Deutsche Rentenversicherung Bund - LTA, also berufliche Reha beantragt, aber nur med. Reha Bescheid

4. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
IkeSeldon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutsche Rentenversicherung Bund - LTA, also berufliche Reha beantragt, aber nur med. Reha Bescheid

Moin, ich benötige hier euer Schwarmwissen oder Fachwissen.

Da ich nur und ausschließlich LTA beantragt habe, NICHT eine medizinische Reha, wundert es mich, dass die DRV Bund mir einen Bescheid zur med. stationären Reha geschickt hat.

So weit ich weiß, muß der Kunde, also der Versicherte von sich aus die med. Reha beantragen. Bei mir liegt keinerlei Rechts-Betreuung vor, also ich bin 1975 geboren und somit weit über 18. Meines Wissens nach darf niemand zu einer med. Reha gezwungen werden. Die DRV darf bei Antrag auf Erwerbsminderungsrente, nach dem Prinzip von Reha vor Rente, eine med. Reha oder eine berufliche Reha vorschlagen. Und es ist bekannt, dass die DRV gerne mauert, wenn man weder noch gemacht hat vor dem Antrag auf EMR.

Ich habe die DRV bereits erfolglos nach der Sinnhaftigkeit gefragt, da ich A die med. Reha nicht beantragt habe und B diese mich nicht wieder arbeitsfähig machen kann, da ich grundlegend arbeitsfähig bin im Rahmen meiner Schwerbehinderung - nur mein Arbeitgeber sich weigert und seinerseits der unqualifizierten Ansicht ist, ich könne in der Firma nicht arbeiten.
Sprich, meine Schwerbehinderung kann durch eine med. Reha nicht verändert werden, da sie genetisch neurologisch ist und keine therapierbare Krankheit ist. Darauf wurde in keiner Weise eingegangen.

Wer kann mir hier also bitte sagen (schreiben), darf die DRV Bund mir einfach eine med. Reha vorsetzen? Sie nicht anzutreten ohne Widerspruch, wäre nach deren Regeln eine Weigerung meiner Mitwirkungspflicht. Aber ist dem auch so, wenn ich die med. Reha gar nicht beantragt habe? Es wäre meines Erachtens eine Bevormundung, die es laut Gesetz so nicht mehr gibt. Niemand darf mich zu einer med. Reha zwingen. Nur eine medizinische Akutbehandlung darf bei akuter Gefahr für mich selbst oder dritte veranlasst werden, aber auch dies nur im begrenzten Rahmen.

Was übersehe ich? Wie sieht die Rechtslage hier aus?

Vielen Dank, IkeSeldon

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von IkeSeldon):
Ich habe die DRV bereits erfolglos nach der Sinnhaftigkeit gefragt


Nur telefonisch oder auch mal vor Ort? Würde mir auf jeden Fall mal einen Termin geben lassen. Auch die Arbeitsagentur sollte mit einem Gutachten beauftragt werden, §38 SGB IX .
Medizinische Hilfen können auch Bestandteil der beruflichen Reha sein (§33 Abs. 6 SGB IX ), aber eine medizinische Reha ist ja was eigenständiges.

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#2
 Von 
IkeSeldon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Weder telefonisch, noch vor Ort, sondern per Fax habe ich nach der Sinnhaftigkeit gefragt und meine gesundheitliche Situation geschildert, auch das ich keine med. Reha benötige, da ich keine Krankheiten habe, die in der Reha therapiert werden können. Schließlich habe ich einen GdB 50 unbefristet deswegen. Am Ende des Faxes habe ich als Alternativreaktion darum gebeten eine Klinik weitaus näher zu meinem Wohnort herauszusuchen, wenn schon keine Bereitschaft besteht die Sinnhaftigkeit genau wie ich zu sehen, das eine med. Reha im Grunde unnötig ist. So war die einzige Reaktion auf mein Fax in der Tat die Abänderung der Reha-Klinik, indem der vorherige Bescheid aufgehoben und ein neuer mir zugestellt wurde, mit der Angabe der in der Tat viel näheren Klinik.

Inzwischen habe ich ein erneutes dringlicheres Schreiben gefaxt und nach konkretem Sinn und Zweck der med. Reha gefragt und wer diese veranlasst hat, da ich sie selbst nicht beantragt habe. Darauf hingewiesen, das Auskunftspflicht besteht und am Ende eine Frist auf diese Woche Donnerstag 08.09.17 gesetzt mir konkret zu antworten.

Der ÄD, also Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit hat für sich unabhängig auf Aktenlage festgestellt, dass ich im Grunde nicht arbeitsfähig und nicht vermittelbar bin und unter 3Std. täglich arbeiten könnte. Ich brauche keine AU Belege vorlegen, ich falle unter die Nahtlosigkeitsregelung und bekomme ALG1 bis die DRV entschieden hat ob ich LTA bekomme oder aber die 12 Monate sind um.

Mir wurde klar gemacht vom ÄD, dass deren Ansicht keinen Einfluß auf die DRV hat.

Die Sache ist so, dass ich keine therapierbare Erkrankung habe. Eine med. Reha würde mich nicht wieder arbeitsfähig machen oder maßgeblich meine Situation verbessern können, da meine angeborene neurologische Besonderheiten nicht therapierbar ist. Aber mein bisheriger ausgeübter Beruf mich wegen meiner Besonderheit immer wieder psychisch krank gemacht hat und wieder machen würde, wenn ich meinen Beruf nicht ändere durch Umschulung. Rez. Depressionen ist nur eine Auswirkung und nicht die eigentliche Ursache. Eine med. Reha wäre pure Zeit- und Geldverschwendung von Beiträgen. Es wäre in meinen Augen eine Nötigung, mir die LTA vorzuenthalten, nur weil ich einer med. Reha nicht aufgeschlossen gegenüber auftrete. Den Bescheid sehe ich als nichtig und ungültig, da es an Grundlage fehlt. Weder mein Arzt noch ich haben die med. Reha beantragt und im Bescheid gibt es exakt NULL Hinweise darauf, dass auf meinen LTA Antrag Bezug genommen wird. Es existiert keinen Bezug zu meinem Antrag. Ich frage die DRV konkret wie dieser Bescheid zu Stande gekommen ist, ohne das es je dafür einen Antrag von mir gab.

Ich habe nicht wenig Lust bei Terminzuweisung, wann ich bei der Klinik anzutreten habe, der Klinik kurz vorher mitzuteilen, dass ich mich nicht dazu nötigen lasse eine med. Reha beizuwohnen, die ich nicht beantragt habe. Vorausgesetzt, dass ich keine im Detail nachvollziehbare beantwortende Antwort auf mein letztes Fax bekomme. Wozu Wiederspruch einlegen, wenn die med. Reha selbst, also der Bescheid für sich unzulässig ist?



-- Editiert von IkeSeldon am 05.09.2017 02:37

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von IkeSeldon):
Wozu Wiederspruch einlegen, wenn die med. Reha selbst, also der Bescheid für sich unzulässig ist?


Weil er möglicherweise bestandskräftig wird. Welche Auswirkungen das allerdings auf Teilhabeleistungen haben kann/soll ist mir auch nicht bekannt. Vielleicht wirklich mal den Bearbeiter freundlich anrufen, ob es da nicht eine Verwechslung gab.

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#4
 Von 
IkeSeldon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Anrufen? Ich hab mehrmals versucht anzurufen bei der DRV Bund. Entweder der Telefoncomputer wirft mich aus der Leitung, weil zu viele Anrufe eingehen bei der zentralen Servicenummer, oder aber die Reha-Abteilungsnummer ist durchgehend besetzt, obwohl ich es gut innerhalb der Sprechzeiten versuche dort jemanden zu erreichen. Auf meine Faxe wurde auch nicht wirklich reagiert. Nur in dem ersten Fax wurde auf meine Bitte mir eine nähere Klinik auszuwählen reagiert, aber nicht auf die Sinnfrage und nicht auf meinen Hinweis, dass ich keine med. Reha beantragt habe.

Nun hatte ich vor 2 Wochen Kontakt zur Reha-Klinik aufgenommen, die mir zuletzt zugewiesen wurde. Diese auch darüber informiert, dass ich ein stabiles Bett benötige, da ich fast 150kg wiege.

Ich wurde dann gestern angerufen, dass sie mich nicht aufnehmen dürfen, da sie intern die Einschränkung haben nur Patienten bis 130kg aufnehmen zu können, da deren MTT Geräte etc. nur bis 130kg zugelassen sind.
Sie kennen das Problem, dass die DRV solche wichtigen Informationen in deren Datenbank der Kliniken nicht mit aufnehmen und somit nicht mit berücksichtigen, wenn Patienten diese Einschränkungen überschreiten. Meine Gewichtsdaten hat die DRV aus der früheren Reha und anderen jüngeren Arztberichten! Ich bin echt stink sauer, dass Zeit vergeudet wird und wurde! Die beglaubigte Kopie meiner Akte, die zur ersten Klinik ging, die wurde von dieser inzwischen wohl so langsam an die DRV zurück geschickt und dann geht oder ging diese weiter zur 2. Klink. Nehme ich mal an, denn wie sonst kann es sein, dass meine Unterlagen noch nicht vollständig dort angekommen sind? Und jetzt wird diese auf ihrem Weg wieder zurück gesendet... was für ein Schwachsinn! Warum wird meine Akte nicht als Fax digital gesendet, als verschlüsselte E-Mail geht sowas auch! Wozu in beglaubigter Papierform??? Die DRV bietet in ihren Antragsformularen DE-Mail an, aber wenn man es einträgt eine entsprechende DE-Mail zu haben, so wird diese nicht ein einziges Mal genutzt! Damit wird automatisch verschlüsselt und verifiziert miteinander kommuniziert, so können auch solche "amtlichen" Unterlagen zu Kliniken schnell geschickt werden!

Ich sehe da eine Verschleppung, Zeitvergeudung und Geldvergeudung!

Auf mein Fax wird nicht geantwortet, denn im zweiten Bescheid war kein Wort zu dem was da noch fast eine DIN A 4 Seite lang von mir geschrieben wurde!
Ich hab inzwischen zwei weitere Faxe geschickt und um direkte klare detaillierte Antwort und Angabe darüber gebeten, was und wozu und wie, also wozu soll ich eine med. Reha Therapie machen oder ist es was anderes? Warum soll was therapiert werden? Und wie ist denn der genaue Zeitablauf oder Zeitrahmen, die weiteren Schritte zur und in die LTA, also Umschulung oder Weiterbildung. Und habe eine Frist für die Antwort gesetzt. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, so gehe ich in den Wiederspruch und werde Klage einreichen die LTA zu beginnen, gegen eine med. Reha, die ohne weiter Angaben in Klartext über Inhalt und Zweck nur eine heilende Therapie zum Ziel hat. Diese benötige ich nicht, denn nachweislich habe ich keine Erkrankung die therapiert werden kann innerhalb einer typischen Reha. Denn die Ursache für rez. Depressionen und Anpassungsstörung ist geerbt, genetisch neurologisch und die Gehirnverdrahtung kann bekannter Weise nicht verändert werden - zumindest nicht ohne Verletzung / Zerstörung.

Die Frist mir zu antworten endet morgen am 07.09.2017, so habe ich deren Antwort am Freitag / Samstag und kann Montag aktiv werden oder aber ich weiß mehr.

Ohne einen Antrag von mir, in Zusammenarbeit mit meinem Arzt, gibt es keine med. Reha in der irgendwelche Therapien durchgeführt werden. Es dürfen keine therapeutischen Rehas vorgeschrieben werden, was Nötigung wäre. Weder mein mich behandelnder Arzt, noch meine Psychotherapeutin haben sich für eine med. Reha stark gemacht in deren Schreiben an die DRV zu meinem LTA Antrag, sondern beide haben klar umrissen für was ich eine Umschulung/Weiterbildung benötige, also die berufliche Reha.

Ich bin von meinem namenlosen Sachbearbeiter genervt. Ist das systemisch keine klaren Info raus zu geben? In FB Gruppen wurde ich darüber informiert, dass sowas gemacht wird, also einfach eine med. Reha als Bescheid rausgesendet wird, aber erst dann in der Klinik sich herausstellt, was genau gemacht werden soll: Belastungserprobung und Einschätzung wie weit der Patient trotz seiner Behinderung arbeiten kann und entsprechend auch ob er überhaupt in eine LTA in eine berufliche Reha geeignet ist.

Nun, die Arzt/Therapeutenberichte sagen es doch bei mir bereits klar, ich bin durchaus dafür tauglich! Sonst würde ich eine LTA nicht beantragen!

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