Deutsche Bahn will Geld trotz Kündigung Bahncard

1. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Demagnetize
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutsche Bahn will Geld trotz Kündigung Bahncard

Kann ich 2 BahnCard 50 gleichzeitig besitzen? Folgender Sachverhalt: Ursprünglich habe ich eine BahnCard 50 (Nr. 1) besessen. Als ich eine Partnerbahncard für meine Frau kaufte erhielt ich plötzlich eine zweite BahnCard 50 mit einer anderen Nummer auf meinen Namen zugeschickt. Als ich diese zweite BahnCard sowie die Partnerkarte kündigte, erhielt ich eine Zahnlungsaufforderung für die erste Banhcard 50, da ich diese nicht explizit in der Kündigung erwähnt hatte. Wie kann es sein, dass ich ohne eine zweite BahnCard 50 beantragt zu haben zeitgleich zwei BahnCard 50 mit unterschiedlichen Nummern besitze? Ist die Zahlungsaufforderung der Bahn bezüglich der BahnCard 50 (Nr.1) rechtens, weil ich diese im Kündigungsschreiben nicht erwähnte ( da ich von deren Existenz ja nichts wusste)? Da bereits eine Mahnung kam und die Bahn auf meinen Widerspruch nicht reagiert fühle ich mich verarscht. Liebe Grüße,
Demagnetize

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Demagnetize ):
Ist die Zahlungsaufforderung der Bahn bezüglich der BahnCard 50 (Nr.1) rechtens, weil ich diese im Kündigungsschreiben nicht erwähnte ( da ich von deren Existenz ja nichts wusste)?
Zitat (von Demagnetize ):
Ursprünglich habe ich eine BahnCard 50 (Nr. 1) besessen.

Sie wussten doch davon?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Demagnetize
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich wusste nicht dass diese BahnCard (Nr.1) noch gültig war. Ich dachte, diese wäre aufgrund der Partnerkarte auf ein neues „Vertragskonto" mit der Nummer von der zweiten BahnCard gebucht worden. Ich hatte ja keine weitere BahnCard 50 angefordert. Warum auch? Ich kann ja nicht mit zwei BahnCards 50 gleichzeitig Bahn fahren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Wurde nur für eine oder für beide Bahnkarten Geld abgebucht?

Falls das alles eindeutig ist, könnte man widersprechen und es auf einen Prozess ankommen lassen. Allerdings sollte man dann drauf achten, ob man nicht doch zwei Bahnkarten beantragt hat (da wäre vor allem das Antragsformular für die Partnerkarten relevant). Die Bahn ist nicht verpflichtet maximal eine pro Person auszustellen.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Demagnetize ):
Nein ich wusste nicht dass diese BahnCard (Nr.1) noch gültig war.

Möglicherweise ruhte der Vertrag von BahnCard Nr.1 während der Laufzeit des anderen Vertrages. Man sollte sich mal die vertraglichen Vereinbarungen diesbezüglich genau durchlesen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Also wenn man DIESEN Passus im Kleingedruckten der AGB suchen muss, dann könnte (muss aber nicht!) man (Privatkonsument vorausgesetzt) dieses ruhende Vertragsverhältnis als überraschende Klausel sehen. Gab es denn während der Laufzeit der Partnerbahncard irgendwelche Kommunikation seitens der Bahn bezüglich des alten Vertrags (Vertragsinformationen, neue Bahncard, etc.)?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Also wenn man DIESEN Passus im Kleingedruckten der AGB suchen muss, dann könnte (muss aber nicht!) man (Privatkonsument vorausgesetzt) dieses ruhende Vertragsverhältnis als überraschende Klausel sehen.

Das man die AGB tatsächlich lesen muss um alle Einzelheiten des Vertrages zu erfahren, gilt nicht als "Überraschung" im juristischen Sinne. Somit erzeugt das auch keine "überraschende Klausel" im juristischen Sinne.

Das Privatkonsumenten immer wieder überrascht sind, das solche Sachen auch dann gelten wenn man sie gar nicht gelesen hat, hat damit nichts zu tun.


Gleichwohl ist "überraschende Klausel" ein gutes Stichwort. Das sind vorgegebene Klauseln, welche so ungewöhnlich sind, das der Vertragspartner beim Abschluss des Vertrages nicht erwarten muss.

Und da kommt es dann auch darauf an, ob es vor oder bei dem Vertragsschluss irgendwelche Hinweise diesbezüglich gab (z.B. auf dem Formular).



Es kann aber auch sein, das den TS ein Fehler beim Antrag unterlaufen ist und er eine zweite Bahncard mit Partnerkarte beantragt hat. Dann wäre das ruhen des ersten Vertrage weniger überraschend.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Davon abgesehen: Die Partner-Bahncard kann man jederzeit zusätzlich (!) erwerben. Als Zusatzleistung oder verbundenem Vertrag zu den bestehenden Verträgen. Dass man dabei als ursprünglicher Bahncard-Inhaber einen neuen Zweitvertrag abschließen würde, ist einfach nur Unfug.

Die Erwartungshaltung, dass es sich dabei einfach nur um eine neue ausgegebene Karte zum alten Vertrag handelt, ist durchaus normal. Alles andere ist ein grober Fehler bei der Bahn. Auch wenn ich prinzipiell gegen Telefonate bin. In diesem frühen Stadium würde ich mal mit der Bahn telefonieren und fragen, was der Unsinn soll.


-- Editiert von mepeisen am 03.11.2017 07:54

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Davon abgesehen: Die Partner-Bahncard kann man jederzeit zusätzlich (!) erwerben.

Ja, aber nur am Bahnhof / Schalter - und die nachträglich erworbene Partnerkarte läuft auch nur so lange, wie die zugehörige (schon vorhandene) Hauptkarte. Online werden nachträgliche Partnerkarten zu schon vorhandenen Hauptkarten nicht(!) angeboten.
Mir drängt sich der Verdacht auf, dass der Fragesteller eben nicht nur eine Partnerkarte für die Frau, sondern ein Set aus neuer Bahncard für sich selbst und Partnerkarte für die Frau gekauft hat.
Dann hätte der Fragesteller tatsächlich zwei Bahncards die er auch beide hätte separat kündigen müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Mir drängt sich der Verdacht auf, dass der Fragesteller eben nicht nur eine Partnerkarte für die Frau, sondern ein Set aus neuer Bahncard für sich selbst und Partnerkarte für die Frau gekauft hat.


Das scheint hier in der Tat nahezuliegen.

1x Hilfreiche Antwort

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