Der Verkehrsunfall in den USA

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Was Sie warum tun sollten...

Ist man in der Bundesrepublik Deutschland Unfallbeteiligter, gelten die einschlägigen Gesetze BGB, StVG, StVO, etc. Man kann sich darauf verlassen, dass ein Unfall in Bayern rechtlich genauso gehandhabt wird wie ein Unfall in Schleswig-Holstein oder Brandenburg, da alle Beteiligten (von den Parteien über die Ordnungsämter/ Staatsanwaltschaften bis zu den Gerichten und natürlich Haftpflichtversicherungen) an denselben Normen zu orientieren haben.

In den USA ist dies nicht so.

Martin Möller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Strafrecht
Podbielskistr. 40
30177 Hannover
Tel: 0511/ 7610065
Web: http://www.rechtsanwalt-martin-moeller.de
E-Mail:
Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Jugendstrafrecht

Aufgrund des Föderalsystems der Vereinigten Staaten existiert kein einheitliches Schadensrecht. Dies hat zur Folge, dass, was die Darstellung hier sprengen würde, man sich jedes einzelnen Bundesstaates von New York bis Kalifornien annehmen müsste, um die Schadensvoraussetzungen zu besprechen - und wie man sich im US-Straßenverkehr zu benehmen hat, was in den diversen Traffic Codes geregelt ist. 

Gemeinsamkeiten gibt es dennoch, sowohl innerhalb der US-Statuten als auch zum deutschen Recht:

1. So wird in der Regel ein Verschulden vorausgesetzt, mindestens also fahrlässiges Verhalten. Fahrlässigkeit ist das Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt.

2. Eine Kausalität ist zudem erforderlich, wonach sich der Schaden (Sach- oder Personen-) direkt aus der Sorgfaltspflichtsverletzung ergeben hat. 

3. Die Schuldfrage bestimmt letztlich hier wie dort die Haftung, zu klären ist nur die Höhe, da in den Verkehrsunfällen durchaus ein Verschulden auf beiden Seiten zu unterschiedlichen Teilen vorliegen kann. Dies sind die Fälle, in denen dem Geschädigten ggf. ein Mitverschulden vorgeworfen werden kann - diese sind in den Bundesstaaten nicht einheitlich geregelt, es ist das jeweilige Landesrecht zu prüfen.   

Je nach US-Staat sind folgende Entscheidungen/ Erwägungen möglich:

- Es gilt die 50%-Grenze. Sind beide Parteien zu gleichen Teilen schuld, hebt sich diese auf, sodass eine Haftung nicht gegeben ist. Jeder zahlt dann seinen eigenen Schaden. Überwiegt indes das Verschulden einer Seite, trägt diese u.U. auch die volle Haftung. 

- Eine prozentuale Gewichtung sehen andere Staaten vor. Diese gleicht sich der deutschen Haftung an, wonach nach Verschuldensquote gezahlt wird. 

- In anderen Staaten sollte einem besser kein eigenes Verschulden nachgewiesen werden können, da ansonsten eigene Ersatzansprüche ausgeschlossen werden könnten. 

Zur Beweislast: Auch hier zählt der deutsche Grundsatz, dass in der Regel derjenige das beweisen muss, was für einen selber günstig ist. Also muss hinsichtlich des eigenen Verschuldens der Gegenbeweis und für das Verschulden der Gegenseite der Beweis angetreten werden.

Zum Schmerzensgeld: Hier ist sicherlich mit der größte Unterschied zu sehen, da die deutsche Rechtsprechung Schmerzensgeld noch sehr zögerlich und moderat ausurteilt, wohingegen amerikanische Urteile größere Summen erreicht haben. Entsprechend hoch sind dort aber auch die Verfahrenskosten und das Prozess-/ Kostenrisiko. 

Zur Versicherung: In Deutschland ist die KFZ-Haftpflicht eben das: Pflicht. In den USA kommt es durchaus oft vor, dass keine KFZ-Haftpflichtversicherung gesteht, um den Schaden zu regulieren. Auch die Unterversicherung ist denkbar, also eine Versicherung, die evtl. nur die eigenen Schäden oder nur Sachschäden oder nur... deckt. In diesen Fällen sollt geprüft werden, ob die eigene Versicherung für den Ausfall eintritt (Fremddeckung).  

In jedem Fall sollte man sich gut überlegen, einen Schaden regulieren lassen zu wollen. Die verschiedenen staatlichen Regelungen, die komplizierte und vertragsabhängige Versicherungsfrage und nicht zuletzt auch die hohen Anwalts- und Gerichtskosten sorgen für viel Konfliktpotential. Auf keinen Fall sollte man aber direkt die Verhandlung mit der Gegenseite oder der gegnerischen Versicherung übernehmen - ist der Schaden nennenswert und die Schuldfrage geklärt, lohnt sich die Einschaltung eines US-Rechtsbeistands. 

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