Deutscher Inkasso-Dienst : 24Jahre alte (titulierte) Forderung

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
ValentinoX
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutscher Inkasso-Dienst : 24Jahre alte (titulierte) Forderung

allo Community,
vor 3 Wochen hat meine damalige Lebensgefährtin (mittlerweile meine Ehefrau) eine Forderung der Firmaa "Deutscher Inkasso-Dienst" erhalten.
Nun konnten wir den Betrag nicht zuordnen und so haben wir mit folgenden Worten schriftlich um mehr Informationen gebeten
( dummerweise kann meine Frau sich nicht mehr erinnern wann oder ob ein(e) Erinnerungschreiben/Zahlungsaufforderung gekommen ist) :

Teilen Sie mir zunächst mit auf welcher rechtlichen Grundlage die von Ihnen geltend gemachte Forderung beruhen soll. Ausserdem fordere ich Sie auf eine Abtretungsurkunde gem. §419 BGB zum Nachweis der behaupteten Abtretung sowie einen Nachweis für Ihre Bevollmächtigung vorzulegen.

Zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit bitte Ich um eine detaillierte Forderungsaufstellung sowie eine Rechnungskopie bzw. Kopie von Vertragsunterlagen des Ursprungsgläubigers.


Folgendes kam als Antwort zurück:

http://fs5.directupload.net/images/160108/ytevv4t7.jpg

http://fs5.directupload.net/images/160108/4j9aah7n.jpg

http://fs5.directupload.net/images/160108/8nnd5gl8.jpg

Durch den Titel erkennen wir selbstverständlich den Schuldbetrag an , auch wenn wir immer noch nicht wissen wer die besagte Firma Rainbow mbH ist. Meine Frau meint es könnte der OTTO Versand gewesen sein, ist ja auch egal denn der Titel ist wirksam.

Nun bin ich allerdings über die Zinsen als auch den langen Zeitraum irritiert.
Lt. Vollstreckungsbescheid vom 22.01.91 ist die Forderung 666,12 DM

Hauptforderung ist 241,84 Euro
Bisherige Kosten/Mahnkosten der Auftraggeberin 20,71 Euro
Inkassovergütung(inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten) 301,59 Euro
Gerichts-/Vollstreckungskosten 13,80 Euro
Zinsen bis 30.12.2015 805,55 Euro

abzgl. seit dem 17.07.1990 geleistete Zahlungen 685,10 Euro

Gesamtbetrag 785,82 Euro
zzgl. weiterer 13,000 % Zinsen p.a. auf die restliche Hauptforderung.

Nun hat sich die Rechtlage in den vergangenen Jahren etwas geändert und ich bin mir unsicher ob die in diesem Fall titulierten Zinsen über diesen Zeitraum legitim sind.
Daher wären wir dankbar wenn jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.

Vielen Dank im voraus :)


-- Editier von ValentinoX am 08.01.2016 19:35

-- Editier von ValentinoX am 08.01.2016 19:35

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn die Adresse auf dem Titel stimmt, sie also damals dort wohnhaft war, wird man da in der Tat wenig ausrichten können.

Zu der Forderung selbst, da fällt mir folgendes auf:
- Die Zinsen müssten IMHO übergeleitet werden auf 5% über Basiszins
- Die Inkassovergütung von 300€ ist absurder Blödsinn. So etwas gibt es auch nicht. Es gibt ausschließlich das, was im Titel steht und das sind 666,12DM oder 340,58€ plus 37,70DM oder 19,28€.
- Von den Zinsen dürfte nahezu alles verjährt sein (die verjähren ggf. nach 3 Jahren)

Das Lustige: Da ja über 685€ irgendwann mal gezahlt wurden, dürfte sich das Ganze auf Nepper-Schlepper-Bauernfänger reduzieren lassen.

Ich würde dem Inkasso daher per Brief tief in die Augen schauen. ich würde das so formulieren: "Wertes Inkasso. Bei der Prüfung sind uns gravierende Unstimmigkeiten aufgefallen. Sie werden daher aufgefordert, uns zum ersten den Posten 'Inkassovergütung' anhand der Gesetzeslage ausführlich begründen. Des Weiteren werden Sie sämtlich verjährten Zinsen streichen und sie zudem auf 5% über Basiszins berechnen. Bei Weigerung werden wir gerne auf ihre Kosten einen Anwalt hinzuziehen und ein Gericht mit der Klärung beauftragen. Des Weiteren erwarten wir eine Forderungsaufstellung in Form eines Kontoauszuges. Sollte sich herausstellen, dass ihre absurde Forderung keinen bestand hat, ist Ihnen eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht, sowie eine Strafanzeige wegen versuchten Betrugs schon jetzt sicher. Zudem werden wir dann ggf. per Gericht eine Klage auf Titelherausgabe anstrengen. Vollstreckungsversuche werden mit einer Vollstreckungsabwehrklage und einstweiligen Einstellung der Vollstreckung beantwortet. Sie haben 7 Tage Zeit."

Deutliche Worte, aber die Hamburger stellen sich leider ansonsten recht blöd an, was solche Dinge angeht.

Ich würde aber wirklich mal davon ausgehen, dass das alles längst bezahlt ist und dass hier nur einer besonders witzig sein will, indem er nachträglich gebühren erfindet und die erzwingen will, weil damals, als es bezahlt wurde, niemand den entwerteten Titel verlangt hat.

Zitat:
ist ja auch egal denn der Titel ist wirksam.

So egal ist das nicht. Aber der Titel lautet bereits auf EOS DID. Insofern ist es dann tatsächlich egal, wer der ursprüngliche Gläubiger war. EOS DID ist nun Gläubiger laut Titel. Und das ist übrigens auch der Grund, warum eine pauschale Inkassovergütung so nicht verlangt werden darf.

-- Editiert von mepeisen am 09.01.2016 00:42

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ValentinoX
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank, das ist ja schon mal etwas. Sobald ich neues weiß werde ich umgehend berichten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.016 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen