Hallo,
ich hbe einen türkischen Bekannten dessen Tochter 2001 in Deutschland geboren ist. Er lebt seit über 20 Jahren in Deutschland, hatte zu diesem Zeitpunkt aber nicht seit 3 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis wie es § 4 StAG in der alten Fassung forderte. Daher wurde seiner Tochter die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert.
In der neuen Fassung wird nun nur noch eine Niederlassungserlaubnis verlangt.
Ich wüsste gern ob die Anforderung des 'seit 3 Jahren besitzens' auch rückwirkend wegfällt und sie damit einen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft hat.
Vielen Dank
Sascha
Deutsch durch Geburt §4 StAG
1. August 2005
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Frage vom 1. August 2005 | 15:07
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutsch durch Geburt §4 StAG
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#1
Antwort vom 1. August 2005 | 23:42
Von
Status: Lehrling (1084 Beiträge, 251x hilfreich)
Hallo!
Bei einer so wichtigen Frage wie der nach dem Erwerb der Deutschen Staatsangehörigkeit würde ich an Ihrer Stelle gleich einen Rechtsanwalt beauftragen. Den richtigen vermittelt man Ihnen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer.
Aber trotzdem, wenn alles so ist wie Sie sagen, dann kommt wohl kein Erwerb durch Geburt in Betracht. § 4 StAG neue Fassung dürfte nicht auf Ihren Fall anwendbar sein.
Möglicherweise gibt es aber andere Möglichkeiten, die Ihnen der Rechtsanwalt erläutern wird.
Gruss
Harry
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