Der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Mindestlohn, Arbeitnehmer, Ausnahmen, Jugendliche, Praktika, Einmalzahlung
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
2

Mindestlohngesetz verabschiedet, 8,50 ab 01.01.2015

Nachdem der Bundesrat dem Mindestlohngesetz (MiloG) am 11.07.2014 zugestimmt hat, wird das Gesetz, wie geplant, zum 01.01.2015 in Kraft treten.

Damit wird der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde grundsätzlich für alle Arbeitnehmer gelten.

Übergangsregelungen und Ausnahmen vom Mindestlohn

Ausnahmeregeln sind nur in begrenztem Umfang für Langzeitarbeitslose, Kurzzeitpraktika, Berufsausbildungsverhältnisse und Jugendliche unter 18 Jahren vorgesehen.

Für Zeitungszusteller gilt eine zeitlich gestaffelte Regelung, die erst zum 01.01.2017 zu einem vollen Anspruch führt.

Generell ausgenommen vom Anwendungsbereich des Gesetzes sind ehrenamtliche Mitarbeiter, die keiner Arbeitspflicht unterliegen.

Ob periodisch oder als Einmalzahlung geleistete Zusatzentgelte auf den Mindestlohn anzurechnen sind, ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Insoweit bleibt die Rechtsprechung abzuwarten.

Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsrecht Sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses