Dhl Expressbrief

28. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Cottin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Dhl Expressbrief

Dhl kann den zugesagten Zustelltermin nicht einhalten, da die Sendung falsch codiert wurde und an ein anderes Zielgebiet gesendet wurde. Inhalt der Sendung war ein privates Schlüsselbund. Kann ich evtl. Hotel-oder Schlüsseldienstkosten bei Dhl geltend machen?

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20 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Ja, eventuell kann man das.

Kommt halt auf die Details an ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Cottin):
Dhl kann den zugesagten Zustelltermin nicht einhalten


Da hapert es bereits.

DHL Express gibt nämlich nur den "voraussichtlichen" Zustelltermin (Zeit) bekannt, garantiert ihn aber nicht.

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#3
 Von 
Cottin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Die Sendung liegt nun seit über eine Woche in England und wird nicht bearbeitet. DHL gibt für Sendungen international 2-3 Tage Lieferzeit an. Der Schlüssel ist nun seit dem 27.12. unterwegs und liegt seit dem 28.12. in England, London Heathrow. Ich weiß nicht, wo das Problem liegt, da die richtige Adresse auf dem Briefumschlag drauf steht und auch nochmals auf Rückfrage an DHL mitgeteilt wurde. Es passiert einfach nichts. Ich werde mir nun Rechtsbeistand suchen, da meinem Sohn, der dringend auf seine Schlüssel wartet, inzwischen Unkosten entstanden sind, die wir nicht bereit sind, zu tragen.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Cottin):
Ich werde mir nun Rechtsbeistand suchen, da meinem Sohn, der dringend auf seine Schlüssel wartet, inzwischen Unkosten entstanden sind, die wir nicht bereit sind, zu tragen.


Ganz ehrlich?
Es ist günstiger das Schloss wechseln zu lassen, als auf verlorenem Posten, einem Schlüssel per Anwalt hinterher zu laufen.

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#5
 Von 
Cottin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ehrlich gesagt, bin ich nicht bereit das zu akzeptieren.Vielleicht mögen Sie da Recht haben, aber es geht ja nicht darum, ein Schloss auswechseln zu lassen, sondern DHL hat einen Dienstleistungsvertrag, für den ich entsprechend bezahlt habe, schlichtweg bis heute nicht erfüllt! Das Kuriose ist ja, dass klar ist, wo die Sendung liegt, aber sie nicht weiter bearbeitet wird.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Cottin):
sondern DHL hat einen Dienstleistungsvertrag, für den ich entsprechend bezahlt habe, schlichtweg bis heute nicht erfüllt!


Dann haben Sie ab Heute die Möglichkeit einen Nachforschungsauftrag zu stellen.
Zitat:
Ihre Sendung ist ungewöhnlich lang unterwegs und nach Rücksprache mit dem Empfänger nicht ausgeliefert worden? Sie haben die Möglichkeit für Pakete innerhalb der EU nach einer Woche Laufzeitüberschreitung (2-3 Werktage!) ..... eine Nachforschung einzuleiten.


Quelle: DHL.de

Gelb wurde von mir hinzugefügt.

Letztendlich streiten Sie sich mit der DHL (falls das Paket noch zugestellt wird) um den Differenzbetrag der Kosten zwischen Express und Standardversand.....
Das wäre es mir schlicht nicht wert.

Zitat (von Cottin):
Das Kuriose ist ja, dass klar ist, wo die Sendung liegt, aber sie nicht weiter bearbeitet wird.


Zitat:
London Heathrow

Kann es sein, dass die Sendung eventuell beim britischen Zoll hängt?

-- Editiert von spatenklopper am 05.01.2018 15:55

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#7
 Von 
Cottin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau so ist es! Die wollen eine Rechnung über den Inhalt der Sendung, die ich nicht habe, da es ein privater Schlüsselbund ist und als Brief versandt wurde und nicht als Warensendung.

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

nur um es richtig zu verstehen, da du ja mal was geschrieben hast wegen falscher Codierung. Du hast den besagten Brief aber schon nach England gesendet?

Wenn ja, dan denke ich, dass DHL in dem Fall sogar gar ncht angreifbar ist, da sich der Zoll zwischengeschaltet hat. Oder hast du bei DHL auch eine Zollabwicklung mit hinzugebucht?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Kann es sein, dass die Sendung eventuell beim britischen Zoll hängt?

Zitat (von Cottin):
Genau so ist es!

Aha ... das solch wichtigen Details erst auf mehrfache Nachfrage gegeben werden, das finde ich "kurios".

Eventuell noch irgendwelche Details nicht geschlidert die einem unwichtg erschienen?



Zitat (von Cottin):
Das Kuriose ist ja, dass klar ist, wo die Sendung liegt, aber sie nicht weiter bearbeitet wird.

Zitat (von Cottin):
Die wollen eine Rechnung über den Inhalt der Sendung, die ich nicht habe,

Ernsthaft? Das findet man kurios das der Zoll nicht weitermacht bevor die Unterlagen nicht da sind? Das ist nicht "kurios" das korrekte Wort lautet eigentlich "logisch". Der Zoll ist eine Behörde. Wenn die was anfordern, dann bewegen die sich nicht eher bis sie die notwendigen Unterlagen haben oder sie verstanden haben, das diese nicht notwendig sind. Die ticken in Großbritaninen nicht anders als in Detuschland.



Zitat (von Cottin):
Ich weiß nicht, wo das Problem liegt,

Glatt gelogen, weis man doch:
Zitat (von Cottin):
Die wollen eine Rechnung über den Inhalt der Sendung, die ich nicht habe,

Wobei ich mich frage ob der Zoll tatsächlich eine Rechnung haben will oder eher ein "Document for valuation purposes" (Dokument zur Wertermittlung)

Und da ist natürlich die entscheidende Frage, was hat man denen wann wie geantwortet?



Zitat (von Cottin):
und nicht als Warensendung.

Die Sendungsform ist dem Zoll egal.



Zitat (von Cottin):
sondern DHL hat einen Dienstleistungsvertrag, für den ich entsprechend bezahlt habe, schlichtweg bis heute nicht erfüllt!

Stimmt.
Können die der Schilderung nach auch nicht. Schlicht weil der Auftraggeber sie derzeit daran hindert. Womit dann auch sämtliche Schadenersatzforderungen obsolet wären.



Zitat (von lesen-denken-handeln):
Oder hast du bei DHL auch eine Zollabwicklung mit hinzugebucht?

Selbst wenn, müsste man für die Zollabwicklung notwendige Dokumente liefern.
Zollabwicklung hinzubuchen und dann notwendige Dokumente nicht liefern können lässt in der Regel auch keine Schadenersatzansprüche erwachsen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Cottin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

...scheinbar wird die Sache nun zu komplex , der DHL Shop hat diese Art der Versendung für die Schweiz empfohlen (mit meinem Hinweis , dass es sich um einen Schlüsselbund mit gebrauchten privaten Schlüsseln handelt) die Sendung hätte doch niemals in England landen dürfen , wenn DHL nicht einen Fehler gemacht hätte. Auf der Einlieferungsquittung steht eindeutig die Adresse in der Schweiz. Dass es nun beim Zoll in England hängt , ist eine Aussage (nach Erfahrungen aus anderen Fällen) der DHL Shop Mitarbeiter.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Cottin):
Auf der Einlieferungsquittung steht eindeutig die Adresse in der Schweiz

Zitat (von Cottin):
die Sendung hätte doch niemals in England landen dürfen

Das sind 2 neue Puzzelteilchen. Die könnten wieder zum Schadenersatz durch DHL führen.

Kommt darauf an, wie die Zollbestimmungen in der Schweiz wären. Wenn auch die ein Dokument zum Wertnachweis benötigen (müsste man mal prüfen) würden, wäre man ja mit dem gleichen Ergebnis auch aufgelaufen.



Welche Kosten sind denn dem Absender bisher warum genau entstanden?
Welche Kosten sind dem Sohn bisher warum genau entstanden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Cottin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Unser DHL Shop hat uns geraten, den Schlüssel als Briefdokument zu schicken, da dadurch keine Zollabwicklung nötig ist. Mir sind Telefon- , Porto- , und Wegekosten Entstanden , und natürlich die Expresskosten. Mein Sohn ist privat untergekommen , muss sich da aber an Kosten beteiligen , zusätzliche Bahn u. Busfahrkosten , Waschsalonkosten , Telefonkosten (aus der Schweiz) mit dem DHL-Kundendienst in Bonn , und natürlich den Schlüsseldienst mit 180 Franken fielen an.

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Mal zusammenfassend:

Es sollte eine Sendung von Deutschland in die Schweiz per Express.
Sendung wurde stattdessen irgendwie nach England geliefert und liegt dort nun beim britischen Zoll.
Der britische Zoll will einen Nachweiß über den Wert des Pakets, dieser Nachweiß wurde bis heute noch immer nicht geliefert.

Warum die Sendung nun in England liegt ist eigentlich egal, es ist nämlich gut möglich, dass die Sendung per Luftfracht von Heathrow in die Schweiz transportiert werden sollte (wenn die Sendung nicht grade in München aufgegeben wurde...)

Zitat (von Cottin):
Unser DHL Shop hat uns geraten, den Schlüssel als Briefdokument zu schicken, da dadurch keine Zollabwicklung nötig ist.


Ähh......, hat das tatsächlich ein Mitarbeiter einer DHL-Filiale so gesagt?
Oder zielte die Aussage eher auf die Wahrscheinlichkeit einer Zollkontrolle ab?
Das Sendungen nach GB im Zoll landen ist selten, aber nicht unmöglich, da diese aber in die Schweiz gehen soll, war eigentlich klar, dass die Sendung kontrolliert wird, vor allem wenn keine Angaben zum Inhalt und Wert auf der Sendung sind.

Was Sie nun tun sollten, wenn der Schlüssel noch irgendwann beim Sohn ankommen soll, den britischen Zoll über den Inhalt und den Wert des Pakets informieren, vorher findet kein Weitertransport statt und das Teil wird dann irgendwann vernichtet.

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#14
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(499 Beiträge, 180x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es sollte eine Sendung von Deutschland in die Schweiz per Express.
Sendung wurde stattdessen irgendwie nach England geliefert und liegt dort nun beim britischen Zoll.


Das habe ich auch so verstanden. Und gerade darum verstehe ich nicht, dass der Zoll angeblich Unterlagen benötigt.

Zitat (von Cottin):
... da die richtige Adresse auf dem Briefumschlag drauf steht und auch nochmals auf Rückfrage an DHL mitgeteilt wurde.


Demzufolge müsste der britische Zoll durch den Beförderer (DHL) schon wissen, woher die Sendung kommt. Selbst wenn er der Absendeadresse nicht glaubt. Den Warenwert benötigt der Zoll um die Höhe der Einfuhrabgaben zu berechnen.
Da GB immer noch zur EU gehört, ist der Warenwert jedoch vollkommen irrelevant da keine fiskalische Behandlung stattfinden darf.
Für eine Kontrolle auf Verbote und Beschränkungen (Waffen, Rauschgift etc.) bedarf es keiner Bescheinigung über den Warenwert.

Sehr suspekt. Entweder fehlt noch etwas oder die Mitarbeiter von DHL haben Quatsch erzählt.

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Louis Cypher):
Da GB immer noch zur EU gehört, ist der Warenwert jedoch vollkommen irrelevant da keine fiskalische Behandlung stattfinden darf.


Mir kam da der Gedanke auf, dass der britische Zoll solche Sendungen (in die Schweiz), eventuell durch irgendwelche Abkommen gestützt für die Schweizer bearbeitet.
Ob es sowas gibt...? Keine Ahnung, seltsam ist es allemal.

Fakt ist, dass auch für den Brief eine Zollinhaltserklärung (CN22) hätte abgegeben werden müssen, ansonsten würde die Sendung nun beim Schweizer Zoll liegen.

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#16
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(499 Beiträge, 180x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Mir kam da der Gedanke auf, dass der britische Zoll solche Sendungen (in die Schweiz), eventuell durch irgendwelche Abkommen gestützt für die Schweizer bearbeitet.
Ob es sowas gibt...? Keine Ahnung, seltsam ist es allemal.

Fakt ist, dass auch für den Brief eine Zollinhaltserklärung (CN22) hätte abgegeben werden müssen, ansonsten würde die Sendung nun beim Schweizer Zoll liegen.


Nein, eine Übernahme von Kontrolltätigkeiten ist im EU-Zollrecht nicht vorgesehen. Da kann GB keine dem zuwiderlaufenden Abkommen geschlossen haben. Daher würde ich das schon mal ausschließen.

Wenn die Sendung ohne Zollinhaltserklärung beim Eidgenössischen Zoll aufgetaucht wäre, hätte Sohnemann persönlich beim Amt vorbeikommen und die Anmeldung ausfüllen müssen. Dann hätte er den Schlüssel aber auch längst schon wieder.

Ich vermute immer noch, dass bei DHL etwas schief gelaufen ist und jeder versucht sich herauszureden.

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#17
 Von 
Cottin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank erstmal , nochmal zusammenfassend in Stichworten :
27.12. Morgens Schlüsselbund nach Info vom DHL-Shop als Expressbrief aufgegeben, Adresse in der Schweiz auf Quittung korrekt.
27.12. Abends in Sendungsverfolgung festgestellt, Zieladresse SWAZILAND
28.12. Morgens : DHL Kundendienst in Bonn angerufen, Sendung wird in England gestoppt
29.12. Nachmittag Rückruf Kundendienst : Die DHL Mitarbeiter in England fragen nach Lieferadresse in der Schweiz, wegen neuer Frachtbrief-Ausstellung
3.1. Erneut DHL Kundendienst angerufen : Info lautet "mit England gibt es öfter Probleme, Vorgesetzte dort werden kontaktiert"
4.1. E-Mail vom DHL Kundendienst Bonn: Kurze Entschuldigung, mit Bitte eine Rechnung über Inhalt der Sendung zu schicken, weil diese in England benötigt wird. Umgehend beantwortet, dass es keine Rechnung für das Schlüsselbund gibt.
5.1. Hin und Her Telefoniererei mit DHL Kundendienst in Bonn, Frachtbrief/Rechnung wird benötigt, Schuldzuweisung von DHL "wir hätten uns besser informieren sollen". Nachmittags an DHL Kundendienst u. Geschäftsführung, per Einschreiben Frist bis 9.1. gesetzt für Schlüsselbund senden in die Schweiz, ansonsten einschalten eines Rechtsbeistandes.
PS
laut Info des DHL-Shop, ist der Fehler in Köln passiert, von da aus geht die Luftfracht eigentlich nach Zürich

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#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Cottin):
Zieladresse SWAZILAND


Die nächste nicht unwichtige Info nach knapp 2 Wochen......

Zitat (von Cottin):
laut Info des DHL-Shop, ist der Fehler in Köln passiert, von da aus geht die Luftfracht eigentlich nach Zürich


Swasiland Switzerland
Es wurde also das falsche Zielland angeklickt (liegen im Reiter direkt untereinander).

Zitat (von Cottin):
5.1......

Zitat (von Cottin):
per Einschreiben Frist bis 9.1.


Haben Sie mittlerweile die Zollinhaltserklärung abgegeben?
Ansonsten können Sie bis zum Sankt Nimmerlein Tag warten.
Aktuell streiten Sie sich mit dem falschen Ansprechpartner, denn DHL kann den Schlüssel nicht in die Schweiz liefern, wenn der Zoll die Sendung nicht freigibt.
Den Zoll interessiert es nicht die Bohne wer da nun was verbockt hat.

-- Editiert von spatenklopper am 09.01.2018 02:29

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#19
 Von 
Cottin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ob das falsche Ziel Swaziland war oder sonstwo, spielt doch wohl keine Rolle. Die Sendung wurde in England gestoppt, und sollte neu kodiert werden für die Schweiz, und anscheinend sieht der Zuständige in England, den Schlüsselbund als "Ware".
Also wird eine Rechnung verlangt, die wir aber nicht liefern können.
Wir haben jetzt DHL aufgefordert, den Schlüsselbund zu dem DHL-Shop zurückzuschicken. Da der Sohn mittlerweile mit Schlüsseldienst in seine Wohnung gekommen ist, und nun über seine Ersatzschlüssel verfügen kann

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#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Cottin):
und anscheinend sieht der Zuständige in England, den Schlüsselbund als "Ware".


Der Schlüssel IST Ware!
Die Ware hat nur keinen Wert.

Zitat (von Cottin):
Wir haben jetzt DHL aufgefordert....


Sie können von DHL fordern was Sie wollen, DHL KANN den Schlüssel nirgendwo hin liefern, der Schlüssel wurde vom Zoll eingesackt!

Zitat (von Cottin):
Also wird eine Rechnung verlangt, die wir aber nicht liefern können.


Liefert doch endlich die Zollinhaltserklärung (CN22) ab....

Oder macht einfach nichts, dann wird der Schlüssel demnächst auf Eure Kosten vernichtet.

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