Der Staatsanwalt

5. August 2001 Thema abonnieren
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)
Der Staatsanwalt

Beim Staatsanwalt und den Ermittlungsbehörden gilt das "Legalitätsprinzip". Aber was passiert, wenn der Staatsanwalt oder die Polizei gravierende Fehler bei ihren Ermittlungen machen, wenn durch eine gezielte Vorverurteilung seitens der Polizei die Ermittlungen nur in eine Richtung verlaufen, nur belastendes Material gesucht wird und nichts entlastendes? Was geschieht, wenn die Polizei die Akten verschwinden läßt, wenn der Angeklagte von Anfang an keine Chance hatte, nur weil die Polizei und die Staatsanwaltschaft sich gleich zu Beginn so sicher waren, daß sie sogar einem Boulevardsender die Dreherlaubnis zur Festnahme gaben, gleichsam "Wid-West-Manier"? Welche Konsequenzen hat das für die Justiz im Falle eines Freispruchs?

Siche, der Staatsanwalt ist verpflichete, Ermittlungen in bestimmten Fällen einzuleiten. Er ist aber auch verpflichtet, genauestens abzuwägen, ob eine Person schuldig ist oder nicht. Handelt er nicht nach diesem Prinzip, muß er danach ebenso zur Verantwortung gezogen werden.

Wo ist hier die Gerechtigkeit?!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)

Wenn das Thema Staatsanwalt und Ermittlungsbehörden angesprochen wird, so schweigen alle. Warum? Ist es die Hörigkeit der Deutschen gegenüber der Obrigkeit? Warum begegnet einem nur eine Mauer der Schweigens, wenn es um die Verantwortung dieser Behörden geht? Warum lehnt sich niemand gegen das auf, was hier in diesem Staat passiert?! Wir schauen kurz auf und grasen dann gemütlich weiter.

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#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

...weil wir hier im Forum gerade nicht "gemütlich weiter grasen" sind wir - bin ich - besonders interessiert am Stand der Dinge in Deinem Fall - bericht doch mal.

Gruß Neil

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heiko Schilling
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Agnes N. ,

ich schließe mich meinem Vorschreiber an und bitte dich,uns dein Problem etwas konkreter zu beschreiben.

Tatsache ist: die Deutschen neigen aus sozialethischen,gruppenbedingtem Verhalten zur Unterwürfigkeit und Obrigkeitshörigkeit.

Da ich im Besitz von zwei Staatsbürgerschaften bin und die von dir beschriebene Obrigkeitshörigkeit auch sehr verurteile,kann ich dazu folgendes sagen:

Behörden sind nur lächerliche Gebäude,gebaut aus Stein,Stahl,Zement und Glas.In ihr arbeiten nur Menschen und keine Götter.Und Menschen neigen zu Fehlern (ich ja auch... Gott vergelts).
Und wenn einer dieser Mitarbeiter Fehler macht,muß man ihn entweder sanft oder unsanft (gerichtlich) auf seine Kompetenzüberschreitung hinweisen.

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#4
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hey Agnes!
Schön, dass Du wieder da bist!
Wie gehts? Irgendwelche neuen Entwicklungen?

"Wir schauen nur kurz auf und grasen weiter".

Völlig richtig. Wir leben in einer Kopfnickergesellschaft, in der alle immer nur versuchen, möglichst mit ihren eigenen Problemen fertig zu werden oder möglichst schnell mit dicken Autos den Nachbarn zu beeindrucken. Bei anderen Problemen weggucken. Daran wird sich so schnell nix ändern, fürchte ich...

Aber der Staatsanwalt ist dem Rechtsstaat unterworfen, und auch hierzulande sollte jemand so lange unschuldig sein, bis das gegenteil bewiesen ist (also durch Urteil). Eine Drehgenehmigung von einer Verhaftung halte ich daher aus Gründen des Persönlichkeitsrechts für sehr zweifelhaft. Zumindest müssten aber seitens des Senders die Personen unkenntlich gemacht werden. Wenn Du also am Ende unschuldig bist, und durch die Ausstrahlung Schaden erlitten hast, müsste doch was zu machen sein!!!???
Oder was? Irgendwelche anderen Ansichten, liebe Rechtsgelehrte?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)

Es ist schön, dass endlich ein paar Stimmen laut werden, die mich in meiner Meinung unterstützen. Ich denke, dass jeder, egal welches Amt er innehat, sich für Fehler verantworten sollte. AUCH der Staatsanwalt.

Ja, wir sind in diesem Beitrag "unkenntlich" gemacht worden – ein Balken vor die Augen und niemand weiss, wer da gefilmt wird. Es ist nur "verwunderlich", dass wir selbst aus Kanada Anrufe bekamen, ob wir wüssten, dass wir im Fernsehen zu sehen waren.

Der Leiter der Mordkommission, der dem Sender die Dreherlaubnis gab und der nun bei der Hauptverhandlung vor einigen Wochen auszusagen hatte, äusserte zum Schluss seiner Vernehmung: "Ich bin heute noch davon überzeugt, dass Frau N. schuldig ist." Wunderbar, diese Behörde ist völlig neutral und objektiv. An dieser Äusserung lässt sich doch unschwer erkennen, dass einer Vorverurteilung von Beginn an nichts im Wege stand. Wo bleibt die Unschuldsvermutung – wo bleibt die Gerechtigkeit?!

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#6
 Von 
Hubernatz
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

Äh Agnes? Ich erkenne, du hast ein Problem mit den Ermittlungsbehörden.

Nur welches, das geht irgendwie aus deinen Postings hier nicht hervor.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Hubernatz,

tja "ein" Problem ist milde ausgedrückt. Es grenzt schon mehr an "heftigste Probleme". Es ist richtig, aus meinem Beitrag geht so gut wie nichts hervor. Es ist allerdings auch sehr schwer zu erklären, da die Angelegenheit sich nun schon über zwei Jahre hinzieht. Kurz zusammengefaßt: Ein Privatsender hat mich und meine Familie mit Erlaubnis der Polizei gefilmt und diesen Film auch ausgestrahlt. Hintergrund: ein geistig kranker Mensch hat mich beschuldigt, dass ich ihn angestiftet hätte, meinen Mann umbringen zu lassen. (Auf meinen Mann ist niemals ein Anschlag verübt worden) Da die Öffentlichkeit durch die superschlaue Polizei sehr früh in diesen Fall einbezogen wurde, d.h. vor jeglicher Verhaftung, stand und stehen die Behörden unter einem enormen Druck. Übrigens, die Polizei hat vor den Festnahmen IN KEINER WEISE ermittelt. Nichts! Sich einfach auf die Informanten, die ihre Informationen zuerst dem Sender verkauften und anschliessend zu Polizei gingen, verlassen. - Die Hauptverhandlung läuft seit langer Zeit - einmal platzte der Prozess wegen Krankheit des Richters. Die zweite Runde ist eingeläutet seit März 2002. Wir nähern uns langsam dem Ende.

Ich hoffe, dass du nun meine Postings ein bisschen besser verstehen kannst. Oder hast noch Fragen? Ich beantworte sie gern.


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hubernatz
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich dachte, ich hätte irgendwas gelesen von wegen das steht im Internet?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)

Das tut es auch! Es steht im Internet. Der Sender hat zwar auf seine Seite das Archiv 2000 gesperrt - allerdings gelangt man immernoch auf anderen Wegen

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)

...dorthin

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#11
 Von 
guest123-582
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

gut, dass wir dich haben jetzt haben.

-----------------
" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"

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#13
 Von 
Leon6
Status:
Schüler
(348 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat Agnes N.:
….. Aber was passiert, wenn der Staatsanwalt oder die Polizei gravierende Fehler bei ihren Ermittlungen machen, wenn durch eine gezielte Vorverurteilung seitens der Polizei die Ermittlungen nur in eine Richtung verlaufen, nur belastendes Material gesucht wird und nichts entlastendes? Was geschieht, wenn die Polizei die Akten verschwinden läßt, wenn ..........
Zitat Ende

Du machst hier ganz allgemein eine Vielzahl von Aufzählungen möglicher Fehler von Ermittlungsbehörden, und irgendwann bringst du dich ins Spiel. Ich könnte hier noch viel mehr aufzählen. Nur was soll das ?? Wenn auch nur ein einziger dieser Fehler BEI DIR vorgekommen ist, dann kannst du dagegen angehen. Aber dass diese Fehler dir gegenüber gemacht worden sind, behauptest du ja nicht, also solltest du das hier auch nicht durch die Art und Weise deiner Darstellung suggerieren.

Hat dich jemand gesetzeswidrig behandelt, dann kannst du das sagen (tust du aber fragwürdigerweise nicht) und rechtlich dagegen angehen. Zur Unterstützung gibt’s Rechtsanwälte.

Zitat Agnes N.:
Ein Privatsender hat mich und meine Familie mit Erlaubnis der Polizei gefilmt und diesen Film auch ausgestrahlt.
Zitat Ende

Ohne DEINE Erlaubnis hätten die Bilder über dich nicht veröffentlicht werden dürfen. Warum hast du das nicht untersagt ?

Zitat Heiko Schilling:
Tatsache ist: die Deutschen neigen aus sozialethischen,gruppenbedingtem Verhalten zur Unterwürfigkeit und Obrigkeitshörigkeit.
Zitat Ende

Ein gewisses Maß von dem, was sie Unterwürfigkeit und Obrigkeitshörigkeit nennen, gibt es mehr oder weniger ausgeprägt noch bei einem sehr kleinen Teil der älteren und alten Generation. Die Generationen mittleren und jüngeren Alters zeigen dieses Verhalten überhaupt nicht mehr, ganz im Gegenteil, diese zeigen völlig unbeeindruckte Verhaltensweisen im Umgang mit der **Obrigkeit**, leider geht das manchmal sogar schon ins extreme Gegenteil.

-- Editiert von Moderator am 14.03.2017 18:00

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
bolli123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ist denn der Prozess letzten Endes ausgegangen??? Das würde mich sehr interessieren.

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