Der Unterschied zwischen Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung

Mehr zum Thema: Steuerrecht, Steuerverkürzung, Steuerhinterziehung, Steuererklärung, Finanzbehörden, Ordnungswidrigkeit
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
3

Beide Fallgruppen sind schnell und leichtfertig herbeigeführt.

Zwei Beispiele!

Sie sind der Mensch, der es mit den "Kleinigkeiten" nicht so genau nimmt - dafür das große Ganze am Laufen hält? Sie würden nie eine Steuerhinterziehung begehen, aber vielleicht eine "leichtfertige" Steuerverkürzung?

Zur Verdeutlichung:

Steuerhinterziehung begehen Sie dann, wenn Sie den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben machen bzw. die Finanzbehörden darüber in Unkenntnis lassen (z.B. schweigen). Bei der leichtfertigen Steuerverkürzung ist es etwas anders. Den UNterschied möchte ich an folgenden Beispielen verdeutlichen:

Beispiel 1:

Sie sind Vertreter und führen ein Fahrtenbuch. Die täglich geführten Aufzeichnungen in Ihrem Fahrtenbuch haben zwar nichts mit der Realität zu tun, doch Sie tricksen das Ganze zu einem Ergebnis von 98,92 % betrieblichen und 1,08 % privat gefahrenem Anteil mit der Folge, dass nahezu jeder Cent als Betriebsausgabe für Sie abzugsfähig ist und Sie einen erheblichen Steuervorteil genießen. Bei der Betriebsprüfung 3 Jahre  später stellt der Prüfer fest, dass Sie an ein- und demselben Tag laut Fahrtenbuch mit Ihrem Auto an einem Geschäftsmeeting am Maschsee und in der Werkstatt zum großen Kundendienst in der Stadt X laut der Rechnung des Autohauses waren.

- das ist  Steuerhinterziehung.

Beispiel 2:

Sie sind Freiberufler. Das gesamte Hin und Her mit der Buchhaltungsmitarbeiterin Ihrer Steuerberaterin mit Belegen, Terminen und so weiter geht Ihnen ziemlich am Leben vorbei - deshalb konnten Sie den Termin am 31.12.2007 zur Abgabe der Steuererklärungen 2006 leider nicht einhalten - sondern haben diese erst am 7. 7.2008 eingereicht.

Ist die verspätete Abgabe der Steuererklärung eine Steuerhinterziehung?

Variante 1 - Ja, und zwar eine Steuerhinterziehung auf Zeit für 7 Monate - wenn Sie vorsätzlich die Steuererklärung zu spät abgegeben haben, um z.B. einen Zinsvorteil zu generieren.

Variante 2 - Nein, dann ist es ein Ordnungswidrigkeit in Form der "leichtfertigen Steuerverkürzung" - wenn Sie also fahrlässig vergessen haben, die Steuererklärung pünktlich abzugeben.

Was passiert bei einer Ordnungswidrigkeit?

In diesem Fall kann eine Geldbuße bis zu 50.000,00 Euro durch Bußgeldbescheid ergehen.

Das könnte Sie auch interessieren
Steuerrecht Steuerhinterziehung: Je höher der Steuerschaden, desto höher die Strafe