten Dank im Vorraus 8)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Footzies
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Popircho):


Meine Frage nun: Ich weiß ja dass ich am Verlauf selbst Schuld bin, muss ich das in vollem Umfang zahlen? (Ich müsste ob meiner finanziellen Gebrechenslage eine Ratenzahlung vereinbaren) Ist das irgendwie relevant, dass ich die Dienstleistung an den Dienstleister direkt überwiesen habe, bevor ich Post von Diagonal bekam?

Besten Dank im Vorraus 8)


MM musst (solltest) du die (wenn auch zu hohen) Mahngebühren nachzählen.

Sofern du nachweisen kannst (Briefumschlag), dass du die Zahlung der Hauptforderung VOR Erhalt des Inkasso Briefs veranlasst hast, dann sind diese Kosten nichtig - hat sich halt überschnitten, ist aber nicht deine Schuld. Wie gesagt, sofern du das sicher nachweisen kannst, schreib dem Inkasso UND dem Gläubiger in diesem Sinne und vergiß nicht die restlichen knapp 10 € zu zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Niemand muss überhöhte Mahngebühren bezahlen. Mit insgesamt 8,50€ Mahngebühren hat man bereits viel zu viel bezahlt. Das ist selbst bei zwei Mahnungen nicht mal ansatzweise gerechtfertigt. Pro Mahnung/Fall wird von Gerichten zwischen 1€ bis maximal 2,50€ erlaubt.

Ich würde dem Inkasso schreiben: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung wegen groben Unfugs zurück. Sie wissen, dass ihre Mandantin mit 8,50€ Mahngebühren weit jenseits dessen liegt, was Gerichte erlauben. Ihre Mandantin hat von mir bereits in anderem Fall ausreichend Geld erhalten. Ich schlage vor, dass sie ihrer Mandantin empfehlen, das zu verrechnen und mich in Ruhe zu lassen. Andernfalls werde ich nicht zögern, gegen Sie und ihre Mandantin vorzugehen. Ich lege es ausdrücklich auf eine Gerichtsverhandlung an. Sie werden sich wegen ihrer Bezahlung an ihre Mandantin wenden. Von mir erhalten sie keinen Cent."

Danach sollte Ruhe sein. Auch Inkassos wissen, was erlaubt ist und was nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Popircho
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Würde ähnlich wie @mepeisen antworten allerdings das Drumherum weglassen.

" sehr geehrtes Inkassobüro , ich weise die Forderung zurück, weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei führen zu keiner Zahlung. Kontaktaufnahme per Telefon untersage ich hiermit explicit "

Die Gebühren sind nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig. Böse Briefe kommen trotzdem - Diagonal kann langfristig nerven
https://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inkassogebuehren

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

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